MINDESTANFORDERUNG: 1. Angabe von mindestens einem Referenzprojekt, das alle nachstehenden Kriterien erfüllt:
- Planungsleistungen, umfassend mindestens Ingenieurleistungen der Technischen Ausrüstung, mindestens Anlagengruppen 1, 2, 3 und 7 (Badewassertechnik) nach § 53 Abs. 2 HOAI (oder vergleichbare Leistungen) beauftragt,
- für den Umbau, die Erweiterung oder die Sanierung eines Schwimmbades (Hallenbad, Freibad, Therme o.ä.) oder einer Nutzungsart mit vergleichbaren Planungsanforderungen,
- für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des EU-Vergaberechts,
- bei dem mindestens die Leistungsphasen 3 bis 8 nach § 55 Abs. 1 Satz 2 HOAI der Anlagengruppen 1 und 3 (oder vergleichbare Leistungen), ferner mindestens Leistungsphasen 3 sowie 5 bis 8 nach § 55 Abs. 1 Satz 2 HOAI der Anlagengruppen 2 und 7 (oder vergleichbare Leistungen) erbracht wurden; für den Abschluss der LPH 8 ist die Nutzungsübergabe ausreichend,
- Abschluss der LPH 8 im vorgenannten Sinne (oder vergleichbarer Leistungen) nach dem 31.12.2020,
- das Projekt war in den genannten Anlagengruppen mindestens in Honorarzone II einzuordnen,
- mit Mindestbaukosten von zusammen EUR 1,0 Mio. netto in Kostengruppen 410, 420, 430 und 470 nach DIN 276 (bzw. DIN 276 vergleichbar).
2. Angabe von mindestens einem weiteren Referenzprojekt, das alle nachstehenden Kriterien erfüllt:
- Planungsleistungen, umfassend mindestens Ingenieurleistungen der Technischen Ausrüstung, mindestens Anlagengruppen 4 und 5 nach § 53 Abs. 2 HOAI (oder vergleichbare Leistungen) beauftragt,
- für den Umbau, die Erweiterung oder die Sanierung eines Schwimmbades (Hallenbad, Freibad, Therme o.ä.) oder einer Nutzungsart mit vergleichbaren Planungsanforderungen,
- für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des EU-Vergaberechts,
- bei dem mindestens die Leistungsphasen 3 und 5 bis 8 nach § 55 Abs. 1 Satz 2 HOAI der Anlagengruppen 4 und 5 (oder vergleichbare Leistungen) erbracht wurden; für den Abschluss der LPH 8 ist die Nutzungsübergabe ausreichend,
- Abschluss der LPH 8 im vorgenannten Sinne (oder vergleichbarer Leistungen) nach dem 31.12.2020,
- das Projekt war in den genannten Anlagengruppen mindestens in Honorarzone II einzuordnen,
- mit Mindestbaukosten von zusammen EUR 0,3 Mio. netto in Kostengruppen 440 und 450 nach DIN 276 (bzw. DIN 276 vergleichbar).
Es ist ausreichend, wenn ein Referenzprojekt alle genannten Kriterien von Ziffer 1 und Ziffer 2 erfüllt, in diesem Fall müssen keine zwei Projekte benannt werden.
Pflichtangaben: Erforderlich ist die Angabe der Projektbezeichnung und des Ortes des Auftrags, des Objekttyps, der Auftragsart (insbesondere, ob es sich um einen öffentlichen oder privaten Auftraggeber handelte), der Art der Maßnahme mit ausführlicher Beschreibung des Leistungsanteils des eigenen Unternehmens (beauftragte und erbrachte Anlagengruppen, Leistungsphasen, Honorarzonen sowie wesentliche erbrachte Leistungen), der Benennung des Auftraggebers und der Position einer Ansprechperson (zum Beispiel Fachbereichsleiter) mit Kontaktdaten, des Bearbeitungszeitraumes (jeweils von-bis und Monat/Jahr), des Zeitpunkts der Beendigung der Leistungserbringung, der Nutzungsübergabe und der Baukosten in den jeweilig genannten Kostengruppen.