Reinigungsdienstleistung für die Bildungsakademie der Gesundheit Nord gGmbH
VO: VgV Vergabeart:   Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Kommunikation

Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.
Betreff: Beantwortung Anfrage (6) Datum: 30.07.2026 - 07:36 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

es ist eine Bieterfrage eingegangen, die wie Folgt beantwortet wird:

Frage:
Im Preisblatt fehlen bisher die Angaben zu den Bodenbelägen. Für eine genaue Kalkulation benötigen wir diese Informationen, um den Aufwand in den einzelnen Räumen realistisch abschätzen zu können.

Antwort:
Alle Räume werden mit neuen Linoleum-Bodenbelägen gemäß Brandschutzanforderungen für Schulen einschließlich umlaufender Linoleum Sockelleiste als Stehsockel ausgestattet sein.
Spezialräume wie
- Labore werden mit Fußbodenbelägen mit Rutschhemmung min. R10 ausgestattet sein.
- Röntgenräume werden mit strahlungsgeeigneten Fußbodenbelägen gemäß Anforderung ausgestattet sein.
- Werkstattraum wird mit einem Fußbodenbelag mit Rutschhemmung min. R10 ausgestattet sein.
- Sanitär- und Küchenräume etc. werden mit neuem Feinsteinzeug-Fliesenbelag ausgestattet sein.

Mit freundlichen Grüßen

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Betreff: Beantwortung Anfrage (5) Datum: 20.07.2026 - 13:41 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgende Anfrage ist eingegangen und wird hiermit beantwortet:

Bieterfrage:
Gemäß der Bekanntmachung fließt das Betreuungskonzept mit einer Gewichtung von 40 % in die Angebotswertung ein. Es ist ein Betreuungskonzept mit einem Umfang von maximal 10 DIN-A4-Seiten einzureichen.
Wir bitten um Konkretisierung der Anforderungen an das Betreuungskonzept.
Insbesondere bitten wir um Mitteilung:
Welche Inhalte zwingend darzustellen sind,
nach welchen Unterkriterien das Betreuungskonzept bewertet wird,
ob für einzelne Unterkriterien eine Gewichtung vorgesehen ist,
sowie anhand welcher Bewertungsmaßstäbe (z. B. Punktesystem) die qualitative Bewertung erfolgt.

Antwort:
Wie in der Bekanntmachung angegeben, werden die Zuschlagskriterien in der Aufforderung zur Angebotsabgabe (Datei: 01_Reinigung-Bildungsakademie_Aufforderung-Angebot) näher erläutert. Dementsprechend werden Aussagen zur eigenen Qualitätskontrolle, zur Personalplanung, zum Beschwerdemanagement sowie zum Umweltkonzept erwartet. Unterkriterien werden nicht gebildet. Es erfolgt eine Gesamtbetrachtung des eingereichten Konzeptes und eine Bewertung mit 0 bis 5 Punkten gemäß den Angaben in der Angebotsaufforderung.

Mit freundlichen Grüßen

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Betreff: Beantwortung Anfrage (4) Datum: 08.07.2026 - 09:20 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgende Anfrage ist eingegangen und wird hiermit beantwortet:

Bieterfrage:
Können Sie uns mitteilen, wann mit dem Zuschlag zu rechnen ist? Bisher ist lediglich bekannt, dass die Bindefrist bis 04.11.2026 ist und der Start am 01.11.2026 erfolgen soll.

Antwort:
Der Vertrag wird voraussichtlich Anfang/Mitte Oktober geschlossen.

Mit freundlichen Grüßen

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Betreff: Beantwortung Anfragen (3) Datum: 06.07.2026 - 14:13 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgende Anfrage ist eingegangen und wird hiermit beantwortet:

Bieterfrage:
Wie ist die Reinigung in den Laboren und im OP-Saal zu erbringen? In der Leistungsbeschreibung sind die Räume nicht aufgeführt.

Antwort:
Es handelt sich bei den angegebenen Laboren und Operationssälen um Übungsräume. Es finden keine "echten", also realen Patientenuntersuchungen bzw. Operationen statt.
Insofern ist hier eine normale Reinigung, analog den anderen Räumen, absolut ausreichend.

Mit freundlichen Grüßen

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Betreff: Beantwortung (Anfrage 2) Datum: 03.07.2026 - 10:40 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgende Anfragen sind eingegangen und werden hiermit beantwortet:

Frage:
Zu § 18 der Vertragsbedingungen bitten wir um eine Konkretisierung der dort verwendeten Begriffe. Wie definiert der Auftraggeber die Begriffe "übermäßige Reklamationen" und "Schlechtleistung"? Nach welchen objektiven Kriterien wird beurteilt, ob eine Reklamation berechtigt ist und eine Schlechtleistung im Sinne der Vertragsbedingungen vorliegt.
Aus unserer Sicht können Beanstandungen im Rahmen der Unterhaltsreinigung unterschiedliche Ursachen haben, die nicht zwangsläufig dem Verantwortungsbereich des Auftragnehmers zuzuordnen sind. Beispielsweise können eingeschränkte Zugänglichkeiten, geänderte Nutzungsbedingungen oder sonstige objektive Umstände Einfluss auf das Reinigungsergebnis haben. Zudem kann die Beurteilung der Reinigungsqualität im Einzelfall subjektiven Wahrnehmungen unterliegen.
Wir bitten daher um Erläuterung,
- anhand welcher objektiven Kriterien eine Schlechtleistung festgestellt wird,
- wer diese Bewertung vornimmt,
- wie berechtigte von unberechtigten Reklamationen abgegrenzt werden und
- ob dem Auftragnehmer vor der Einstufung als Schlechtleistung Gelegenheit zur Stellungnahme bzw. Nachbesserung eingeräumt wird.

Antwort:
Die Begriffe "Schlechtleistung" und "übermäßige Reklamationen" sind im Zusammenhang mit den vertraglich geschuldeten Reinigungsleistungen zu verstehen.
Eine Schlechtleistung liegt vor, wenn die vertraglich geschuldeten Reinigungsleistungen nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß erbracht wurden. Maßgeblich ist dabei, ob die vereinbarten Reinigungsleistungen entsprechend den Leistungsbeschreibungen und den vertraglichen Vorgaben ausgeführt wurden. Anhaltspunkte hierfür sind insbesondere sichtbare Verschmutzungen oder nicht gereinigte Flächen bzw. Einrichtungsgegenstände nach Abschluss der Reinigung oder das vollständige oder teilweise Unterbleiben der geschuldeten Reinigungsleistung.
Die Feststellung erfolgt durch den Auftraggeber bzw. die nach § 13 Abs. 4 des Vertrags mit der Leistungsüberprüfung beauftragten Personen (z. B. Schulleitung oder sonstige beauftragte Mitarbeitende). Zur Dokumentation können bei Bedarf geeignete Nachweise, beispielsweise Fotodokumentationen oder Kontrollprotokolle, herangezogen werden.
Ob eine Reklamation berechtigt ist, wird anhand der vertraglichen Leistungspflichten und der tatsächlichen Gegebenheiten beurteilt. Dabei werden auch Umstände berücksichtigt, die außerhalb des Verantwortungsbereichs des Auftragnehmers liegen (z. B. fehlende Zugänglichkeit von Räumen oder andere vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Hindernisse).
Im Falle festgestellter Mängel gelten die vertraglichen Regelungen des § 19. Danach ist der Auftragnehmer grundsätzlich zur Nachbesserung verpflichtet. Bestehen unterschiedliche Auffassungen über das Vorliegen eines Mangels, ist gemäß § 19 Abs. 2 spätestens am Folgetag eine gemeinsame Klärung des Sachverhalts zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer herbeizuführen.
Im Übrigen wird auf die Regelungen der §§ 13 und 19 des Vertrags verwiesen.


Mit freundlichen Grüßen

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Betreff: Beantwortung Anfragen (1) Datum: 23.06.2026 - 13:31 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgende Anfragen sind eingegangen und werden hiermit beantwortet:

Frage 1: Ist die Objektbesichtigung verpflichtend oder freiwillig?
Antwort: Die Ortsbesichtigung ist nicht verpflichtend. Mit Verweis auf die Vergabeunterlagen wird jedoch empfohlen, sich die zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten vor Ort im Rahmen der Angebotserstellung nach vorheriger Terminabstimmung anzuschauen.

Frage 2: Ist das Aufstellen von Waschtechnik möglich?
Antwort: : Ja, Waschtechnik kann im Kellerbereich aufgestellt werden.

Frage 3: Gibt es konkrete Reinigungszeiten? Oder während 7-17Uhr?
Antwort: Die Reinigung kann im Zeitraum von 16:00 - 22:00 Uhr erfolgen.

Frage 4: Gem. Anlage D1_Bieterbogen muss mindestens ein Referenzobjekt eine Reinigungsfläche von > 4.000 m² aufweisen. Bezieht sich die Angabe auf die täglich zu reinigende Fläche oder ist die Angabe als Grundfläche des Objekts gemeint?
Antwort: Mit der Reinigungsfläche von > 4.000 m² ist die zu reinigende Grundfläche des Objekts gemeint.

Mit freundlichen Grüßen

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