Fahrten zur Tagesklinik sind Gegenstand des hiesigen Vergabeverfahrens. Hierbei ist die Verbringung der Patienten/-innen vom Wohnort zur Tagesklinik sowie zurück in die häusliche Umgebung Vertragsgegenstand. Die zu befördernden Personen werden nacheinander eingesammelt. Die Entfernung bezieht sich auf die Strecke von einer zu befördernden Person zur Nächsten. Ein Tagesgast sollte in der Regel nicht mehr als 45 Minuten Zeit im Fahrzeug verbringen. Die Fahrten für die Tagesklinik sind von Montag bis Freitag zu erbringen. Eine Leistungserbringung am Wochenende bzw. an Feiertagen hat nicht zu erfolgen.
Zusätzlich sind Konsilfahrten im Raum Dortmund in geringem Umfang zu erbringen.
Ebenfalls sind kleinere Ausflüge an wenigen Tagen im Jahr im Großraum Dortmund und nähere Umgebung geplant.
Diese werden separat durch den Auftragnehmer und die Auftraggeberin abgerechnet.
Bei den Fahrten der Tagesklinik werden die Patienten/-innen ausschließlich sitzend transportiert. Ein liegender Transport ist in der Regel nicht erforderlich. Gleichwohl sind ggfs. Hilfsmittel zu transportieren.
Zu folgenden Zeiten müssen die Patienten/-innen der Tagesklinik befördert werden (Montag - Freitag):
Früheste Ankunftszeit (Tagesklinik)
08:00 Uhr
Späteste Ankunftszeit (Tagesklinik)
09:00 Uhr
Frühester Abholtermin (Tagesklinik)
15:30 Uhr
Spätester Abholtermin (Tagesklinik)
15:45 Uhr
Hiervon abweichende Fahrtzeiten sind nicht ausgeschlossen, Änderungen/Ergänzungen sind vorbehalten und werden dem Auftragnehmer rechtzeitig bekannt gegeben.
Bei den Fahrten für die Tagesklinik sind maximal 25 Patienten/-innen pro Tag zu befördern, wobei in der Regel maximal eine Konsilfahrt pro Woche erforderlich ist.
80% der Patienten/-innen der Tagesklinik sind in einem Umkreis von 0-5 km wohnhaft. 15% der Patienten/-innen der Tagesklinik kommen aus einem Umkreis von 5-10 km. 5% der Patienten/-innen der Tagesklinik sind in einem Umkreis von mehr als 10 km wohnhaft. 99% kommen aus der kreisfreien Stadt Dortmund. Der Auftragnehmer muss darüber hinaus in der Lage sein, Patienten/-innen aus weiteren Entfernungen abzuholen. Genaue Daten für die Fahrten der Tagesklinik (insbesondere Anschriften, Besonderheiten bei der Beförderung) werden dem Auftragnehmer mit angemessenem Vorlauf vor der jeweiligen Fahrt mitgeteilt.
Die Abrechnung der Fahrtdienstleistung erfolgt durch den Auftragnehmer eigenständig mit der gesetzlichen Krankenkasse der zu befördernden Person.
In Ausnahmefällen, wenn der Auftragnehmer belegt, dass die Krankenkasse des Patienten/der Patientin die Fahrdienstleistung mit aussagekräftiger Begründung ablehnt, kann der Auftragnehmer die Leistung mit der Auftraggeberin abrechnen.
Die Konsilfahrten und die Ausflugsfahrten werden separat mit der Auftraggeberin abgerechnet.
Weiteres ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.