Die Hansestadt Herford beabsichtigt, eine rund 400 m lange innerstädtische Straßenachse - die sogenannte "MARTa-Achse" - städtebaulich hochwertig umzugestalten. Diese Achse verläuft von der unmittelbaren Umgebung des Marta-Museums bis in die Innenstadt (Rathaus) und umfasst die Arndtstraße sowie die Schillerstraße. Beide Straßen sollen grundhaft erneuert und im Zuge dessen umfassend neu gestaltet werden.
Die in diesem Vergabeverfahren abgefragten Fachplanungsleistungen betreffen die Leistungsphasen 1 bis 8 des Leistungsbildes Objektplanung Verkehrsanlagen nach § 47 Abs. 1 HOAI, ergänzt durch Besondere Leistungen und Zusatzleistungen gemäß Leistungsbeschreibung.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Neben den Grundleistungen sind auch Besondere und Zusatzleistungen zu erbringen (u.a. die örtliche Bauüberwachung). Mit Zuschlagserteilung werden zunächst die Leistungsphasen 1 bis 4 sowie einige Besondere Leistungen und Zusatzleistungen direkt beauftragt. Die Beauftragung erfolgt in max. vier Beauftragungsstufen.
Das Honorar wird nach den vertraglichen Regelungen und für die Grundleistungen ergänzend in Anlehnung an die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der derzeit geltenden Fassung 2021 sowie nach den angebotenen Honorarparametern vereinbart. Die Bearbeitung erfolgt in den Abschnitten 1 (Schillerstraße) und 2 (Arndtstraße), wobei die Abschnitte nochmal in Teilabschnitte unterteilt sind.
Vorläufiges Ziel ist die Einhaltung eines Kostenrahmens für die Kostengruppe (KG) 300 von zusammen EUR 1.712.575,00 netto für beide Abschnitte zusammen (Schillerstraße und Arndtstraße). Nicht davon umfasst sind Kosten für die Straßenbeleuchtung, etwaige Entsorgungsmehrkosten aufgrund von belastetem Bodenaushub, Kosten für eine besondere künstlerische Gestaltung, für Möblierung sowie für die signaltechnische Ausstattung.
Die Finanzierung des Projekts soll teilweise durch Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen erfolgen. Grundlage hierfür sind die Förderrichtlinie für kommunale Straßeninfrastruktur (FöRi-kom-Stra) bzw. die Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge.