Für das Land Bremen wurde eine Klimaschutzstrategie entwickelt, die Klimaneutralität bis 2038 anstrebt. In dieser ist beschrieben, dass öffentliche Gebäude ab 2035 klimaneutral mit Energie versorgt werden. Immobilien Bremen beabsichtigt daher, die Wärmeversorgung des Dienstgebäudes der Senatorin für Kinder und Bildung am Rembertiring 8-12 in Bremen zeitnah umzustellen.Die Umsetzung hat im laufenden Betrieb zu erfolgen. Dieses Projekt soll mit EFRE-Mitteln gefördert werden. Dafür ist die Baumaßnahme bis zum 31.12.2028 schlusszurechnen.Die Baukosten (KG 420) werden im Rahmen einer ersten Kostenannahme auf ca. 500.000 EUR netto geschätzt.Im Zuge der neuen Energieversorgung wird die Südfassade des Gebäudes energetisch saniert, weitere Sanierungsmaßnahmen sind derzeit nicht vorgesehen.
- Technische Ausrüstung Lph 1-3, optional Lph 5-9 gemäß § 55 HOAI i. V. m. Anlage 15, Ziffer 15.1 für Anlagengruppe 2 "Wärmeversorgungsanlagen".
Besondere/Zusätzliche Leistungen:- Aufstellen und Fortschreiben einer vertieften Kostenberechnung in Lph 2 und 3 nach HOAI gem. Aufgaben-/Leistungsbeschreibung.- Optional: Führen eines Bautagebuchs nach RLBau (Besondere Leistung zu Lph 8).- Optional: Führen von Beleglisten/Bauausgabebuch nach Vorgaben der EFRE-Förderangaben.- Optional: Fachtechnische Begleitung während des Zwischenbetriebs.
Siehe Vergabeunterlagen (Datei: 01_Sanierung-Remberti_TA-ALG2_Aufforderung-Angebot)
- Technische Ausrüstung Lph 5-9 gemäß § 55 HOAI i. V. m. Anlage 15, Ziffer 15.1 für Anlagengruppe 2 "Wärmeversorgungsanlagen".
Besondere/Zusätzliche Leistungen:- Führen eines Bautagebuchs nach RLBau (Besondere Leistung zu Lph 8).- Führen von Beleglisten/Bauausgabebuch nach Vorgaben der EFRE-Förderangaben.- Fachtechnische Begleitung während des Zwischenbetriebs.
1. Zunächst werden alle Angebote hinsichtlich form- und fristgerechter Einreichung geprüft.2. Anschließend erfolgt die Eignungsprüfung der Bieter hinsichtlich Fachkunde und Leistungsfähigkeit auf der Grundlage der vorgelegten Angaben und Unterlagen. Es wird geprüft, ob die Bieter die geforderten Mindeststandards und Bedingungen für den Auftrag erfüllen.3. Die Angebote der geeigneten Bieter werden gemäß der angegebenen und in den Vergabeunterlagen näher erläuterten Zuschlagkriterien gewertet. Pro Kriterium können max. 5 Punkte erreicht werden. Die erreichte Punktzahl in einem Kriterium fließt mit der jeweiligen Gewichtung in die Gesamtpunktzahl (max. 5,000 Punkte) ein.4. Das wirtschaftlichste Angebot mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag. Im Fall von wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten wird gemäß § 18 Abs. 3 Bremisches Tariftreue- und Vergabegesetz verfahren. Sollte die Prüfung der sozialen Kriterien ebenfalls zu keiner Unterscheidung führen, wird ein Losverfahren durchgeführt.
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Jegliche Anfragen zu dem Vergabeverfahren als auch deren Beantwortung haben schriftlich über die Vergabeplattform DTVP zu erfolgen.Das Angebot inkl. aller Unterlagen ist ausschließlich elektronisch über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihr Angebot keinesfalls in Papierform, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Berücksichtigen Sie ggf. die Größenbegrenzungen der Vergabeplattform bezüglich der einzelnen Dateien sowie des gesamten Angebots. Sollten Probleme beim Hochladen der Angebotsunterlagen auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle.Die Angabe der zur Vertretung des Bieters berechtigten natürlichen Person (Geschäftsführer oder sonstiger Bevollmächtigter) ist zwingend erforderlich. Die auszufüllenden Dokumente sind nicht zu unterschreiben und mit einem Stempel zu versehen. Stattdessen geben Sie bitte ausschließlich den Vornamen und Nachnamen des bevollmächtigten Vertreters in Druckbuchstaben an.
Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen.
Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Mindeststandard: Es ist eine Eigenerklärung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft darüber einzureichen, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,0 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1,0 Mio. EUR gegeben ist. Alternativ kann eine Erklärung über den Abschluss einer Haftpflichtversicherung über die genannten Summen im Auftragsfalle abgegeben werden. Die Maximierung der Ersatzleistungen muss mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr betragen. Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung für jedes Mitglied einzureichen.
Die Eigenerklärung ist in dem zur Verfügung gestellten Bieterbogen (Datei "D1_Sanierung-Remberti_TA-ALG2_Bieterbogen") zu erbringen.
Mindeststandard Unternehmensreferenzen:- Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss mindestens zwei Referenzprojekte über die Erbringung von Leistungen der Technischen Ausrüstung, ALG 2 (mind. Lph 2-3) mit Planung/Einbau einer Luft/Wasser-Wärmepumpen- Anlage mit einer Leistung > 250 kW Heizleistung seit 2021 nachweisen.- Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss mindestens ein Referenzprojekt über die Erbringung von Leistungen der Technischen Ausrüstung, ALG 2 (mind. Lph 2-3, 5-6 und 8) mit Planung/Einbau einer Luft/Wasser-Wärmepumpen- Anlage mit einer Leistung > 100 kW Heizleistung seit 2021 nachweisen.
Gewertet werden Referenzen seit 2021, d. h. die nachzuweisenden Leistungen müssen zwischen dem 01.01.2021 und Einreichung des Angebotes abgeschlossen sein. Das Projekt kann jedoch vor 2021 begonnen worden sein.Die notwendigen Angaben zu den Referenzen sind in dem zur Verfügung gestellten Bieterbogen (Datei "D1_Sanierung-Remberti_TA-ALG2_Bieterbogen") zu erbringen.Falls einzelne Leistungen durch einen Unterauftragnehmer erbracht und dessen Referenzen zur Erfüllung der Mindeststandards herangezogen werden sollen, ist mit diesem Unterauftragnehmer zusätzlich eine Eignungsleihe zu vereinbaren.
Mindeststandard: Der Bauüberwacher muss über eine abgeschlossene Fachausbildung (mindestens Fachhochschulabschluss) und eine Baustellenpraxis von mindestens drei Jahren verfügen.
Die notwendigen Angaben sind in dem zur Verfügung gestellten Bieterbogen (Datei "D1_Sanierung-Remberti_TA-ALG2_Bieterbogen") zu erbringen.
Gesamtumsatz: Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Erklärung von jedem Mitglied derBewerbergemeinschaft abzugeben.Die Angaben sind im Vordruck "Bieterbogen" (Datei "D1_Sanierung-Remberti_TA-ALG2_Bieterbogen") einzutragen.
1) Falls Unteraufträge für Teilleistungen vergeben werden sollen, sind die entsprechenden Unterauftragnehmer sowie deren Leistungen im Vordruck D1 "Bieterbogen" zu benennen. Von jedem Unterauftragnehmer ist die Verpflichtung zur Ausführung der Teilleistung gemäß Vordruck D2 "Verpflichtungs- und Eignungserklärung Unterauftragnehmer" zu erklären und der Vordruck D5 "Erklärung Mindestentgelt" abzugeben.2) Falls eine Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, sind die in Anspruch genommenen Kapazitäten sowie die Eignungsverleiher im Vordruck D1 "Bieterbogen" zu benennen. Von jedem Eignungsverleiher ist die Verpflichtung zur Eignungsleihe im Vordruck D3 "Verpflichtungserklärung und Ausschlusskriterien Eignungsleihe" zu erklären.3) Mindeststandard zu Leistungen anderer Unternehmen: Der Bieter ist nur dann geeignet, wenn für die von ihm benannten Unterauftragnehmer keine Ausschlussgründe gemäß § 123 (1) Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB vorliegen.
Belegschaft: Eigenerklärung zur Anzahl der Beschäftigten bezogen auf die letzten 3 Jahre. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben. Die Angaben sind im Vordruck "Bieterbogen" (Datei "D1_Sanierung-Remberti_TA-ALG2_Bieterbogen") einzutragen.
1) Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem zum Zeitpunkt des Vertragsschluss geltenden Gesetz des Bundeslandes des Auftraggebers über die Sicherung der Einhaltung der Tariftreue sowie Mindestlöhne bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. 2) Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.3) Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB, inkl. der Benennung ggf. durchgeführter Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB ist im Vordruck "Bieterbogen" anzugeben.