Mit der Ausführung ist innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber zu beginnen.
Die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum 19.10.2026 zugehen. Ihre Auskunftsrecht gemäß § 5 Absatz 2 Satz 1 VOB/B bleibt hiervon unberührt.
Die Ausführung erfolgt über mehrere Arbeitseinsätze während der gesamten Rohbauarbeiten.
Die Leistung ist in der 12. KW spätestens am letzten Werktag dieser KW zu vollenden.