Maßnahmen des Bewerbers, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten (§ 46 (3) Nr. 3 VgV).
Geforderter Mindeststandard: Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft muss mindestens folgende Qualitätsmerkmale nachweisen bzw. bestätigen:
- Nachweisführung durch den Fahrer bei Anlieferung der Speisen, dass die Kühlkette nicht unterbrochen wurde; ein Dokument zur Nachweisführung ist exemplarisch beizufügen.
- Es muss ein Qualitätskonzept zur regelmäßigen Wartung und Sicherheitschecks der Fahrzeuge vorgelegt werden.
- Es muss ein Qualitätskonzept zur Gewährleistung eines hygienisch einwandfreien Zustands des Laderaums gemäß den Anforderungen der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) vorgelegt werden. Die regelmäßige bzw. bei Verschmutzungen zu erbringende Reinigung und Desinfektion des Laderaums muss gewährleistet sein und dokumentiert werden. Die Hygienestandards gemäß HACCP müssen eingehalten werden. Ein Dokument zur Reinigungsdokumentation ist exemplarisch beizufügen.
- Nachweis einer Transportgenehmigung für den innerdeutschen gewerblichen Güterkraftverkehr.
- Es muss zugesichert werden, dass eine Genehmigung für die Transportdienstleistungen an Sonn- und Feiertagen im Auftragsfall vor Auftragsbeginn (01.11.2026) vorliegen wird.
- Es muss zugesichert werden, dass die Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung (inkl. optionaler Leistungen) ab dem 01.01.2027 bei Bedarf vollständig erbracht werden können.
Fehlende Konzepte und / oder Nachweise und / oder Konzepte, deren Inhalt nicht die ordnungsgemäße und / oder nicht den obigen Anforderungen genügende Zustellung der Speisen bestätigt, führen zu einem Ausschluss des Teilnahmeantrages.
Die Angaben sind im Vordruck "Bewerberbogen" einzutragen. Es sind Nachweise gemäß Angaben im Bewerberbogen einzureichen.
Hinweis: Falls entsprechende Leistungen durch einen Unterauftragnehmer erbracht werden, ist die geforderte Qualität auch von diesem nachzuweisen und zusätzlich die Eignungsleihe zu vereinbaren.