Die Gesundheit Nord gGmbH wird ab dem 01.01.2027 an allen vier Standorten (Klinikum Bremen Mitte, Klinikum Bremen Ost, Klinikum Links der Weser und Klinikum Bremen Nord) von Lohnwäsche auf Leasingwäsche umstellen. Das Vergabeverfahren ist in zwei Lose aufgeteilt.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung der Standorte Klinikum Bremen Mitte, Klinikum Bremen Ost, Klinikum Bremen Nord und Klinikum Links der Weser mit Flach- u. Personalwäsche, Wischbezüge / Oberflächentücher, Sonderwäsche und Partikelfreie Reinraumkleidung im Leasing, einschließlich damit im Zusammenhang stehender weiterer Leistungen (Abholen, Aufbereiten, Kommissionieren).
Siehe Vergabeunterlagen
Die Auswahl der Bewerber, die zur Verhandlung / Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in einem mehrstufigen Prozess. Dieser beginnt mit einem Teilnahmewettbewerb, nach welchem sich die Angebotsphase anschließt:1) Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs werden alle Bewerbungen hinsichtlich form- und fristgerechter Einreichung geprüft.2) Anschließend erfolgt die Eignungsprüfung der Bewerber hinsichtlich Fachkunde und Leistungsfähigkeit auf der Grundlage der vorgelegten Angaben und Unterlagen. Es wird u.a. geprüft, ob die Bewerber die geforderten Mindeststandards gem. Ziffer 8 der Datei "Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb" sowie die Bedingungen für den Auftrag gem. Bekanntmachung erfüllen.3) Es werden max. 3 bis 5 Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Sollten nach erfolgter Eignungsprüfung mehr als 5 geeignete Bewerber zur Verfügung stehen, erfolgt eine Wertung der eingereichten Bewerbungen anhand der Wertungskriterien und deren Gewichtung gemäß Ziffer 8.2 der Datei "Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb". Die Wertung erfolgt anhand der mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Unterlagen. Im Anschluss an diese Wertung werden in der Angebotsphase mind. 3 und bis zu 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.4) Sollte aufgrund von Punktgleichheit mehr als 3 bzw. 5 Bewerber auf den ersten 3 bis 5 Rängen der Wertung liegen, wird ein Losverfahren durchgeführt.
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
- Jegliche Anfragen zu dem Vergabeverfahren als auch deren Beantwortung haben schriftlich über die Vergabeplattform DTVP zu erfolgen.- Der Teilnahmeantrag ist elektronisch über die oben genannte Vergabeplattform DTVP in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen.- Der Teilnahmeantrag inkl. aller Bewerbungsunterlagen ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform DTVP einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung keinesfalls in Papierform, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Berücksichtigen Sie ggf. die Größenbegrenzungen der Vergabeplattform bezüglich der einzelnen Dateien sowie der gesamten Bewerbung. Sollten Probleme beim Hochladen der Bewerbungsunterlagen auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle.- Die Angabe der zur Vertretung des Teilnehmers berechtigten natürlichen Peron (Geschäftsführer oder sonstiger Bevollmächtigter) ist zwingend erforderlich. Es ist nicht notwendig, die auszufüllenden Dokumente zu unterschreiben und mit einem Stempel zu versehen. Stattdessen geben Sie bitte Vorname und Nachname der bevollmächtigten Vertretung in Druckbuchstaben an.
Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründegem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen.
Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichenSozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß§ 124 GWB vorliegen.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124GWB vorliegen.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründegemäß § 124 GWB vorliegen.Entrichtung von Steuern: Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß§ 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §124 GWB vorliegen.
Angabe der Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren (gemäß § 46 (3) Nr. 8 VgV). Bei Bewerbergemeinschaften ist die Anzahl von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft anzugeben. Die Angabe hat im Vordruck "Bewerberbogen" zu erfolgen.
1) Angabe der Leistungen, welche als Unteraufträge vergeben werden sollen (gemäß § 46 (3) Nr. 10 VgV): Falls Unteraufträge für Teilleistungen vergeben werden sollen, sind die entsprechenden Leistungen sowie die Unterauftragnehmer im Vordruck "Bewerberbogen" zu benennen. Von jedem Unterauftragnehmer ist die Verpflichtung zur Ausführung der Teilleistung im Vordruck "Verpflichtungs- und Eignungserklärung Unterauftragnehmer" zu erklären.2) Eignungsleihe (gemäß § 47 VgV): Falls eine technische und/oder berufliche Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, sind die in Anspruch genommenen Kapazitäten sowie die Eignungsverleiher im Vordruck "Bewerberbogen" zu benennen. Von jedem Eignungsverleiher ist die Verpflichtung zur Eignungsleihe im Vordruck "Verpflichtungserklärung und Ausschlusskriterien Eignungsleihe" zu erklären.
Geforderte Mindeststandards für Los 1: Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft muss seit 2022 mindestens folgende Referenzen nachweisen:- Eine Referenz für Leasingwäsche im Gesundheitswesen in dem Bereich Flachwäsche;- Eine Referenz für Leasingwäsche im Gesundheitswesen in dem Bereich Personalwäsche;- Eine Referenz für Leasingwäsche im Gesundheitswesen in dem Bereich Wischbezüge/ Oberflächentücher;- Eine Referenz für Leasingwäsche im Gesundheitswesen in dem Bereich Sonderwäsche.
Geforderte Mindeststandards für Los 2: Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft muss seit 2022 mindestens folgende Referenzen nachweisen:- Eine Referenz für Leasingwäsche im Gesundheitswesen in dem Bereich Partikelfreie Reinraumbekleidung inkl. Reinraumstiefel, Aufbereitung unter Einhaltung der im GPM Standard genannten Bedingungen nach DIN ISO 146474-1.
Zur Auswahl der Bewerber für die zweite Stufe: Gewertet werden Referenzen seit 2022 (d. h. die beauftragten bzw. gem. Bewertungsmatrix nachzuweisenden Leistungen müssen zwischen 2022 und Einreichung des Teilnahmeantrages abgeschlossen sein). Der Projektstart kann bereits vor 2022 erfolgt sein.
Die Referenzangaben sind im Vordruck "Referenzbogen" einzutragen.
Angabe des Jahresumsatz (gemäß § 45 (1) Nr. 1 VgV): Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Mittelwert). Bei Bewerbergemeinschaften ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben.
Geforderte Mindeststandards: Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft muss im Mittel der letzten drei Jahre mindestens einen Umsatz in Höhe von 5,0 Mio. EUR brutto im Tätigkeitsbereich des Auftrags nachweisen.
Die Umsatzangaben sind im Vordruck "Bewerberbogen" einzutragen.
Geforderte Mindeststandards: Haftpflichtversicherung (gemäß § 45 (1) Nr. 3 VgV): Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft muss eine Eigenerklärung über eine bestehende Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 3,0 Mio. EUR abgeben oder erklären, dass im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 3,0 Mio. EUR abgeschlossen wird. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Erklärungen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben. Die Erklärungen haben im Vordruck "Bewerberbogen" zu erfolgen.
Eignungsleihe (gemäß § 47 VgV): Falls eine wirtschaftliche / finanzielle Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, ist von jedem Eignungsverleiher die Verpflichtung zur Eignungsleihe sowie die gemeinsame Haftung mit dem Eignungsleiher für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe zu erklären. Die Verpflichtungs- und Haftungserklärungen sind im Vordruck "Verpflichtungserklärung und Ausschlusskriterien Eignungsleihe" zu erklären.
Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft muss einen Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 6 Monate) nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes, in dem der Bieter ansässig ist (§ 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. § 44 Abs. 1 VgV) nachweisen.
Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft muss einen Nachweis als Mitglied im grünen Knopf nachweisen.
Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft muss eine Eigenerklärung über folgende Nachweise erbringen:- Eigenerklärung zur Anwendung eines umfassenden Qualitätsmanagementsystems nach der EN ISO 13485, ISO 9001 oder einer vergleichbaren Zertifizierung oder Nachweis, dass eine gleichwertige Maßnahmenumsetzung vorliegt;- Bestätigung des Vorliegens des Gütezeichens Öko-Tex 100;- Eigenerklärung zur Anwendung von Umweltmanagementmaßnahmen nach EMAS oder DIN EN ISO 14001 oder eine vergleichbare Zertifizierung oder Nachweis, dass eine gleichwertigeMaßnahmenumsetzung vorliegt;- Eigenerklärung zum Deutsch-Sprachniveau von B2 für das Personal, welches die Standorte beliefert.
Die Erklärungen haben im Vordruck "Bewerberbogen" zu erfolgen.
Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft muss die Einhaltung nachstehender gesetzlicher Grundlagen in der jeweiligengültigen Fassung gewährleisten:- Grundsätze des Robert-Koch-Institutes über Anforderungen der Hygiene an die Krankenhauswäsche, Krankenhauswäscherei und den Waschvorgang und Bedingungen für die Vergabe von Krankenhauswäsche an gewerbliche Wäschereien;- Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (IFSG);- Richtlinie der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (RKIRichtlinie):"Anforderungen der Hygiene an die Wäsche aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes, die Wäscherei und den Waschvorgang und Bedingungen für die Vergabe von Wäsche an gewerbliche Wäschereien" (Bundesgesundheitsblatt 7/95);- Liste der vom Bundesgesundheitsamt (heute RKI) geprüften und anerkannten Desinfektionsmittel und Desinfektionsverfahren;- Liste des Desinfektorenanerkennung des staatlich geprüften Desinfektors im Produktionsbetrieb oder entsprechenden Qualifikationsnachweis des Verbundes für angewandte Hygiene (VAH) BG Regel "Betreiben von Wäschereien" der BerufsgenossenschaftTextilbekleidung (BGR 256, GUV-R 500, Kap.2.6);- Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1) und TRBA 250;- Richtlinie des BGA (heute RKI) zur Einleitung von Krankenhausabwässern in Kanalisation oder Gewässer (Richtlinie des Bundesgesundheitsamtes - veröffentlicht im Bundesgesundheitsblatt21 Nr. 2 vom 20.01.1978);- Güte- und Prüfungsbestimmungen für sachgemäße Wäschepflege.
1) Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem zum Zeitpunkt des Vertragsschluss geltenden Gesetz des Bundeslandes des Auftraggebers über die Sicherung der Einhaltung der Tariftreue sowie Mindestlöhne bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. 2) Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.3) Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB, inkl. der Benennung ggf. durchgeführter Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB ist im Vordruck "Bewerberbogen" anzugeben.