Beschaffung von Abfallsammelfahrzeugen und Zubehör
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
20.11.2025
04.12.2025 10:00 Uhr
04.12.2025 10:30 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Vergabeverfahren zur Beschaffung von Abfallsammelfahrzeugen und Zubehör
030-0000000118-87
Woltorfer Str. 57/59
31224
Peine
Deutschland
DE91A
kbk Rechtsanwälte
ab_nfz26@kbk-anwaelte.de
+49511676693-0
+4951167669311

Angaben zum Auftraggeber

Anstalten des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

kbk Rechtsanwälte
USt.-ID: DE194315774
Sextrostr. 1
30169
Hannover
Deutschland
DE929
Christian Below
ab_nfz-26@kbk-anwaelte.de
+49511676693-0
+49511676693-22
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
t:04131153308
Auf der Hude 2
21339
Lüneburg
Deutschland
DE935
vergabekammer@mw.niedersachsen.de
+49413115-3306
+49413115-2943

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

34144510-6
34134000-5
34139000-0
34139100-1
34131000-4
34144512-0
34144510-6
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Beschaffung eines Mini-Pressfahrzeugs, eines Abfallsammelfahrzeuges mit Ladebordwandaufbau und zweier Abfallsammelfahrzeuge mit Kippaufbau für die Durchführung der Abfallentsorgung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Abfallwirtschafts- und Beschäftigungsbetriebe Landkreis Peine ist eine kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in der Woltorfer Str. 57/59 in 31224 Peine, Niedersachsen. Sie nimmt im Landkreis Peine die Aufgabe als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (§ 20 KrWG) wahr. Die Auftraggeberin schreibt in ihrer Funktion als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (§§ 17, 20 KrWG) die Beschaffung eines Mini-Pressfahrzeugs, eines Abfallsammelfahrzeuges mit Ladebordwandaufbau und zweier Abfallsammelfahrzeuge mit Kippaufbau für die Durchführung der Abfallentsorgung aus.

Umfang der Auftragsvergabe

405.000,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Gadenstedter Weg 19
31246
Oberg
Deutschland
DE91A

Wegen der losspezifischen Erfüllungsorte wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere auf den A04_ab-nfz-Vertrag verwiesen.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Gesamtangebotspreis

Die Zuschlagskriterien nebst Gewichtung sind dem Dokument B03_Beantworteter Kriterienkatalog zu entnehmen. Die Darstellung hier erfolgt aus technischen Gründen.

Gewichtung
70,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Liefertermin

Die Zuschlagskriterien nebst Gewichtung sind dem Dokument B03_Beantworteter Kriterienkatalog zu entnehmen. Die Darstellung hier erfolgt aus technischen Gründen.

Gewichtung
20,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Nähe des nächstgelegen Service-Stützpunktes

Die Zuschlagskriterien nebst Gewichtung sind dem Dokument B03_Beantworteter Kriterienkatalog zu entnehmen. Die Darstellung hier erfolgt aus technischen Gründen.

Gewichtung
3,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Garantieverlängerung

Die Zuschlagskriterien nebst Gewichtung sind dem Dokument B03_Beantworteter Kriterienkatalog zu entnehmen. Die Darstellung hier erfolgt aus technischen Gründen.

Gewichtung
7,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Es wird ein offenes Verfahren gemäß § 15 VgV durchgeführt.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung

Beschaffung von Müllsammelfahrzeugen

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Vertragsart

Kauf, Leasing oder Miete von Fahrzeugen

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4W51W3

Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein Interessent/Bewerber/Bieter hat einen erkannten Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Lüneburg kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Die Kontaktdaten zur Vergabekammer Lüneburg finden Sie in dieser Bekanntmachung. Eine wirksame Zuschlagserteilung setzt voraus, dass der Auftraggeber die unterlegenen Bieter unverzüglich über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage) vergangen sind (§ 134 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ergangen sind, das gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

90
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Woltorfer Str. 57/59, 31224 Peine

Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind zum Eröffnungstermin nicht zugelassen ( § 55 Abs. 2 VgV).

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die
Vergabestelle gem. § 56 Abs. 2, Abs. 4 VgV fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere
Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise
sowie fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen bis zum Ablauf einer im Einzelfall zu bestimmenden, angemessenen Nachfrist nachfordern kann. Die Möglichkeit der Nachforderung steht im Ermessen des Auftraggebers.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Der Ausschluss erfolgt nach Maßgabe der §§ 123 - 125 GWB.

Bildung krimineller Vereinigungen: § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB i. V. m. § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), auch i. V. m. § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).

Bildung terroristischer Vereinigungen: § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB i. V. m. § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), auch i. V. m. § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).

Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: § 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB i. V. m. 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) § 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB i. V. m. 261 StGB (Geldwäsche).

§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB i. V. m. § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. § 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB i. V. m. § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.

Vorteilsgewährung und Bestechung: § 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB i. V. m. §§ 299 (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), 299a und 299b (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) StGB § 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB i. V. m. § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) § 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB i. V. m. §§ 333 (Vorteilsgewährung) und 334 (Bestechung) StGB, jeweils auch i. V. m. § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete) § 123 Abs. 1 Nr. 9 GWB i. V. m. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung.

Zwangsarbeit oder Ausbeutung: § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB i. V. m. §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB Menschenhandel,
Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung.

§ 123 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 2 GWB: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung wenn dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer entsprechenden Verpflichtung nachweisen kann.

§ 123 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 2 GWB: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung wenn dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer entsprechenden Verpflichtung nachweisen kann.

§124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Ein Öffentlicher Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.

§124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Ein Öffentlicher Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.

§124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Ein Öffentlicher Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt.

§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Ein Öffentlicher Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.

§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Ein Öffentlicher Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.

§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: : Ein Öffentlicher Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.

§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Ein Öffentlicher Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.

§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB: Ein Öffentlicher Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 GWB ist entsprechend anzuwenden,

§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB: Ein Öffentlicher Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.

§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB: Ein Öffentlicher Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.

§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Ein Öffentlicher Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.

§124 Abs. 1 Nr. 7GWB: Ein Öffentlicher Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.

§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB: Ein Öffentlicher Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als sechs Monate), oder, sofern keine Eintragung besteht, eine Gewerberegisterauskunft oder entsprechende Bescheinigung nach Maßgabe des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (nicht älter als sechs Monate).

Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft, jedes zur Eignungsleihe herangezogene Unternehmen und jeden wesentlichen Unterauftragnehmer (Anteil an der Leistungserbringung >20%) ist ein eigener Handelsregisterauszug beizufügen.

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB.

Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft, jedes zur Eignungsleihe herangezogene Unternehmen und jeden wesentlichen Unterauftragnehmer (Anteil an der Leistungserbringung >20%) muss eine eigene Erklärung (möglichst nummeriert als Anlage 3a, 3b, etc.) abgegeben werden.

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Eigenerklärung zum Unternehmensprofil (Historie, Schwerpunkte, Standorte, Struktur, Konzernverflechtungen, Leistungsfähigkeit).

Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft, jeden Eignungsleihgeber und jeden wesentlichen Unterauftragnehmer muss ein eigenes Unternehmensprofil beigefügt werden.

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

Angabe des Nettoumsatzes des Unternehmens in den Jahren 2022, 2023 und 2024 im Bereich der hier ausgeschriebenen Leistung (Lieferung und Montage von Fahrzeugteilen für schwere Nutzfahrzeuge der Klasse N1, N2, N3) oder, sofern hiervon abweichen, der Nettoumsatz der bewerbenden Niederlassung, die mit der Leistungserbringung betraut sein wird.

Mindestanforderung:
Der Jahresumsatz 2024 des Unternehmens bzw. der bewerbenden Niederlassung, die mit der Leistungserbringung betraut sein wird, muss im Bereich der hier ausgeschriebenen Leistung Lieferung und Montage von Fahrzeugteilen für schwere Nutzfahrzeuge der Klasse N1, N2, N3 entsprechend der Klassifizierung EU VO 2018/858 Art. 4 Abs.1 Ziff. b) mindestens 200.000 Euro netto betragen. Dies gilt für jede Bewerbung in den Losen 1 - 4. Für Los 5 beträgt der geforderte Mindestumsatz 130.000 EUR netto. Bei Bewerbung auf mehrere Lose werden die geforderten Mindestumsätze über die jeweiligen Lose addiert. Beispiel: Bei einer Bewerbung auf Los 3 und 5 beträgt der geforderte Mindestumsatz 380.000 EUR netto.

Die Aufstellung muss den Nettoumsatz jedes Mitglieds bzw. jedes Eignungsleihgebers einzeln aufführen.
Neu gegründete Bewerber, die den Anforderungen nicht oder nicht im vollen Umfang nachkommen können, können ihre finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit durch andere geeignet erscheinende Belege nachweisen.Die Möglichkeit, die Eignung durch Abgabe der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung abzugeben, bleibt unberührt.

Eignungskriterium

Finanzkennzahlen

Bankauskunft zur Finanz- und Liquiditätssituation des Unternehmens, möglichst mit Angabe der Ratingkennziffer.

Die Auskunft ist für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. jeden Eignungsleihgeber gesondert beizufügen.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Aktueller Nachweis eines Versicherers über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung in dem für den Auftrag erforderlichen Umfang (Mindest-versicherungssumme pro Schadensereignis für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von 1 Mio. Euro, maximal 2 Mio. Euro pro Kalenderjahr bzw. eine eigene unwiderrufliche Verpflichtungserklärung zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern und zur Eignungsleihe.

Für Mitglieder einer Bietergemeinschaft, zur Eignungsleihe herangezogene Unternehmen sowie wesentliche Unterauftragnehmer (Anteil an der Leistungserbringung >20%) müssen gesonderte Nachweise beigefügt werden. Die Anforderungen sind im Dokument B02_Eigenerklärung zur Eignung konkretisiert.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Angabe mindestens eines Referenzprojekts, mit dem Mindestanforderungen für das/die jeweiligen Los/e, das/die Gegenstand der Bewerbung ist, erfüllt werden.

Mindestanforderungen Los 1 / Los 3:
1. Die vereinbarte Lieferzeit eines jeden eingereichten Referenzprojekts darf nicht um mehr als 50% überschritten worden sein.
2. Das Lieferdatum eines jeden eingereichten Referenzprojekts darf nicht länger als 3 Jahre zum Zeitpunkt der Bekanntmachung des Verfahrens zurückliegen.
3. Gegenstand eines jeden Referenzprojekts muss die Lieferung mindestens eines Fahrgestells für Nutzfahrzeuge der Klasse N1, N2 oder N3 entsprechend der Klassifizierung EU VO 2018/858 Art. 4 Abs.1 Ziff. b) zur Entsorgung von Abfällen i.S.d. § 3 KrWG sein.

Mindestanforderungen Lose 2, 4, 5:
1. Die vereinbarte Lieferzeit eines jeden eingereichten Referenzprojekts darf nicht um mehr als 50% überschritten worden sein.
2. Das Lieferdatum eines jeden eingereichten Referenzprojekts darf nicht länger als 3 Jahre zum Zeitpunkt der Bekanntmachung des Verfahrens zurückliegen.
3. Gegenstand eines jeden Referenzprojekts muss die Lieferung mindestens eines Aufbaus für ein Fahrgestell für ein Nutzfahrzeug der Klasse N1, N2 oder N3 ent-sprechend der Klassifizierung EU VO 2018/858 Art. 4 Abs.1 Ziff. b) zur Entsor-gung von Abfällen i.S.d. § 3 KrWG sein.
4. Gegenstand mindestens eines Referenzprojekts muss die Endmontage mindestens eines Aufbaus auf ein Fahrgestell für ein Nutzfahrzeug der Klasse N1, N2 oder N3 entsprechend der Klassifizierung EU VO 2018/858 Art. 4 Abs.1 Ziff. b) zur Entsorgung von Abfällen i.S.d. § 3 KrWG sowie die Lieferung des endmontierten Fahrzeuges an den Referenzkunden sein.
5. Gegenstand mindestens eines Referenzprojekts muss die Erbringung von Serviceleistungen (Wartung, Inspektion, Lieferung und Montage von Ersatzteilen) nach Übergabe eines endmontierten Fahrzeuges der Klasse N1, N2 oder N3 entsprechend der Klassifizierung EU VO 2018/858 Art. 4 Abs.1 Ziff. b) zur Ent-sorgung von Abfällen i.S.d. § 3 KrWG sein.

Neu gegründete Unternehmen, die den vorstehenden Eignungsanforderungen nicht nachkommen können, können ihre Eignung durch andere geeignete Unterlagen nachweisen. Die Möglichkeit, die EIgnung durch Abgabe der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung abzugeben, bleibt unberührt.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Abgabe einer Vertraulichkeitserklärung nach Maßgabe des Dokuments B02_Eigenerklärung zur Eignung.
Eigenerklärung zu russischen Unternehmen gem. VO (EU) 833/2014 nach Maßgabe des Dokuments B02_Eigenerklärung zur Eignung.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Noch nicht bekannt

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung

Lose

Angaben zu den Losen
5
5

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
Lieferung eines endmontagefähigen Fahrgestells für ein Mini-Pressfahrzeug
1

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

34144510-6
34139100-1
34139200-2
34139300-3
34144511-3
34144511-0
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Umfang der Auftragsvergabe

90.000,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Elektronische Kataloge

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
Lieferung eines Aufbaus für das unter Los 1 beschaffte Fahrgestell nebst Endmontage
2

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

34144510-6
34144512-0
34144511-3
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Umfang der Auftragsvergabe

100.000,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Elektronische Kataloge

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
Lieferung von drei endmontagefähigen Fahrgestellen für die in Los 4 und 5 beschafften Aufbauten
3

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

34144510-6
34144511-3
34144512-0
34139200-2
34139100-1
34139300-3
34134000-5
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Umfang der Auftragsvergabe

170.000,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Elektronische Kataloge

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
Lieferung von zwei Kippaufbauten für die in Los 3 beschafften Fahrgestelle und Endmontage
4

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

34144510-6
34144511-3
34144512-0
34139200-2
34139300-3
34134000-5
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Umfang der Auftragsvergabe

15.000,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Elektronische Kataloge

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
Lieferung eines Ladebordwandaufbaus für das in Los 3 beschaffte Fahrgestell und Endmontage
5

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

34144510-6
34144511-3
34144512-0
34139200-2
34139300-3
34134000-5
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Umfang der Auftragsvergabe

30.000,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Elektronische Kataloge

Bedingungen

Teilnahmebedingungen