Die Stadt Lohne plant den Neubau (ca. 2.000 m² BGF) eines Musikschulgebäudes für ca. 1.000 Schüler und Schülerinnen an einem neuen Standort in der Innenstadt von Lohne. Die Musikschule Lohne soll mehr Frequenz in die Innenstadt bringen und diese somit attraktiveren.Um den Neubau mit sachgerechter Raumaufteilung umsetzen zu können, ist ein kompletter Abriss der bestehenden Gebäude auf den Flurstücken 151/1, 154/3 und 155/3 in der Innenstadt erforderlich.Ziel ist es, auf Basis des festgelegten Raumbedarfs der Musikschule eine möglichst kompakte und funktionale Nutzung des Grundstücks zu ermöglichen. Der Bebauungsplan für den Standort des Neubaus befindet sich derzeit in der Überarbeitung.In diesem Vergabeverfahren wird die Projektsteuerung für das vorbenannte Projekt ausgeschrieben. Die Objektplanung sowie die Fachplanungen der Technischen Ausrüstung und die Tragwerksplanung werden gemeinsam in einem separaten Vergabeverfahren vergeben.Die Baukosten (KG 200 - 400) belaufen sich gem. einer ersten Kostenannahme auf ca. 6,15 Mio. EUR netto.
Im Rahmen dieser Vergabe werden folgende Leistungen vergeben:- Projektsteuerungsleistungen in Anlehnung an das Leistungsbild gemäß § 2 AHO-Schriftenreihe Nr. 9 "Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft", 5. Auflage, März 2020 für die Handlungsbereiche (A - E) und für die Projektstufen 1 - 2, optional 3 - 5; - Zusätzliche Leistungen:o Optional: Abwicklung der Bauvergaben,o Optional: Bereitstellung eines geeigneten Projektkommunikationssystems und Administration dieses Projektkommunikationssystems.
Die Wertungssumme (in EUR, netto inkl. Nebenkosten) wurde ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme.
Schriftliche Ausführungen zur projektspezifischen Bearbeitung im Erstangebot
Mündlicher Vortrag im Präsentations- / Verhandlungsgespräch zur projektspezifischen Bearbeitung durch die Mitglieder des Projektteams und Beantwortung der Rückfragen des Auftraggebers
Optional zu vergebende Leistungen:- Projektsteuerungsleistungen in Anlehnung an das Leistungsbild gemäß § 2 AHO-Schriftenreihe Nr. 9 "Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft", 5. Auflage, März 2020 für die Handlungsbereiche (A - E) und für die Projektstufen 3 - 5; - Zusätzliche Leistungen:o Abwicklung der Bauvergaben,o Bereitstellung eines geeigneten Projektkommunikationssystems und Administration dieses Projektkommunikationssystems.
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.