Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Innenreinigung der Bildungsakademie in Bremen an den folgenden Standorten:- St.-Jürgen Str. 1 im Gebäude 7 am KBM, - Logopädie und Physiotherapieschule in der Dölvesstraße 8,- Standort Stresemannstraße 4.
Die gesamte zu reinigende Fläche beträgt 9.974,78 m².
Innenreinigung der Bildungsakademie in Bremen an den folgenden Standorten:- St.-Jürgen Str. 1 im Gebäude 7 am KBM, - Logopädie und Physiotherapieschule in der Dölvesstraße 8,- Standort Stresemannstraße 4.
Es besteht zugunsten des AG eine zweimalige Verlängerungsoption des Vertrages um jeweils 12 Monate.
Die Wertungssumme (in EUR, netto) wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme.Weitere Informationen können der Aufforderung zur Angebotsabgabe entnommen werden.
Erforderlich ist eine schriftliche Darstellung vom max. 10 DIN A4-Seiten. Weitere Informationen können der Aufforderung zur Angebotsabgabe entnommen werden.
Die Leistungen werden im Rahmen eines offenen Vergabeverfahrens gemäß VgV vergeben.Der Ablauf des Vergabeverfahrens wird im Folgenden erläutert:1. Zunächst werden alle eingereichten Angebote hinsichtlich form- und fristgerechter Einreichung geprüft.2. Anschließend erfolgt die Eignungsprüfung der Bieter hinsichtlich Fachkunde und Leistungsfähigkeit auf der Grundlage der vorgelegten Angaben und Unterlagen. Es wird geprüft, ob die Bieter die geforderten Mindeststandards und Bedingungen für den Auftrag erfüllen.3. Die Angebote der geeigneten Bieter werden gemäß der veröffentlichten Zuschlagskriterien gewertet. 4. Das wirtschaftlichste Angebot erhält den Zuschlag. 5. Sollte aufgrund von Punktgleichheit mehr als ein Bieter auf Rang 1 liegen, wird nach § 18, Abs. 3 - 5 Bremisches Tariftreue- und Vergabegesetz verfahren.6. Die Zuschlagserteilung erfolgt voraussichtlich im Oktober 2026.
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Öffnung erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform.
Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz,§ 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen(§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen.
Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit folgenden Mindest-Deckungssummen (pro Schadensereignis):a) Personenschäden: 3.000.000 EUR;b) Sachschäden: 2.000.000 EUR;c) Vermögensschäden: 1.000.000 EUR;d) Bearbeitungsschäden: 500.000 EUR;e) Schlüsselverlust: 200.000 EUR.;
Eine entsprechende Versicherungsbescheinigung, nicht älter als 12 Monate bzw. eine Bestätigung der Versicherung über den Abschluss im Auftragsfall ist dem Angebot beizufügen. Im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft ist der Nachweis einzeln zu erbringen.
Angabe der Umsatzes der letzten 3 Geschäftsjahre. Die Angabe ist in dem zur Verfügung gestellten "Bieterbogen" zu erbringen.
Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss mindestens ein Referenzprojekt über die Erbringung der Innenreinigung mit einer Reinigungsfläche von > 4.000 m² für einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens einem Jahr nachzuweisen.Gewertet wird eine Referenz der letzten Jahre seit 2023, d. h. die Erbringung der Reinigungsleistungen kann vor 2023 begonnen haben, die Leistung muss vom Bieter jedoch nach 2023 weiterhin erbracht worden sein.Von Bietergemeinschaften ist die Anforderung insgesamt nachzuweisen, das heißt, der Referenznachweis ist nicht von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln zu führen. Es reicht, wenn ein Mitglied der Bietergemeinschaft das Kriterium nachweisen kann.
Die notwendigen Angaben zu den Referenzen sind in dem zur Verfügung gestellten Bieterbogen zu erbringen.Falls einzelne Leistungen durch einen Unterauftragnehmer erbracht und dessen Referenzen zur Erfüllung der Mindeststandards herangezogen werden sollen, ist mit diesem Unterauftragnehmer zusätzlich eine Eignungsleihe zu vereinbaren.
Der Bieter / die Bietergemeinschaften muss aktuell mindestens 15 Fachkräfte für Reinigungsleistungen im eigenen Unternehmen bzw. in den Unternehmen der Bietergemeinschaft zur Verfügung stellen bzw. per Eignungsleihe durch andere Unternehmen zur Verfügung stellen.Die Anzahl der Beschäftigten eines Unterauftragnehmers werden nur berücksichtigt, wenn sie für die jeweilige Leistung tatsächlich zur Verfügung stehen und mit diesem Unterauftragnehmer zusätzlich eine Eignungsleihe vereinbart wurde.Die notwendigen Angaben sind in dem zur Verfügung gestellten Bieterbogen zu erbringen.
Angabe der Leistungen, welche als Unteraufträge vergeben werden sollen: Falls Unteraufträge für Teilleistungen vergeben werden sollen, sind die entsprechenden Leistungen sowie die Unterauftragnehmer im Vordruck "Bieterbogen" zu benennen. Von jedem Unterauftragnehmer ist die Verpflichtung zur Ausführung der Teilleistung im Vordruck "Verpflichtungs- und Eignungserklärung Unterauftragnehmer" zu erklären.
Folgende Angaben / Erklärungen sind außerdem mit dem Angebot einzureichen: - Ausschlussgründe gemäß § 123 und §124 GWB: Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB, ggf. Benennung durchgeführter Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB im Vordruck "Bieterbogen". Bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben. Unterauftragnehmer - falls vorgesehen - haben die Erklärungen in dem Vordruck "Verpflichtungs- und Eignungserklärung Unterauftragnehmer" abzugeben. - Mindestentgelt-Erklärung des Auftragnehmers bzw. Unterauftragnehmers (Sofern Unterauftragnehmer vorgesehen sind, ist die Erklärung von jedem Unterauftragnehmer beizufügen).- Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer (Umsatzsteuer-ID oder Handelsregister-Nr. und Größe des Wirtschaftsteilnehmers) (bei Bietergemeinschaften sind die Angaben von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft beizufügen).- Eigenerklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktionen) (bei Bietergemeinschaften gilt die Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft).
1) Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
2) Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem zum Zeitpunkt des Vertragsschluss geltenden Gesetz des Bundeslandes des Auftraggebers über die Sicherung der Einhaltung der Tariftreue sowie Mindestlöhne bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sowie nach dem Lohntarifvertrag für das Gebäudereiniger-Handwerk in der jeweils gültigen Fassung und der Rahmentarifvertrag für das Gebäudereiniger-Handwerk im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland in der jeweils gültigen Fassung.