Das Institut für Solarenergieforschung GmbH in Hameln/Emmerthal plant den Erweiterungsneubau einer Versuchshalle.Dazu sind die Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung AG 1-3.7 und 8 gem. HOAI § 55 zu erbringen.Das Institut für Solarenergieforschung GmbH, Hameln/Emmerthal (ISFH) istals An-Institut der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover anerkannt undbetreibt angewandte Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der Nutzung derSolarenergie sowie zugehörige Beratungs- und Fortbildungstätigkeiten. Das Institut istseit 1993 in der Gemeinde Emmerthal, Gemarkung Ohr, Flur 2, Flurstück 2/3 ansässig.Auf dem Institutsgelände (32.000 m²) betreibt das ISFH aktuell vier Forschungsgebäudemit einer Gesamtnutzfläche von 7.500 m² sowie weitere Teststände undVersuchsaufbauten auf dem Freigelände. Das Gelände ist in zwei Bauteppichegegliedert. Auf dem östlichen Bauteppich steht das Hauptgebäude sowie eineForschungshalle. Dieser Bauteppich ist vollständig ausgeschöpft. Auf dem westlichenBauteppich steht ein Doppelhaus ("Versuchshäuser") aus dem Jahr 1990 sowie eineForschungshalle für Integrierte Solare Systemtechnik (ISS) aus dem Jahr 2013(Fertigstellung). Die Gemeinde Emmerthal wird ein Verfahren zur Änderung derGrundflächenzahl in diesem Bauteppich von aktuell 0,2 auf geplant 0,4 durchführen dasim Sommer 2025 abgeschlossen sein soll.
Entwicklungskonzept: Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurdebereits 2010 die maximale bauliche Erweiterung auf dem Grundstück Am Ohrbergbaurechtlich geprüft. Mit der Fertigstellung der Forschungshalle ISS (620 m² Nutzfläche/ 5,00 m Höhe) wurde daraufhin die erste Ausbaustufe realisiert. Aufgrund gestiegenerForschungsaufgaben soll die bestehende Forschungsinfrastruktur ausgebaut werden, umzukünftig in den beiden Bereichen "Effiziente Wärmepumpen" und "NachhaltigePhotovoltaikmodule" verstärkt forschen und entwickeln zu können. Die F&E-Themendienen beide der Integration von Solarer SystemTechnik in das bestehendeEnergieversorgungssystem. Daher wird das Kürzel IST für den Forschungsneubauverwendet. Im Rahmen des Projekts IST soll ein weiteres eigenständiges und zum Teilzweigeschossiges Hallengebäude mit etwa 2000 m2 Bruttonutzfläche in Kombinationaus Stahlbeton- und Systembau auf dem Gelände des ISFH errichtet werden, das denAufbau eines Technikums für Forschung und Entwicklung an Wärmepumpen (WP)sowie die Erforschung von Herstellungsverfahren und die Vermessung von innovativen,individuellen und nachhaltigen Photovoltaik-(PV-)Produkten ermöglicht. Dazu sollkonkret im Rahmen der hier geplanten Baumaßnahme auf dem westlichen Bauteppichneben der bestehenden Halle (ISS), die 2013 für die Untersuchung der Wechselwirkungvon solaren und nicht-solaren Komponenten im System realisiert wurde, ein zweiterForschungsbau errichtet werden. Auf dem vorgesehenen Bauplatz steht allerdings dasoben erwähnte Doppelhaus ("Versuchshäuser"). Aufgrund der baurechtlichen Vorgaben(Bauteppich darf nicht überschritten werden) muss im Rahmen des geplanten Neubausdieses Bestandgebäude mit 500 m² Nutzfläche rückgebaut und entsorgt werden, um dennotwendigen Platz für eine neue Forschungshalle (IST) zu schaffen. Die Planung sollgrößtmögliche Rücksicht auf den zur Verfügung stehenden Bauteppich nehmen, so dasseine spätere Erweiterung realisierbar ist. Die Planungsfreiheiten werden zudem dadurchbeeinflusst, dass der Bauplatz im nördlichen Bereich hangseitig stark ansteigt und imSüden an eine Wohnbebauung mit zum Teil hohem Pflanzenbewuchs (Verschattung)grenzt. Die Erschließung des neuen Gebäudes sollte aus dem Bereich des vorgelagertenWendehammers erfolgen. Die neue Forschungshalle (IST) soll mit der vorhandenenForschungshalle (ISS) versorgungstechnisch verbunden werden, um möglichst großeSynergien zwischen den Bestandsgebäuden und dem Neubau zu realisieren. An zentralerzeugten Medien werden am Wendehammer bzw. an der ISS bereitgestellt:Heizungswasser, Kaltwasser, Geothermie-Wasser (11°C, zur energieeffizientenVorerwärmung der Ansaugluft der raumlufttechnischen Anlage im Winter und zurVorkühlung im Sommer), Sickstoff und Druckluft. Vom Eingangsbereich der neuenForschungshalle gelangt man in den hangseitigen, eingeschossigen Laborbereich derModultechnik. In diesem Teil ist Platz für die Erweiterung des ISFH-Technikums für dieHerstellung und Vermessung von innovativen, individuellen, nachhaltigen undzuverlässigen PV-Produkten im Prototypenmaßstab vorgesehen. Für die Erweiterung derModultechnik sind insgesamt 800 m² Fläche vorzusehen, davon mindestens 600 m²zusammenhängend mit möglichst wenig Stützen, Höhe mind. 4 Meter UKB. Derzweigeschossige Teil des Gebäudekomplexes muss die wegfallende Nutzfläche desvorhandenen Doppelhauses ersetzen (500 m²) sowie den vorhandenen Laborplatz fürWärmepumpen- und Wärmesystemforschung signifikant erweitern. Die Anbindung andas Modullabor erfolgt über einen Fahrstuhl bzw. das Treppenhaus. Der tiefer gelegeneLaborbereich der Systemtechnik befindet sich auf gleichem Höhenniveau wie die bereitsbestehenden Labore in der ISS. Analog zur vorhandenen Forschungshalle (ISS) soll imSockelgeschoss des neuen Gebäudes eine möglichst große (ggf. sogar stützenfreie)Laborhalle realisiert werden (Höhe mind. 4 Meter UKB). In einem Bereich der Halle istein 2x2m² großer schwingungsentkoppelter Bereich vorzusehen, auf dem eineTestanlage (Shaker) montiert wird. Dieser Teststand ist in einem schallisolierten undklimatisierbaren Raum mit etwa 6x6 m² Fläche zu platzieren. In die südlicheAußenwand der Laborhalle sollen vier je 10 m² große unverschatteteFassadentestflächen integriert werden. In einem zusätzlichen Stockwerk sollen weiterekleinteilige (Modul-) Labore und die erforderlichen Büroplätze für die Mitarbeiter*innenbereitgestellt werden, welche die neuen Labore nutzen. Die Gesamthöhe desGebäudekomplexes sollte maximal der Höhe der bisherigen Versuchshäuserentsprechen, um eine Horizontalverschattung der Versuchsflächen auf den oberhalb desHallenkomplexes am Hang gelegenen Versuchsdächern zu vermeiden. Die Traufkanteder Versuchsdächer liegt bei +10.25, erst darüber beginnen die Versuchsaufbauten. Andie technische Gebäudeausrüstung werden trotz des verwendeten Begriffs "Labor" nurgeringe Anforderungen gestellt. Als Gase werden lediglich Stickstoff und Druckluftinstalliert, für einige Anlagen und Digestorien wird chemische Abluft benötigt. EineNeutralisation von Abwässern ist nicht notwendig. Eine raumlufttechnische Anlage mitEntfeuchtung, Heizung und Filterung ist vorgesehen, die auch zur Klimatisierung derneuen IST Halle sowie der vorhandenen ISS Halle genutzt werden soll.
1.1 Vorstellung der für das Projekt vorgesehenen Personen mit ihrenfachlichen Aufgaben und ihren besonderen Kenntnissen. Darstellungüber Projektorganigramm.Bewertete Aspekte:Vollständige Vorstellung des Projektteams im Projektorganigramm,Aufgabenverteilung innerhalb des Projektteams, BesondereKenntnisse des Projektteams in Bezug auf das konkrete Vorhaben,Erfahrungen und Fachkenntnisse, Vorstellung vergleichbarerpersönlicher Referenzprojekte.
1.2 Positionierung Projektleiter/in (TGA-Planer/in)A) Ist der Aufgabenbereich in Bezug auf die Durchführung desProjektes zielgerichtet definiert? (0-5 Pkte.)B) Darstellung der Einbindung in andere Projekte: welche Auswirkunghat Einbindung auf die Leistungsfähigkeit? (0-5 Pkte.)C) Qualität der Vertretungsregelung bsplw. bei Krankheit(0-5 Pkte.)
2.1 Organisation/Zusammenarbeit mit Auftraggeber und anderenProjektbeteiligten.Bewertete Aspekte:Organisation/Zusammenarbeit mit Auftraggeber und anderenProjektbeteiligten, Grundverständnis/Leitbild des Büros zurRolle/Aufgabe innerhalb des Projekts, konkrete Projektbeispiele.
3.1 Darstellung der Grundsatzüberlegungen zur Umsetzung desBauvorhabens unter den Rahmenbedingungen.Darstellung der Herangehensweise.
Bewertete Aspekte:Darstellung der Grundsatzüberlegungen, Auseinandersetzung mit demvorliegenden Bauvorhaben, besonders zu beachtendeFragestellungen, Auseinandersetzung mit den vorhandenenPlanungsunterlagen, Auseinandersetzung mit Standort, Erschließung,Besonderheiten der vorgesehenen Nutzung sowie erforderlichenFunktionalitäten, Herangehensweise an das vorliegende Projekt,Ansätze für die weitere Planung.
Vollständigkeit, Höhe , Angemessenheit Günstigstes Angebot=5 Pkte. Das günstigsteAngebot x 1,35 (oder höher) = 0 Punkte; Honorarforderung brutto:dazwischen lineare Interpolation
Die Beauftragung erfolgt in 3 Stufen:
Stufe 1: LPH 1-4Stufe 2: LPH 5Stufe 3: LPH 6-9
Die Weiterbeauftragung steht unter Vorbehalt der Einhaltung des Kostenrahmens und/oder der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel und/oder eines positiven Gremien- bzw. Ratsbeschlusses.
Es ist von jedem Bewerber bzw. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft der Teilnahmeantrag vollständig auszufüllen und gem. den gestellten Anforderungen einzureichen. Es sind die Teilnahmeantragsformblätter zu verwenden, welche auf der Plattform zum Downloadbereit stehen. Die Angebotssprache ist ausschließlich Deutsch. Entsprechend sind alle Nachweise und Erklärungen in deutscher Sprache abzufassen. Anderssprachigen Dokumenten muss eine Übersetzung /Eigenübersetzung beigefügt werden.Für den fristgerechten Eingang der Teilnahmeanträge ist der Bewerber verantwortlich. Die Einreichung muss elektronisch in Textform erfolgen.
Bei einer Bewerbung als Bietergemeinschaft ist die Anlage 1 zum Teilnahmeantrag, (Anlage 1 - Bewerber- / Bietergemeinschaft) auszufüllen und beizulegen. Zudem ist bei Bewerbergemeinschaften neben dem Bewerberbogen für jedes weitere Unternehmen der Ergänzungsbogen vollständig auszufüllen und einzureichen.Von der Teilnahme ausgeschlossen sind/werden Bewerber, die als Einzelner und/oder Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mehrere Bewerbungen einreichen oder am Tag der Bekanntmachung angestellte(r) oder freie(r) Mitarbeiter(in) eines Bieters/eines Mitglieds einer Bietergemeinschaft sind.Bei Bewerbungen mit Eignungsleihe gem. § 47 VgV ist neben dem Bewerberbogen für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will der Ergänzungsbogen hinsichtlich der geliehenen Leistungen auszufüllen und einzureichen. Zusätzlich ist bei Eignungsleihe die Anlage 2 (Anlage 2 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) vollständig auszufüllen.Bei Unteraufträgen (ohne Eignungsleihe) muss im Teilnahmewettbewerb Art und Umfang der durch Unterauftragsnehmer auszuführenden Leistungen angegeben werden. Hierfür ist Anlage 2 zu verwenden.Erst vor Erteilung des Zuschlags sind die vorgesehenen Nachunternehmen benennen sowie eine Verpflichtungserklärung einzureichen. Nähere Erläuterungen sind den "Hinweisen zum Teilnahmeantrag" zu entnehmen.
Es soll ein Vertrag "Fachplanung Technische Ausrüstung AG 1-3,7 u.8" auf Grundlage der RBBau geschlossen werden. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, welche ebenfalls über die Plattform zum Herunterladen bereitstehen.Das Dokument "240913_2429-4_ISFH_Honorar_TGA_HLS.xlsx" dient in der Bewerbungsphase ausschließlich der Information. Erst zur Vergabeverhandlung (Stufe 2 des Verfahrens) ist diese Anlage als Teil des Angebots mit einzureichen.
Bewerber- und später Bieterfragen sind umgehend auf der Vergabeplattform über die "Kommunikation" zu stellen. Die Beantwortung erfolgt (mit dazugehörigen Fragen) über die oben genannte Plattform an alle registrierten Bewerber.Ausführliche Informationen sowie Anleitungen zur elektronischen Abgabe von Teilnahmeanträgen und Angeboten finden Sie im Service Support Center von Cosinex unter https://support.cosinex.de/
Für die Vergabe der auftragsgegenständlichen Planungsleistungen wird ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt. In der ersten Stufe des Verfahrens, dem Teilnahmewettbewerb, bekunden die Bewerber ihr Interesse und weisen ihre Eignung nach. Die mit der Bekanntmachung festgelegten Eignungsvoraussetzungen der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sowie die Zuverlässigkeit werden anhand der dazu geforderten Nachweise durch den Auftraggeber geprüft. Per Auswahlverfahren wird eine begrenzte Anzahl Bewerber ermittelt und zur zweiten Stufe des Verfahrens, der Verhandlungsstufe, zugelassen. Die nichtberücksichtigten Bewerber werden über die Gründe der Ablehnung ihrer Bewerbung informiert.
Die ausgewählten Bewerber -nun Bieter genannt- werden im weiteren Verfahren zur Abgabe eines verbindlichen Erstangebotes aufgefordert. Weiterhin werden sie aufgefordert, ihr Angebot dem Auftraggeber im Rahmen einer Präsentation vorzustellen. Der Auftraggeber stellt ein Bewertungsgremium zusammen, welches die eingereichten Angebote und Präsentationen auf Grundlage der mit der Bekanntmachung mitgeteilten Zuschlagskriterien bewertet. Anschließend werden die Bieter zur Abgabe eines finalen Angebotes aufgefordert. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, den Zuschlag bereits auf die Erstangebote zu erteilen und auf Verhandlungen sowie die finale Angebotsabgabe zu verzichten. Der Auftraggeber wird dem Bieter, dessen Angebot als wirtschaftlichstes ermittelt wurde, den Zuschlag erteilen.
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Entsprechend der Regelungen in § 160 GWB.
R E C H T S M I T T E L B E L E H R U N G bei EU-weiter Vergabe:
a)Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1 genannten Stelle einleiten.
b)Der Antrag ist unzulässig, soweit- der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichendes Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
c)Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt nach den in den Vergabeunterlagen aufgeführten Eignungskriterien und der Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen. Ist die Bewerberzahl nach dieser objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, wird unter den verbleibenden gleichermaßen geeigneten Bewerbern notariell oder durch Rechtsamt gelost..Sind die Mindestbedingungen nicht eingehalten oder nicht in dem ausgefüllten Mantelbogeneindeutig erkennbar, erfolgt ein Ausschluss der Bewerbung.