Titel 1:
Tägliche Fahrten, sofern diese nicht über die Krankenkasse des Patienten abgerechnet werden können
Die täglichen Fahrten der Tagesklinik umfassen vor allen Dingen die Verbringung der Patienten/-innen vom Wohnort zur Tagesklinik sowie zurück in die häusliche Umgebung. Die zu befördernden Personen werden nacheinander eingesammelt bzw. zurückgebracht. Die im Preisblatt angegebene Entfernung bezieht sich auf die Strecke von einer zu befördernden Person zur nächsten einzusammelnden oder zurückzubringenden Person sowie - bei Fahrten zur Tagesklinik - die Strecke von der zuletzt eingesammelten Person zur Tagesklinik bzw. - bei Fahrten zurück in die häusliche Umgebung - die Strecke von der Tagesklinik zu der häuslichen Umgebung der zuerst zurückzubringenden Person.
Die Patienten/-innen werden ausschließlich sitzend transportiert. Ein liegender Transport ist in der Regel nicht erforderlich. Gleichwohl sind ggfs. Hilfsmittel zu transportieren.
Ein Tagesgast sollte in der Regel nicht mehr als 45 Minuten Zeit im Fahrzeug verbringen.
Die Abrechnung der Fahrtdienstleistung erfolgt in der Regel durch den Auftragnehmer eigenständig mit der gesetzlichen Krankenkasse der zu befördernden Person. Wenn die Abrechnung nicht direkt zu den in einer Rahmenvereinbarung mit der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse bzw. dem für diese zuständigen GKV-Spitzenverband vereinbarten Preisen erfolgen kann, gelten die in Titel 1 des Preisblattes angegebenen Preise.
Bei Selbstzahler-Patienten/-innen sowie in Ausnahmefällen, wenn der Auftragnehmer belegt, dass die Krankenkasse des Patienten/der Patientin die Fahrdienstleistung mit aussagekräftiger Begründung ablehnt, kann der Auftragnehmer die Leistung mit der Auftraggeberin abrechnen, und zwar zu den im Rahmen dieser Rahmenvereinbarung vereinbarten Preisen.
Titel 2:
Konsilfahrten
Zusätzlich sind Konsilfahrten im Raum Dortmund zu erbringen, allerdings in deutlich geringerem Umfang.
Diese werden separat mit der Auftraggeberin abgerechnet. Dabei gelten die in Titel 2 des Preisblattes angegebenen Preise.
Titel 3:
Ausflugsfahrten
Ebenfalls sind kleinere Ausflüge an wenigen Tagen im Jahr im Großraum Dortmund und nähere Umgebung geplant.
Diese werden separat durch den Auftragnehmer und die Auftraggeberin abgerechnet. Dabei gelten die in Titel 3 des Preisblattes angegebenen Preise.
Allgemeines
Die Fahrten sind von Montag bis Freitag zu erbringen. Eine Leistungserbringung am Wochenende bzw. an Feiertagen hat nicht zu erfolgen.
Zu folgenden Zeiten müssen die Patienten/-innen der Tagesklinik befördert werden (Montag - Freitag):
Früheste Ankunftszeit (Tagesklinik)
08:00 Uhr
Späteste Ankunftszeit (Tagesklinik)
09:00 Uhr
Frühester Abholtermin (Tagesklinik)
15:30 Uhr
Spätester Abholtermin (Tagesklinik)
15:45 Uhr
Hiervon abweichende Fahrtzeiten sind nicht ausgeschlossen, Änderungen/Ergänzungen sind vorbehalten und werden dem Auftragnehmer rechtzeitig bekannt gegeben. Bei den Fahrten für die Tagesklinik sind maximal 25 Patienten/-innen pro Tag zu befördern, wobei in der Regel maximal eine Konsilfahrt pro Woche erforderlich ist.
80% der Patienten/-innen der Tagesklinik sind in einem Umkreis von 0-5 km zur geriatrischen Tagesklinik der Hüttenhospital gGmbH wohnhaft. 15% der Patienten/-innen der Tagesklinik kommen aus einem Umkreis von 5-10 km. 5% der Patienten/-innen der Tagesklinik sind in einem Umkreis von mehr als 10 km wohnhaft. 99% kommen aus der kreisfreien Stadt Dortmund. Der Auftragnehmer muss darüber hinaus in der Lage sein, Patienten/-innen aus weiteren Entfernungen abzuholen. Genaue Daten für die Fahrten der Tagesklinik (insbesondere Anschriften, Besonderheiten bei der Beförderung) werden dem Auftragnehmer mit angemessenem Vorlauf vor der jeweiligen Fahrt mitgeteilt
Weiteres ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.