Rahmenvereinbarung Internationales Pflegepersonal für die Gesundheit Nord gGmbH - Vermittlung von Pflegefachpersonal aus dem Ausland
Aufgrund des bestehenden Fachkräftemangels im Pflegebereich und der zunehmenden Belastung durch demografische Veränderungen sieht der Klinikverbund Gesundheit Nord die Notwendigkeit, mehr qualifizierte Pflegefachkräfte aus dem Ausland zu rekrutieren. Diese Maßnahme soll die Versorgung in den verschiedenen Kliniken des Verbunds sicherstellen und gleichzeitig die Arbeitsbelastung des bestehenden Pflegepersonals reduzieren.Bislang hat die Gesundheit Nord im Rahmen einer ersten Vergabeperiode von 2021 bis 2024 rund 200 internationale Pflegekräfte rekrutiert, weitere voraussichtlich 200 Kandidaten sind für die Jahre 2026 bis 2031 geplant.Die Gesundheit Nord sucht mehrere Partneragenturen für die Rekrutierung von bis zu ca. 200 Kandidaten aus Indien, den Philippinen und Vietnam. Weitere Herkunftsländer sind nach schriftlicher Zustimmung durch den Auftraggeber möglich. Zielsetzung der Gesundheit Nord gGmbH ist es, laufend in Drittstaaten zu rekrutieren und damit vakante Positionen in den Bereichen Gesundheits- und Krankenpflege schnell, ressourcensparend und effizient mit neuen, qualifizierten Mitarbeitenden zu besetzen.
Die Rahmenvereinbarungen sollen zum 01.05.2026 für drei Jahre mit zweimaliger Option auf einjährige Verlängerung geschlossen werden.
Durch den Bieter ist ein Konzept vorzulegen, wie ausländische Pflegekräfte rekrutiert werden. Nähere Angaben siehe Ausschreibungsunterlagen.
Es ist ein Personalkonzept für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen vorzulegen, des Weiteren ist ein Organigramm beizufügen, in dem die vorgesehenen Mitarbeiter inkl. Stellvertreter und deren Position im Projektteam erkennbar sind. Weitere Angaben siehe Ausschreibungsunterlagen.
Gewertet werden max. 3 Referenzen der letzten 3 Jahre. Weitere Angaben siehe Ausschreibungsunterlagen.
Sofern ausreichend geeignete Angebote eingehen, werden Rahmenvereinbarungen mit max. 4 geeigneten Bietern geschlossen("Mehrpartnermodell"). Die Einzelauftragsvergabe erfolgt folgendermaßen: Vor dem Abruf der Leistungen aus der Rahmenvereinbarung wird der Auftraggeber bei den Vertragspartnern der Rahmenvereinbarung eine Leistungsbereitschaft abfragen. Diejenigen Vertragspartner der Rahmenvereinbarung, die eine positive Rückmeldung zur Leistungsbereitschaft abgeben, werden im Rahmen eines Miniwettbewerbs aufgefordert ein Angebot einzureichen. Die Wertung im Miniwettbewerb erfolgt nach dem Kriterium Preis. Der Abruf im Miniwettbewerb erfolgt voraussichtlich jeweils für Kontingente von 4 - 16 Pflegekräften aus einem Herkunftsland (z. B. Abfrage für 10 Pflegekräfte aus Vietnam).Der Rahmenvereinbarungspartner mit dem günstigsten Preis erhält den Zuschlag auf die jeweilige Abfrage.
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zurAngebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Öffnung erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform.
Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen.
Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124GWB vorliegen.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Eigenerklärung des Bieters / aller Mitglieder der Bietergemeinschaft über die erzielten Netto-Gesamtumsätze über Leistungen, die mit den vorliegenden Leistungen (Vermittlung von Pflegepersonal) vergleichbar sind in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023 und 2024). Die Angaben sind in den Vordruck "Bieterbogen" einzutragen.Mindeststandard: Der Bieter muss einen Umsatz von mindestens 1,0 Mio. EUR im Mittel der letzten drei Jahre nachweisen.
Aktueller Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters / aller Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Angabe der derzeitigen Deckungssummen für Personenschäden sowie für Sachschäden, die bis zur Beendigung des Vertrags aufrecht zu erhalten ist. Die Angaben sind in den Vordruck "Bieterbogen" einzutragen.Mindeststandard: Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3,0 Mio. EUR und für Sachschäden in Höhe von 5,0 Mio. EUR gegeben ist. Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis für jedes Mitglied getrennt beizufügen.
Erklärung Tariftreue und Mindestentlohnung des Bieters / aller Mitglieder der Bietergemeinschaft. Die Angaben sind in den Vordruck "Tariftreueerklärung - Bieter" (Datei: D02_Int-Rekrutierung_Tariftreueer-klärung) einzutragen.
Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) dNr.833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Die Angaben sind in den Vordruck "Erklärung Russlandsanktionen" (Datei: D03_Int-Rekrutierung_Erklärung-Russlandsanktionen) einzutragen.
Eigenerklärung des Bieters / aller Mitglieder der Bietergemeinschaft über Anzahl der festangestellten Mitarbeiter in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023 und 2024). Die Angaben sind in den Vordruck "Bieterbogen" einzutragen.Mindeststandard: Der Bewerber muss nachweisen, dass aktuell mind. 10 Festangestellte zur Verfügung stehen bzw. per Eignungsleihe durch ein anderes Unternehmen zur Verfügung gestellt werden.
Die Bieter muss nachweisen, dass er ein aktuell gültiges Gütesiegel "Faire Anwerbung Pflege Deutschland" besitzt. Der Nachweis ist den Angebotsunterlagen beizufügen.
Es sind 3 Referenzen des Bieters / der Mitglieder der Bietergemeinschaft über vergleichbare ausgeführte Aufträge in den letzten 3 Jahren (2022 - bis zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe) anzugeben. Die Angaben sind in den Vordruck "Bieterbogen" einzutragen.Mindeststandard: Es ist mindestens eine Referenz nachzuweisen, über die Rekrutierung von Pflegekräften aus Indien oder Philippinen oder Vietnam.
- Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. - Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem zum Zeitpunkt des Vertragsschluss geltenden Gesetz des Bundeslandes des Auftraggebers über die Sicherung der Einhaltung der Tariftreue sowie Mindestlöhne bei der Vergabe öffentlicher Aufträge.