Die Kreisstadt Köthen (Anhalt) beabsichtigt am westlichen Stadtrand die Errichtung eines Multifunktionszentrums für die Nutzung als Vereinssport-, Freizeitsport- und Veranstaltungsstätte sowie als Gemeinwesenzentrum. Das Multifunktionszentrum soll die bisherigen, sanierungsbedürftigen Sportstätten der Stadt ersetzen und erweitern. Zukünftig soll das Zentrum aus mehreren Bereichen bestehen.
Zunächst soll der Neubau der multifunktionalen Drei-Feld-Sporthalle realisiert werden. Als Bruttogrundfläche sind derzeit 4.000 m² vorgesehen. Eine Planung nach den Richtlinien und Standards des Deutschen Handballbundes DHB ist erforderlich. Die Baukosten (KG 300 und 400) für die multifunktionale Drei-Feld-Sporthalle werden derzeit auf ca. 12 Mio. EUR brutto geschätzt. Das Projekt wird im Rahmen des Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen gefördert.
- Objektplanung Gebäude Lph 1 - 3, optional Lph 4 - 9 gem. § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10, Ziffer 10.1;Besondere / Zusätzliche Leistung: - Brandschutz Lph 1 - 3, optional Lph 4 - 5 und 8 gem. AHO-Schriftreihe Heft Nr. 17
Siehe Vergabeunterlagen (Datei "05_NB-Mehrzweckhalle-Köthen_OP-Geb_Kriterien-Angebot-Entwurf")
Optional zu vergebende Leistungen: Objektplanung Gebäude Lph 4 - 9 gem. § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10, Ziffer 10.1;Besondere / Zusätzliche Leistungen: Brandschutz Lph 4 - 5 und 8 gem. AHO-Schriftreihe Heft Nr. 17
Die Auswahl der Bewerber, die zur Verhandlung / Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem mehrstufigen Prozess. Dieser beginnt mit einem Teilnahmewettbewerb, nach welchem sich die Angebotsphase anschließt:1) Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs werden alle Bewerbungen hinsichtlich form- und fristgerechter Einreichung geprüft.2) Anschließend erfolgt die Eignungsprüfung der Bewerber hinsichtlich Fachkunde und Leistungsfähigkeit auf der Grundlage der vorgelegten Angaben und Unterlagen. Es wird u.a. geprüft, ob die Bewerber die geforderten Mindeststandards gem. Ziffer 7 der Datei "Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb" sowie die Bedingungen für den Auftrag gem. Bekanntmachung erfüllen.3) Es werden max. 3 bis 5 Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Sollten nach erfolgter Eignungsprüfung mehr als 5 geeignete Bewerber zur Verfügung stehen, erfolgt eine Wertung der eingereichten Bewerbungen anhand der Wertungskriterien und deren Gewichtung gemäß Ziffer 7.2 der Datei "Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb". Die Wertung erfolgt anhand der mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Unterlagen. Im Anschluss an diese Wertung werden in der Angebotsphase mind. 3 und bis zu 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.4) Sollte aufgrund von Punktgleichheit mehr als 3 bzw. 5 Bewerber auf den ersten 3 bis 5 Rängen der Wertung liegen, wird ein Losverfahren durchgeführt.
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.