Es wird die Sanierung der Südfassade (Straßenseite) des Dienstgebäudes der Senatorin für Kinder und Bildung beabsichtigt. Die Fassade ist in drei unterschiedliche Abschnitte unterteilt, welche durch die Gebäudehöhenunterschiede verdeutlicht werden. Als Vorbild für die Sanierung der Südfassade soll die 2012 bereits sanierte Nordfassade dienen. Die seitlichen Flanken wurden in WDVS mit Fensterbändern saniert und der Mittelteil erhielt eine Aluverbundplatten-Fassade. Das Erdgeschoss, als Sockel, erhielt ganzheitlich eine Riemchenfassade.Die Sanierung hat im laufenden Betrieb zu erfolgen. Es ist eine abschnittsweise Sanierung vorgesehen. Zur weiteren Information ist anzumerken, dass die Giebelfassaden im Jahr 2022 saniert worden sind. Durch gebundenen Asbest in Fensterbänken ist parallel eine Schadstoffsanierung durchzuführen, welche jedoch nicht Bestandteil dieser Ausschreibung ist. Das Gebäude liegt an einer der Hauptverkehrsachsen der Bremer Innenstadt.Dieses Projekt soll mit EFRE-Mitteln gefördert werden. Dafür ist die Baumaßnahme bis zum 31.12.2028 schlusszurechnen.Die Baukosten (KG 300) werden im Rahmen einer ersten Kostenannahme auf ca. 1,68 Mio. EUR netto geschätzt.
- Objektplanung Gebäude Lph 1-3, optional Lph 5 bis 9 gemäß § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10, Ziffer 10.1. Besondere Leistungen:- Mehraufwand für die Erstellung der Kostenschätzung bis in die 3. Ebene nach DIN 276-1: 2018-12 mit Aufstellen von Mengengerüsten und Angabe der Einheitspreise (Besondere Leistung zu LPH 2).- Optional: Vertiefte Preisprüfung (Besondere Leistung zu LPH 7).- optional: Führen eine Bautagebuches nach RLBau (Besondere Leistung zu LPH 8).- Optional: Verfolgung der Mangelbeseitigung zum Nachweis auf Anforderung (Besondere Leistung zu LPH 9).
Honorar / Preis
Schriftliche Ausführungen zur projektspezifischen Bearbeitung im Erstangebot
Mündlicher Vortrag im Präsentations- / Verhandlungsgespräch zur projektspezifischen Bearbeitung durch die Mitglieder des Projektteams sowie etwaige Rückfragen zum Vortrag durch den AG
Optional zu vergebende Leistungen:- Objektplanung Gebäude Lph 5 bis 9 gemäß § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10, Ziffer 10.1. Besondere Leistungen:- Vertiefte Preisprüfung (Besondere Leistung zu LPH 7).- Führen eine Bautagebuches nach RLBau (Besondere Leistung zu LPH 8).- Verfolgung der Mangelbeseitigung zum Nachweis auf Anforderung (Besondere Leistung zu LPH 9).
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.