Der Auftraggeber ist Eigentümer der Liegenschaft Franz-Grochtmann-Straße 36/56b, 33334 Gütersloh. Dazu zählen das Schulgebäude mit Turnhalle (Baujahr 1965) sowie das OGS-/Kita-Gebäude (Baujahr 1980). Die Stadt Gütersloh beabsichtigt, die Grundschule Edith-Stein, Franz-Grochtmann-Straße 36/56b, 33334 Gütersloh, im Bereich der Kita, OGS sowie der Turnhalle in Teilen umzubauen und ganzheitlich energetisch zu sanieren.
Mit diesem Vergabeverfahren werden Leistungen der Tragwerksplanung und Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanzierung) vergeben. Es handelt sich um ein Los der für die Maßnahme erforderlichen Planungsleistungen.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Der Auftraggeber wird die Leistungen maximal in zwei Beauftragungsstufen in Auftrag geben. Mit Erteilung des Zuschlags in dem vorliegenden Vergabeverfahren werden in Beauftragungsstufe 1 die Leistungsphasen 1 bis 4 nach § 51 Abs. 1 HOAI der Tragwerksplanung und Leistungsphasen 1 bis 4 nach Ziffer 1.2.2 Abs. 1, 2 der Anlage 1 zur HOAI der Bauphysik für Wärmeschutz und Energiebilanzierung beauftragt.
In der weiteren Beauftragungsstufe wären vom Auftragnehmer im Wege der Vertragserweiterung die Leistungsphasen 5 und 6 für Tragwerksplanung sowie Leistungsphasen 5, 6 und 7 für Bauphysik, Wärmeschutz und Energiebilanzierung (Beauftragungsstufe 2) zu erbringen.
Zu erbringen sind nach entsprechender Beauftragung bzw. automatisch mit Zuschlagserteilung ferner Besondere Leistungen und Zusatzleistungen gemäß Leistungsbeschreibung und Vertrag.
Das Honorar wird nach den vertraglichen Regelungen und für die Grundleistungen ergänzend in Anlehnung an die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der Fassung 2021 sowie nach den angebotenen Honorarparametern vereinbart.
Vorläufiges Ziel ist die Einhaltung eines Kostenrahmens für die Kostengruppe ("KG") 300 (Baukonstruktion) in Höhe von EUR 1.799.749,54 netto und KG 400 (Technische Anlagen) in Höhe von EUR 79.831,93 netto. Es ergeben sich für die Tragwerksplanung vorläufige anrechenbare Kosten in Höhe von EUR 997.845,44 netto und für die Bauphysik (Wärmeschutz- und Energiebilanzierung) in Höhe von EUR 1.879.581,47 netto. Die vorläufigen Kosten beruhen auf der vorläufigen Kosteneinschätzung der Vergabestelle.
Zuwendungen sind bislang nicht beantragt. Fördermittel sollen im weiteren Projektverlauf vom Auftragnehmer Objektplanung Gebäude und Innenräume geprüft werden. Sollte die Prüfung ergeben, dass eine Förderung in Betracht kommt, erfolgt die Mitwirkung bei der Antragstellung. Sollten einschlägige Förderprogramme neu aufgelegt werden (z.B. energetische Sanierungsprogramme des Bundes oder Landes NRW), möchte der Auftraggeber diese nutzen. Die Vorgaben des Förderprogramms bzw. des Zuwendungsbescheides wären dann auch vom Auftragnehmer dieses Verfahrens (Tragwerksplanung und Bauphysik) zu beachten.