Der Auftraggeber ist Eigentümer der Liegenschaft Franz-Grochtmann-Straße 36/56b, 33334 Gütersloh. Dazu zählen das Schulgebäude mit Turnhalle (Baujahr 1965) sowie das OGS-/Kita-Gebäude (Baujahr 1980). Die Stadt Gütersloh beabsichtigt, die Grundschule Edith-Stein, Franz-Grochtmann-Straße 36/56b, 33334 Gütersloh, im Bereich der Kita, OGS sowie der Turnhalle in Teilen umzubauen und ganzheitlich energetisch zu sanieren.
Mit diesem Vergabeverfahren werden Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume vergeben. Es handelt sich um ein Los der für die Maßnahme erforderlichen Planungsleistungen.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Neben den Grundleistungen sind auch Besondere und Zusatzleistungen zu erbringen (u.a. die örtliche Bauüberwachung). Mit Zuschlagserteilung werden zunächst die Leistungsphasen 1 bis 4 sowie einige Besondere Leistungen und Zusatzleistungen direkt beauftragt. Die Beauftragung erfolgt in max. vier Beauftragungsstufen.
Das Honorar wird nach den vertraglichen Regelungen und für die Grundleistungen ergänzend in Anlehnung an die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der Fassung 2021 sowie nach den angebotenen Honorarparametern vereinbart.
Vorläufiges Ziel ist die Einhaltung eines Kostenrahmens für die Kostengruppe ("KG") 200 (Herrichten und Erschließen) hier Abbrucharbeiten in Höhe von EUR 225.000,00 netto KG 300 (Baukonstruktion) in Höhe von EUR 1.799.749,54 netto und KG 400 (Technische Anlagen) in Höhe von EUR 79.831,93 netto. Unter Berücksichtigung von § 33 HOAI ergeben sich für die Objektplanung Gebäude vorläufige anrechenbare Kosten von EUR 2.104.581,47 netto. Die vorläufigen Kosten beruhen auf der vorläufigen Kosteneinschätzung der Vergabestelle.
Zuwendungen sind bislang nicht beantragt. Fördermittel sollen im weiteren Projektverlauf geprüft werden. Sollte die Prüfung ergeben, dass eine Förderung in Betracht kommt, erfolgt die Mitwirkung bei der Antragstellung auf Stundenbasis. Sollten einschlägige Förderprogramme neu aufgelegt werden (z.B. energetische Sanierungsprogramme des Bundes oder Landes NRW), möchte der Auftraggeber diese nutzen. Die Vorgaben des Förderprogramms bzw. des Zuwendungsbescheides wären dann zu beachten.