Hemelinger Straßentunnel in Bremen: 24-Std.-Rufbereitschaft / Störungsannahme / Störungsbeseitigung
Der Hemelinger Straßentunnel verbindet seit dem Jahr 2003 den Hemelinger Autobahnzubringer und die Häfen (Aller- und Werrahafen) mit der Sebaldsbrücker Heerstraße.Die Verfügbarkeit des Tunnels ist von größter Wichtigkeit und soll durch folgende Leistungen bzw. Personen sichergestellt werden:- 24-Std.-Rufbereitschaft / Störungsannahme / Störungsbeseitigung,- Betriebselektriker für die Durchführung von Regelaufgaben,- Leistungsüberwachung externer Unternehmen,- Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK),- Sicherheitsbeauftragter gem. RABT 2006 / EABT-80/100.
Der Auftraggeber kann den Vertragszeitraum um 2 Jahre verlängern. Die Ausübung dieser Option bedarf der ausdrücklichen Erklärung des Auftraggebers in Textform, sie kann bis spätestens 30 Tage vor Ablauf des Vertragszeitraumes ausgeübt werden.
Die Wertungssumme (in EUR, netto inkl. Nebenkosten) wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme.
Schriftliche Ausführungen zur projektspezifischen Bearbeitung im Erstangebot
Mündlicher Vortrag im Präsentations- / Verhandlungsgespräch zur projektspezifischen Bearbeitung durch die Mitglieder des Projektteams und Beantwortung der Rückfragen des Auftraggebers
Die Auswahl der Bewerber, die zur Verhandlung / Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem mehrstufigen Prozess. Dieser beginnt mit einem Teilnahmewettbewerb, nach welchem sich die Angebotsphase anschließt:1) Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs werden alle Bewerbungen hinsichtlich form- und fristgerechter Einreichung geprüft.2) Anschließend erfolgt die Eignungsprüfung der Bewerber hinsichtlich Fachkunde und Leistungsfähigkeit auf der Grundlage der vorgelegten Angaben und Unterlagen. Es wird u.a. geprüft, ob die Bewerber die geforderten Mindeststandards gem. Ziffer 7.1 der Datei "Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb" sowie die Bedingungen für den Auftrag gem. Bekanntmachung erfüllen.3) Es werden 3 bis max. 5 Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Sollten nach erfolgter Eignungsprüfung mehr als 5 geeignete Bewerber zur Verfügung stehen, erfolgt eine Wertung der eingereichten Bewerbungen anhand der Wertungskriterien und deren Gewichtung gemäß Ziffer 7.2 der Datei "Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb". Die Wertung erfolgt anhand der mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Unterlagen. Im Anschluss an diese Wertung werden in der Angebotsphase mind. 3 und bis zu 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.4) Sollte aufgrund von Punktgleichheit mehr als 3 bzw. 5 Bewerber auf den ersten 3 bis 5 Rängen der Wertung liegen, wird ein Losverfahren durchgeführt.
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1 - 4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
- Jegliche Anfragen zu dem Vergabeverfahren haben schriftlich über die Vergabeplattform zu erfolgen. Die Beantwortung von Fragen erfolgt ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform.- Der Teilnahmeantrag ist elektronisch über die Vergabeplattform in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen.- Der Teilnahmeantrag inkl. aller Bewerbungsunterlagen ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung keinesfalls in Papierform, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Berücksichtigen Sie ggf. die Größenbegrenzungen der Vergabeplattform bezüglich der einzelnen Dateien sowie der gesamten Bewerbung. Sollten Probleme beim Hochladen der Bewerbungsunterlagen auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle.- Die Angabe der zur Vertretung des Teilnehmers berechtigten natürlichen Peron (Geschäftsführer oder sonstiger Bevollmächtigter) ist zwingend erforderlich. Es ist nicht notwendig, die auszufüllenden Dokumente zu unterschreiben und mit einem Stempel zu versehen. Stattdessen geben Sie bitte Vorname und Nachname der bevollmächtigten Vertretung in Druckbuchstaben an.- Die angegebenen Kontaktdaten sind nur zu verwenden, wenn die Kontaktmöglichkeit über die Vergabeplattform aus technischen Gründen nicht möglich ist. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge bzw. Angebote darf keinesfalls über die veröffentlichte E-Mailadresse erfolgen.
Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründegem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen.
Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichenSozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß§ 124 GWB vorliegen.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124GWB vorliegen.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründegemäß § 124 GWB vorliegen.Entrichtung von Steuern: Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß§ 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §124 GWB vorliegen.
Angabe der Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Anzahl von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft anzugeben. Die Angabe hat im Vordruck "Bewerberbogen" zu erfolgen.
Mindestanforderung: Nachweis, dass mindestens 5 Mitarbeiter mit Ausbildung auf dem Gebiet der Elektrotechnik (Meister, Techniker, Diplomingenieur, Bachelor, Master) zur Verfügung stehen.
Hinweis: Die Anzahl der Beschäftigten eines Unterauftragnehmers werden nur berücksichtigt, wenn sie für die jeweilige Leistung tatsächlich zur Verfügung stehen und eine Eignungsleihe vereinbart wurde.
1) Angabe der Leistungen, welche als Unteraufträge vergeben werden sollen: Falls Unteraufträge für Teilleistungen vergeben werden sollen, sind die entsprechenden Leistungen sowie die Unterauftragnehmer im Vordruck "Bewerberbogen" zu benennen. Von jedem Unterauftragnehmer ist die Verpflichtung zur Ausführung der Teilleistung im Vordruck "Verpflichtungs- und Eignungserklärung Unterauftragnehmer" zu erklären.2) Eignungsleihe (gemäß § 47 VgV): Falls eine technische und/oder berufliche Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, sind die in Anspruch genommenen Kapazitäten sowie die Eignungsverleiher im Vordruck "Bewerberbogen" zu benennen. Von jedem Eignungsverleiher ist die Verpflichtung zur Eignungsleihe im Vordruck "Verpflichtungserklärung und Ausschlusskriterien Eignungsleihe" zu erklären.
Mindestanforderung: Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft muss seit 2020 mindestens eine Referenz nachweisen, bei der Leistungen der Störungsbeseitigung bei komplexen elektrotechnischen Anlagen erbracht worden ist.
Hinweis: Falls einzelne Leistungen durch einen Unterauftragnehmer erbracht und dessen Referenzen zur Erfüllung der Mindeststandards herangezogen werden sollen, ist eine Eignungsleihe zu vereinbaren.
Zur Auswahl der Bewerber für die zweite Stufe: Gewertet werden Referenzen seit 2020.
Die Referenzangaben sind im Vordruck "Bewerberbogen" einzutragen.
Wertung: 1 Punkt: Der Bewerber / Die Bewerbergemeinschaft verfügt über Erfahrung mit der Störungsbeseitigung bei komplexen elektrotechnischen Anlagen.
2 Punkte: Der Bewerber / Die Bewerbergemeinschaft verfügt über Erfahrung mit der Störungsbeseitigung bei komplexen elektrotechnischen Anlagen sowie Störungsannahme und 24 h-Rufbereitschaft.
3 Punkte: Der Bewerber / Die Bewerbergemeinschaft verfügt über Erfahrung mit der Störungsbeseitigung bei komplexen elektrotechnischen Anlagen sowie Störungsannahme und 24 h-Rufbereitschaft über einen Zeitraum von mind. 2 Jahren.
Es können maximal 3 Punkte erreicht werden.
Angabe des Jahresumsatz (gemäß § 45 (1) Nr. 1 VgV): Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens, in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Mittelwert). Bei Bewerbergemeinschaften ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben.
Die Umsatzangaben sind im Vordruck "Bewerberbogen" einzutragen.
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:1 Punkt: > 0,1 - 0,8 Mio. EUR brutto, 2 Punkte: > 0,8 - 1,6 Mio. EUR brutto,3 Punkte: > 1,6 Mio. EUR brutto.
Hinweis: Die Umsätze eines Unterauftragnehmers werden nur berücksichtigt, wenn die wirtschaftliche Eignungsleihe vereinbart wurde.
Mindestanforderung: Nachweis / Eigenerklärung, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungs-summe für Personenschäden in Höhe von 3,0 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 3,0 Mio. EUR gegeben ist. Es ist der Nachweis / eine Eigenerklärung zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied getrennt. Die Erklärungen haben im Vordruck "Bewerberbogen" zu erfolgen.
Eignungsleihe (gemäß § 47 VgV): Falls eine wirtschaftliche / finanzielle Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, ist von jedem Eignungsverleiher die Verpflichtung zur Eignungsleihe sowie die gemeinsame Haftung mit dem Eignungsleiher für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe zu erklären. Die Verpflichtungs- und Haftungserklärungen sind im Vordruck "Verpflichtungserklärung und Ausschlusskriterien Eignungsleihe" zu erklären.
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte: Mindestanforderungen: 1. Nachweis, dass im Unternehmen eine verantwortliche Elektrofachkraft vorhanden ist.2. Nachweis, dass mindestens ein Mitarbeiter über die Befähigung zum Sicherheitsbeauftragten gemäß RABT 2006 / EABT-80/100 verfügt.
Hinweis: Falls die Leistung/en durch Unterauftragnehmer erbracht wird/werden, ist eine Eignungsleihe zu vereinbaren.
Die Angaben haben im Vordruck "Bewerberbogen" zu erfolgen.
1) Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem zum Zeitpunkt des Vertragsschluss geltenden Gesetz des Bundeslandes des Auftraggebers über die Sicherung der Einhaltung der Tariftreue sowie Mindestlöhne bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. 2) Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.3) Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB, inkl. der Benennung ggf. durchgeführter Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB ist im Vordruck "Bewerberbogen" anzugeben.