Das Universum Bremen ist ein Science Center mit Erlebnischarakter. Die Besucher können an zahlreichen Exponaten naturwissenschaftliche Phänomene mit allen Sinnen erleben. Die Dauerausstellung soll neu aufgestellt werden. Hierzu werden derzeit parallel die Leistungen der Ausstellungsplanung ausgeschrieben. Durch die Neuaufstellung der Dauerausstellung werden Umbauten und Sanierungen im Bestand erforderlich werden. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung für die Umsetzung der gem. des noch zu erstellenden Entwurfs des Ausstellungsplaners erforderlichen baulichen Umbauten und Sanierungen. Bereits bekannte Maßnahmen sind unter anderem - Lärmschutzmaßnahmen,- Erneuerung der Toilettenblöcke,- Anpassungen des Sprinklersystems,- Überarbeitung der Bodenbeläge und funktionalen Raumkörper.
Eine enge Koordination und Abstimmung mit dem Ausstellungsplaner sowie dem Objektplanuner Gebäude werden erforderlich sein.
Die Baukosten (KG 400) werden derzeit auf ca. 0,3 Mio. Euro netto geschätzt.
Technische Ausrüstung Lph 1-3, optional Lph 4-9 gemäß § 55 HOAI i. V. m. Anlage 15, Ziffer 15.1 für folgende Anlagengruppen: 3. Lufttechnische Anlagen, 4. Starkstromanlagen, 5. Fernmelde- oder informationstechnische Anlagen, 6. Förderanlagen, 7. Nutzungsspezifische Anlagen und verfahrenstechnische Anlagen (Feuerlöschanlagen), 8. Gebäudeautomation.
Nähere Informationen können der "Aufforderung zur Angebotsabgabe entnommen werden (Datei: 01_Universum_TA_Aufforderung-Angebot).
Folgende Leistungen werden optional vergeben: Technische Ausrüstung Lph 4-9 gemäß § 55 HOAI i. V. m. Anlage 15, Ziffer 15.1 für folgende Anlagengruppen: 3. Lufttechnische Anlagen, 4. Starkstromanlagen, 5. Fernmelde- oder informationstechnische Anlagen, 6. Förderanlagen, 7. Nutzungsspezifische Anlagen und verfahrenstechnische Anlagen (Feuerlöschanlagen), 8. Gebäudeautomation.
1. Zunächst werden alle Angebote hinsichtlich form- und fristgerechter Einreichung geprüft.2. Anschließend erfolgt die Eignungsprüfung der Bieter hinsichtlich Fachkunde und Leistungsfähigkeit auf der Grundlage der vorgelegten Angaben und Unterlagen. Es wird geprüft, ob die Bieter die geforderten Mindeststandards und Bedingungen für den Auftrag erfüllen.3. Die Angebote der geeigneten Bieter werden gemäß der angegebenen und in den Vergabeunterlagen näher erläuterten Zuschlagkriterien gewertet. Pro Kriterium können max. 5 Punkte erreicht werden. Die erreichte Punktzahl in einem Kriterium fließt mit der jeweiligen Gewichtung in die Gesamtpunktzahl (max. 5,000 Punkte) ein.4. Das wirtschaftlichste Angebot mit der höchsten Punktzahl erhält den Zuschlag.
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziffer 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
- Senden Sie Anfragen zum Verfahren bitte ausschließlich über die Vergabeplattform.- Das Angebot ist elektronisch über die Vergabeplattform in Textform gemäß § 126b BGB einzureichen.- WICHTIGER HINWEIS: Das Angebot inkl. aller Unterlagen ist ausschließlich über die entsprechende Funktion der Vergabeplattform einzureichen. Hierzu ist ausreichend Zeit einzuplanen. Bitte senden Sie Ihr Angebot keinesfalls in Papierform, per E-Mail oder über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform. Berücksichtigen Sie ggf. die Größenbegrenzungen der Vergabeplattform bezüglich der einzelnen Dateien sowie des gesamten Angebots. Sollten Probleme beim Hochladen der Angebotsunterlagen auftreten, wenden Sie sich bitte umgehend an den Betreiber der Vergabeplattform, protokollieren Sie dies und informieren Sie zusätzlich die Vergabestelle.- Die angegebenen Kontaktdaten sind nur zu verwenden, wenn die Kontaktmöglichkeit über die Vergabeplattform aus technischen Gründen nicht möglich ist. Eine Abgabe des Angebots darf keinesfalls über die veröffentlichte E-Mailadresse erfolgen.- Die Angabe der zur Vertretung des Bieters berechtigten natürlichen Person (Geschäftsführer oder sonstiger Bevollmächtigter) ist zwingend erforderlich. Die auszufüllenden Dokumente sind nicht zu unterschreiben und mit einem Stempel zu versehen. Stattdessen geben Sie bitte ausschließlich den Vornamen und Nachnamen des bevollmächtigten Vertreters in Druckbuchstaben an.
Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen.
Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichenSozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweitIhr Unternehmen beitragspflichtig ist.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß§ 124 GWB vorliegen.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124GWB vorliegen.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß§ 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §124 GWB vorliegen.
Angabe der Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 Jahren (gemäß § 46 (3) Nr. 8 VgV). Bei Bietergemeinschaften ist die Anzahl von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft anzugeben. Die Angabe hat im Vordruck "Bieterbogen" zu erfolgen.
1) Angabe der Leistungen, welche als Unteraufträge vergeben werden sollen (gemäß § 46 (3) Nr. 10 VgV): Falls Unteraufträge für Teilleistungen vergeben werden sollen, sind die entsprechenden Leistungen sowie die Unterauftragnehmer im Vordruck "Bieterbogen" zu benennen. Von jedem Unterauftragnehmer ist die Verpflichtung zur Ausführung der Teilleistung im Vordruck "Verpflichtungs- und Eignungserklärung Unterauftragnehmer" zu erklären.2) Eignungsleihe (gemäß § 47 VgV): Falls eine technische und/oder berufliche Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, sind die in Anspruch genommenen Kapazitäten sowie die Eignungsverleiher im Vordruck "Bieterbogen" zu benennen. Von jedem Eignungsverleiher ist die Verpflichtung zur Eignungsleihe im Vordruck "Verpflichtungserklärung und Ausschlusskriterien Eignungsleihe" zu erklären.
Geforderte Mindeststandards:Der Bieter / die Bietergemeinschaft muss mindestens nachweisen: - Eine Referenz für die Technische Ausrüstung, ALG 3 seit 2020 für ein Hochbauprojekt.- Eine Referenz für die Technische Ausrüstung, ALG 4 seit 2020 für ein Hochbauprojekt.- Eine Referenz für die Technische Ausrüstung, ALG 5 seit 2020 für ein Hochbauprojekt.- Eine Referenz für die Technische Ausrüstung, ALG 6 seit 2020 für ein Hochbauprojekt.- Eine Referenz für die Technische Ausrüstung, ALG 8 seit 2020 für ein Hochbauprojekt.
Von Bietergemeinschaften sind die Referenzkriterien insgesamt nachzuweisen, das heißt, der Referenznachweis ist nicht von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln zu führen. Die Referenzangaben sind im Vordruck "Bieterbogen" einzutragen.
Angabe des Jahresumsatz (gemäß § 45 (1) Nr. 1 VgV): Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens (Gesamtumsatz und Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Technische Ausrüstung)) bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre. Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.
Der Bieter/ die Bietergemeinschaft muss eine Eigenerklärung über eine bestehende Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von mind. 1,0 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mind. 1,0 Mio. EUR abgeben oder erklären, dass im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung mit den entsprechenden Deckungssummen abgeschlossen wird. Bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben. Die Erklärungen haben im Vordruck "Bieterbogen" zu erfolgen.
Eignungsleihe (gemäß § 47 VgV): Falls eine wirtschaftliche / finanzielle Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, ist von jedem Eignungsverleiher die Verpflichtung zur Eignungsleihe sowie die gemeinsame Haftung mit dem Eignungsleiher für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe zu erklären. Die Verpflichtungs- und Haftungserklärungen sind im Vordruck "Verpflichtungserklärung und Ausschlusskriterien Eignungsleihe" zu erklären.
- Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.- Die Vergabe des Auftrages richtet sich unter anderem nach dem zum Zeitpunkt des Vertragsschluss geltenden Gesetz des Bundeslandes des Auftraggebers über die Sicherung der Einhaltung der Tariftreue sowie Mindestlöhne bei der Vergabe öffentlicher Aufträge.- Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB, ggf. Benennung durchgeführter Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB im Vordruck "Bieterbogen" bzw. über die jeweiligen Verpfichtungserklärungen.