1) Das Angebot war in elektronischer Form innerhalb der in dieser Bekanntmachung gesetzten Frist ausschließlich Vergabeplattform DTVP.de einzureichen. Angebote, die nicht über die E-Vergabeplattform DTVP.de eingereicht werden, blieben unberücksichtigt.
2) Elektronische Dokumente waren in Textform nach § 126b BGB und in verschlüsselter Form über die E-Vergabeplattform DTVP.de einzureichen (vgl. § 53 Abs. 1 VgV). Elektronische Dokumente mussten nicht mit einer elektronischen Signatur nach dem Vertrauensdienstegesetz (VDG) versehen sein. Elektronisch eingereichte Dokumente warenauch ohne Unterschrift rechtsgültig. Jedoch musste das Angebot bzw. der Teilnahmeantrag die (jur.) Person, für die die Erklärung abgegeben wird, sowie Vor- und Nachnamen der vertretungsberechtigten Person, die die jeweilige Erklärung abgibt, erkennen lassen.
3) Interessenten konntenbis zum Ablauf der gesetzten Fragefrist Fragen zum Vergabeverfahren über die E-Vergabeplattform DTVP.de stellen. Die Fragen und die Antworten wurden in einem Fragen/Antworten-Journal geführt, das auf der E-Vergabeplattform DTVP.de allen registrierten Interessenten bereitgestellt wurde.
4) Die Vergabestelle behielt sich vor, im Rahmen des rechtlich Zulässigen notwendige oder als sinnvoll erachtete Änderungen der Vergabeunterlagen vorzunehmen. Die Angebote hatten den letzten Stand der Vergabeunterlagen und ggf. die Antworten der Vergabestelle im Fragen-Antworten-Journal zu beachten.
6) Neben- oder mehrere Hauptangebote waren nicht zugelassen.
7) Als Vertragsbeginn ist nach derzeitiger Planung der 01.10.2026 angesetzt.
8) Die Zuschlagskriterien waren den Vergabeunterlagen zu entnehmen.