Beschreibung der Planungsaufgabe und der Baumaßnahme:
Die Kreisverwaltung Donnersbergkreis plant die vorhandene Heizanlage in der Gutenberg Realschule Plus in Göllheim zu sanieren.
Die Schule wird zurzeit mit zwei Buderus Gaskessel beheizt.
1 x 415 kW Baujahr 1990, 1 x 530 kW Baujahr 1990.
Die Steuerung funktioniert nur noch rudimentär. Die Pumpen des Heizkreisverteiler sind veraltet und ein Mischer ist defekt.
Die alten Gaskessel sollen durch Brennwertkessel und Wärmepumpen ersetzt werden. Hierbei sind die gesetzlichen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes zu beachten. Sollte die Gesetzeslage es ermöglichen, ist von einer Wärmepumpe abzusehen und nur die Vorbereitung zur Installation einer WP zu planen. Die Steuerung und der Heizkreisverteiler sind ebenfalls zu erneuern.
Folgende Planungsleistung sind zu erbringen:
- Leistungsphase 1 - 3 und 5 - 8 gemäß HOAI
- Erstellen Leistungsverzeichnis Erneuerung Heizung:
Austausch Gaskessel durch Brennwertkessel und Wärmepumpe
Erneuerung Steuerung
Erneuerung Heizkreisverteiler
Notwendige Elektroinstallationen
Erd- und Fundamentarbeiten
Förderantrag für Wärmepumpe
Wartungsvertrag
Revisionsunterlagen
- Gebäudeenergiegesetz beachten und falls möglich alternativ ohne Wärmepumpe planen
- Zuarbeit Förderantrag Wärmepumpe
- Abstimmung Energieversorger
- Ermittlung, ob es sinnvoll ist die vorhandenen Lüftungsanlagen über Heizregister an die Heizung anzuschließen.
Vom Büro Reichelt Deschenes wurde eine Voruntersuchung mit Datum 21.06.2024 durchgeführt. Diese ist den Anlagen beigefügt.
KOSTEN:
Anrechenbare Kosten für die Technische Gebäudeausrüstung Wärmeversorgungsanlage belaufen sich nach aktueller Grobkostenschätzung Stand Mai 2025 auf:
Kostengruppe 420: ca. 580.000,00 EUR brutto ca. 487.395,00 EUR netto
Planungs- und Bauzeiten; Grobterminplan:
Die Beauftragung der ausgeschriebenen Planungsleistungen erfolgt nach der Durchführung des VgV-Verfahrens voraussichtlich im Oktober 2025.
Der Baubeginn ist abhängig vom Bewilligungsbescheid des Fördergebers und kann zum heutigen Zeitpunkt nicht genau fixiert werden. Je nach Konzeption des Bauablaufes und vorbehaltlich der Freigabe durch die Fördergeber und politischen Gremien ist vorgesehen, mit dem Bau voraussichtlich im Sommer 2026 zu beginnen. Die Bauzeit wird derzeit auf ca. 8 Monate + 2 Monate Abrechnung eingeschätzt.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Zunächst einmal die LP 1 - 3. Eine Weiterbauftragung der weiteren Leistungsphasen ist beabsichtigt. Ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht jedoch nicht.
Mitwirkung bei Abstimmung mit Förderbehörden, Kostenobergrenze, Besprechungen
Vom Planer ist ggfs. während der Bauzeit eine Abstimmung mit den Förderbehörden erforderlich.
Die genehmigte Planung und Kostenobergrenze der genehmigten Kosten ist einzuhalten und darf nur mit ausführlicher Begründung, Freigabe des Bauherrn sowie Freigabe der Förderbehörden erfolgen.
Die regelmäßige Teilnahme an Planungs- und Baubesprechungen und Protokollierung der eigenen Leistungs- und Überwachungsbereiche ist in der Leistung des Planers enthalten.
Allgemeiner Hinweis:
Die entsprechende Abfrage der Präsentation sowie der Honorierung erfolgt nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs mit Einladung der geeigneten Bewerber zum Verhandlungsverfahren.