Angabe mindestens eines Referenzprojekts, mit dem Mindestanforderungen für das/die jeweiligen Los/e, das/die Gegenstand der Bewerbung ist, erfüllt werden.
Mindestanforderungen Los 1 / Los 3:
1. Die vereinbarte Lieferzeit eines jeden eingereichten Referenzprojekts darf nicht um mehr als 50% überschritten worden sein.
2. Das Lieferdatum eines jeden eingereichten Referenzprojekts darf nicht länger als 3 Jahre zum Zeitpunkt der Bekanntmachung des Verfahrens zurückliegen.
3. Gegenstand eines jeden Referenzprojekts muss die Lieferung mindestens eines Fahrgestells für Nutzfahrzeuge der Klasse N1, N2 oder N3 entsprechend der Klassifizierung EU VO 2018/858 Art. 4 Abs.1 Ziff. b) zur Entsorgung von Abfällen i.S.d. § 3 KrWG sein.
Mindestanforderungen Lose 2, 4, 5:
1. Die vereinbarte Lieferzeit eines jeden eingereichten Referenzprojekts darf nicht um mehr als 50% überschritten worden sein.
2. Das Lieferdatum eines jeden eingereichten Referenzprojekts darf nicht länger als 3 Jahre zum Zeitpunkt der Bekanntmachung des Verfahrens zurückliegen.
3. Gegenstand eines jeden Referenzprojekts muss die Lieferung mindestens eines Aufbaus für ein Fahrgestell für ein Nutzfahrzeug der Klasse N1, N2 oder N3 ent-sprechend der Klassifizierung EU VO 2018/858 Art. 4 Abs.1 Ziff. b) zur Entsor-gung von Abfällen i.S.d. § 3 KrWG sein.
4. Gegenstand mindestens eines Referenzprojekts muss die Endmontage mindestens eines Aufbaus auf ein Fahrgestell für ein Nutzfahrzeug der Klasse N1, N2 oder N3 entsprechend der Klassifizierung EU VO 2018/858 Art. 4 Abs.1 Ziff. b) zur Entsorgung von Abfällen i.S.d. § 3 KrWG sowie die Lieferung des endmontierten Fahrzeuges an den Referenzkunden sein.
5. Gegenstand mindestens eines Referenzprojekts muss die Erbringung von Serviceleistungen (Wartung, Inspektion, Lieferung und Montage von Ersatzteilen) nach Übergabe eines endmontierten Fahrzeuges der Klasse N1, N2 oder N3 entsprechend der Klassifizierung EU VO 2018/858 Art. 4 Abs.1 Ziff. b) zur Ent-sorgung von Abfällen i.S.d. § 3 KrWG sein.
Neu gegründete Unternehmen, die den vorstehenden Eignungsanforderungen nicht nachkommen können, können ihre Eignung durch andere geeignete Unterlagen nachweisen. Die Möglichkeit, die EIgnung durch Abgabe der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung abzugeben, bleibt unberührt.