MINDESTANFORDERUNGEN:
Erforderlich ist eine Eigenerklärung zu mindestens einem Referenzprojekt Verkehrsanlagen und einem Referenzprojekt Ingenieurbauwerke, die jeweils die nachbenannten Kriterien erfüllen. Ausreichend ist es, wenn in einem Projekt gleichzeitig die Anforderungen an das Referenzprojekt Verkehrsanlagen und das Referenzprojekt Ingenieurbauwerke erfüllt wurden, es sind keine unterschiedlichen Projekte erforderlich.
3.1 Anzugeben ist mindestens ein Referenzprojekt Verkehrsanlagen, das sämtliche nachstehenden Kriterien erfüllt:
- Leistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen, mindestens Leistungsphasen (LPH) 2 bis 8 nach § 47 Abs. 1 HOAI, sowie die Besondere Leistung der örtlichen Bauüberwachung Leistungsbild Verkehrsanlagen oder jeweils vergleichbare Leistungen wurden beauftragt und abgeschlossen. Die Leistungen gelten im Sinne der Mindestanforderung als abgeschlossen, wenn die jeweils angegebenen Leistungsphasen erbracht wurden, im Rahmen der LPH 8 mindestens die Abnahme der Bauleistungen und die Übergabe des Objekts erfolgt sind und die örtliche Bauüberwachung mindestens bis einschließlich der Mitwirkung bei der Abnahme der Bauleistungen und bis zur Übergabe des Objekts erbracht wurde;
- der Abschluss der Leistungen im vorstehenden Sinne erfolgte nach dem 31.12.2021,
- die genannten Grundleistungen waren mindestens in Honorarzone III nach HOAI (oder vergleichbar) einzuordnen,
- das Projekt betraf eine Verkehrsanlage des Straßenverkehrs,
- mit Mindestbaukosten von zusammen EUR 500.000,00 netto in den Kostengruppen 300, 400, 500 (soweit anrechenbar) nach DIN 276 (bzw. DIN 276 vergleichbar).
3.2 Anzugeben ist mindestens ein Referenzprojekt Ingenieurbauwerke, das sämtliche nachstehenden Kriterien erfüllt:
- Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke, mindestens Leistungsphasen (LPH) 2 bis 8 nach § 43 Abs. 1 HOAI, sowie die Besondere Leistung der örtlichen Bauüberwachung Leistungsbild Ingenieurbauwerke oder jeweils vergleichbare Leistungen wurden beauftragt und abgeschlossen. Die Leistungen gelten im Sinne der Mindestanforderung als abgeschlossen, wenn die jeweils angegebenen Leistungsphasen erbracht wurden, im Rahmen der LPH 8 mindestens die Abnahme der Bauleistungen und die Übergabe des Objekts erfolgt sind und die örtliche Bauüberwachung mindestens bis einschließlich der Mitwirkung bei der Abnahme der Bauleistungen und bis zur Übergabe des Objekts erbracht wurde;
- der Abschluss der Leistungen im vorstehenden Sinne erfolgte nach dem 31.12.2021,
- die genannten Grundleistungen waren mindestens in Honorarzone III nach HOAI (oder vergleichbar) einzuordnen,
- das Projekt betraf ein Bauwerk oder eine Anlage der Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, des Wasserbaus oder ein konstruktives Ingenieurbauwerk für Verkehrsanlagen,
- mit Mindestbaukosten von zusammen EUR 150.000,00 netto in den Kostengruppen 300, 400, 500 (soweit anrechenbar) nach DIN 276 (bzw. DIN 276 vergleichbar).
Pflichtangaben zu Referenzprojekten: Erforderlich ist die Angabe der Projektbezeichnung und des Ortes des Auftrags, des Objekttyps, der Auftragsart (insbesondere, ob es sich um einen öffentlichen oder privaten Auftraggeber handelte), der Art der Maßnahme mit ausführlicher Beschreibung des Leistungsanteils des eigenen Unternehmens (beauftragte und erbrachte Leistungsbilder und Leistungsphasen, Honorarzonen sowie wesentliche erbrachte Leistungen), die Benennung des Auftraggebers und der Position einer Ansprechperson (zum Beispiel Fachbereichsleiter) mit Kontaktdaten, des Bearbeitungszeitraumes (jeweils von-bis und Monat/Jahr), der Zeitpunkt des Abschlusses der Referenzleistungen im vorstehenden Sinne und der Baukosten in den genannten Kostengruppen nach DIN 276 (bzw. DIN 276 vergleichbar).