Das bietende Unternehmen hat zu erklären, dass es in den letzten fünfzehn Kalenderjahren Leistungen ausgeführt hat, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind. Als "vergleichbar" wird der Abbruch von Stahlbauwerken unter nicht vorwiegend ruhender Belastung angesehen, sofern der Auftrag jeweils folgende Anforderungen in Gänze bzw. zu einem Teil umfasst:
- Stahlbauwerke mit standsicherheitsrelevanter Dynamik (nicht vorwiegend ruhende Belastung), wie Türme, Masten, Windräder, weitgespannte Brücken, Bauwerke des Maschinen- und Anlagenbaus)
- Stahltragwerke mit gebogenen Querschnitten der tragenden Bauwerksglieder, wie Brücken, Türme, Achterbahnen, Seilbahnen, Bauwerke des Maschinen- und Anlagenbaus
- Stahlbauten auf "künstlichen" oder schwierigen Untergründen, wie Deponien, Halden, steilen Hängen, felsigen, brüchigen Untergründen, wie Brücken, Türme, Windräder, Seilbahnen
- Stahlbauwerke in windexponierten Lagen, z.B. im Küsten- und Offshore-Bereich, aber auch auf Bergkappen oder windexponierten Tallagen.
Die Vorlage von zwei Referenzen, die mind. eine der o.g. Anforderungen erfüllen, wird erwartet; erfüllt ein Angebot dieses Kriterium nicht, wird der Eignungsnachweis im Regelfall nicht erbracht sein.