Der Grünzug West, angelegt auf einer ehemaligen Bahntrasse, stellt eine bedeutende Grünverbindung zwischen den Stadtteilen Walle und Gröpelingen in Bremen dar. Für die Anwohnenden in Gröpelingen ist er einer der wichtigsten grünen Freizeit- und Erholungsräume im Quartier. Als "Grüne Lunge" bietet er zudem einen klimatischen Ausgleichsraum für Mensch, Flora und Fauna. Die Gestaltung des Grünzugs ist maßgeblich durch seine Geschichte als ehemalige Bahnverbindung zwischen Gröpelingen und Bremerhaven geprägt. Diese historische Nutzung spiegelt sich in der linearen Struktur des schmalen Grünzugs wider. Entlang dieser linearen Grundstruktur finden sich im Bestand immer wieder rundgeprägte Platzaufweitungen.Im Rahmen des entwickelten Freiraumkonzepts sollen Plätze saniert, Wegeführungen verbessert, einheitliche Ausstattungselemente wie Sitzbänke ergänzt, Spielgeräte hinzugefügt und Orientierung im Grünzug geschaffen werden.Die Maßnahme erhält Mittel aus den Städtebauförderungsprogrammen "Wachstum und nachhaltige Erneuerung" und "Sozialer Zusammenhalt".Im Rahem dieser Ausschreibung wurden die Leistungsphasen 4 - 8 der Objektplanung Freianlagen vergeben.
- Objektplanung Freianlagen Lph 4-8 gemäß § 39 HOAI i. V. m. Anlage 11, Ziffer 11.1
Siehe Vergabeunterlagen (Datei:01_Gruenzug-West_OP-FA_Aufforderung-Angebot)
1. Zunächst werden alle Angebote hinsichtlich form- und fristgerechter Einreichung geprüft.2. Anschließend erfolgt die Eignungsprüfung der Bieter hinsichtlich Fachkunde und Leistungsfähigkeit auf der Grundlage der vorgelegten Angaben und Unterlagen. Es wird geprüft, ob die Bieter die geforderten Mindeststandards und Bedingungen für den Auftrag erfüllen.3. Die Angebote der geeigneten Bieter werden gemäß der angegebenen und in den Vergabeunterlagen näher erläuterten Zuschlagkriterien gewertet. Pro Kriterium können max. 5 Punkte erreicht werden. Die erreichte Punktzahl in einem Kriterium fließt mit der jeweiligen Gewichtung in die Gesamtpunktzahl (max. 5,000 Punkte) ein.4. Das wirtschaftlichste Angebot mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag. Im Fall von wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten wird gemäß § 18 Abs. 3 Bremisches Tariftreue- und Vergabegesetz verfahren. Sollte die Prüfung der sozialen Kriterien ebenfalls zu keiner Unterscheidung führen, wird ein Losverfahren durchgeführt.
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.