In der Gesundheit Nord gGmbH werden Sterilcontainer (Instrumentencontainer) als Sterilgutbarrieresystem (SBS) genutzt. Die Instrumentencontainer haben das Ende ihrer Lebensdauer erreicht und sind zu erneuern.Die Container werden als Pool-Container - also universell für jedes Sieb, jede Abteilung und jeden Klinikstandort einsetzbar - verwendet.Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung von insgesamt 2.500 Sterilcontainern gem. Kriterienkatalog (2.000 Container (groß) und 500 Container (klein)). Die Lieferung hat ab September bis Dezember 2026 zu erfolgen. Eine Gesamtlieferung ist nicht erforderlich, sondern es kann nach Absprache in mehreren Tranchen innerhalb des genannten Zeitraums geliefert werden.
- 2.000 Sterilcontainer (groß) gem. Kriterienkatalog.- 500 Sterilcontainer (klein) gem. Kriterienkatalog.Der Kriterienkatalog ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Die Wertungssumme (in EUR, netto) wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme. Weitere Informationen finden sich in den Vergabeunterlagen.
Mit dem Angebot ist der Kriterienkatalog vollständig ausgefüllt einzureichen. Weitere Informationen finden sich in den Vergabeunterlagen.
Der Bieter hat dem AG ein Exemplar des angebotenen Sterilcontainers (groß) als Bemusterung kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Das Muster muss in allen Einzelheiten den Vorgaben des Kriterienkataloges entsprechen. Das Muster ist bis zum Submissionstermin an den AG zu senden. Weitere Informationen finden sich in den Vergabeunterlagen.
1. Zunächst werden alle Angebote hinsichtlich form- und fristgerechter Einreichung geprüft.2. Anschließend erfolgt die Eignungsprüfung der Bieter hinsichtlich Fachkunde und Leistungsfähigkeit auf der Grundlage der vorgelegten Angaben und Unterlagen. Es wird geprüft, ob die Bieter die geforderten Mindeststandards und Bedingungen für den Auftrag erfüllen.3. Die Angebote der geeigneten Bieter werden gemäß der angegebenen und in den Vergabeunterlagen näher erläuterten Zuschlagkriterien gewertet. Pro Kriterium können max. 5 Punkte erreicht werden. Die erreichte Punktzahl in einem Kriterium fließt mit der jeweiligen Gewichtung in die Gesamtpunktzahl (max. 5,000 Punkte) ein.4. Das wirtschaftlichste Angebot mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag.
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Jegliche Anfragen zu dem Vergabeverfahren als auch deren Beantwortung haben schriftlich über die Vergabeplattform DTVP zu erfolgen.Das Angebot inkl. aller Unterlagen ist ausschließlich elektronisch über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihr Angebot keinesfalls in Papierform, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Berücksichtigen Sie ggf. die Größenbegrenzungen der Vergabeplattform bezüglich der einzelnen Dateien sowie des gesamten Angebots. Sollten Probleme beim Hochladen der Angebotsunterlagen auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle.Die Angabe der zur Vertretung des Bieters berechtigten natürlichen Person (Geschäftsführer oder sonstiger Bevollmächtigter) ist zwingend erforderlich. Die auszufüllenden Dokumente sind nicht zu unterschreiben und mit einem Stempel zu versehen. Stattdessen geben Sie bitte ausschließlich den Vornamen und Nachnamen des bevollmächtigten Vertreters in Druckbuchstaben an.
Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen.
Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Mindeststandard zu Unternehmensreferenzen:Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss seit 2023 mindestens nachweisen:Option a): eine Referenz über eine Lieferung von mindestens 1.000 Sterilcontainern an einen Auftraggeber. oder Option b): mehrere Referenzen (max. 10) mit einer Gesamtliefermenge von mindestens 2.000 Sterilcontainern.
Hinweis: Gewertet werden Referenzen der letzten Jahre seit 2023, d. h. die Lieferung(en) muss/müssen zwischen dem 01.01.2023 und Einreichung des Angebotes erfolgt sein.Die notwendigen Angaben zu den Referenzen sind in dem zur Verfügung gestellten Bieterbogen zu erbringen.Falls einzelne Leistungen durch einen Unterauftragnehmer erbracht und dessen Referenzen zur Erfüllung der Mindeststandards herangezogen werden sollen, ist mit diesem Unterauftragnehmer zusätzlich eine Eignungsleihe zu vereinbaren (Datei "D3_Sterilgutcontainer_Eignungsleihe").
Mindeststandard zum Umsatz: Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss im Mittel der letzten drei Jahre mindestens einen Gesamtumsatz in Höhe von 0,5 Mio. EUR brutto für Medizinprodukte nachweisen.
Hinweis:Die Angaben über den Umsatz sind in dem zur Verfügung gestellten Bieterbogen zu erbringen. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Umsatz von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft einzeln anzugeben.Die Umsätze von Bietergemeinschaft werden anschließend addiert. Die Umsätze eines Unterauftragnehmers werden nur dann berücksichtigt, wenn mit diesem Unterauftragnehmer zusätzlich die wirtschaftliche Eignungsleihe vereinbart wurde (Datei "D3_Sterilgutcontainer_Eignungsleihe").
1) Falls Unteraufträge für Teilleistungen vergeben werden sollen, sind die entsprechenden Unterauftragnehmer sowie deren Leistungen im Vordruck D1 "Bieterbogen" zu benennen. Von jedem Unterauftragnehmer ist die Verpflichtung zur Ausführung der Teilleistung gemäß Vordruck D2 "Verpflichtungs- und Eignungserklärung Unterauftragnehmer" zu erklären und der Vordruck D5 "Erklärung zu § 4 Abs. 1 NTVergG" abzugeben.2) Falls eine Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, sind die in Anspruch genommenen Kapazitäten sowie die Eignungsverleiher im Vordruck D1 "Bieterbogen" zu benennen. Von jedem Eignungsverleiher ist die Verpflichtung zur Eignungsleihe im Vordruck D3 "Verpflichtungserklärung und Ausschlusskriterien Eignungsleihe" zu erklären.3) Mindeststandard zu Leistungen anderer Unternehmen: Der Bieter ist nur dann geeignet, wenn für die von ihm benannten Unterauftragnehmer keine Ausschlussgründe gemäß § 123 (1) Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10 GWB sowie § 123 (4) Nr. 1 GWB vorliegen.
1) Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.2) Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB, inkl. der Benennung ggf. durchgeführter Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB ist im Vordruck "Bieterbogen" anzugeben.