Als Eigenerklärung vorzulegen: .
- Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Summe aus Büroinhaber(n) und Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen (Dipl.-Ing./ Bachelor/ Master) im Leistungsbild Objektplanung Gebäude/Innenraum sowie im Leistungsbild der Fachplanungen Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung gem. § 34 bzw. § 51 und § 55 HOAI 2021 des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft. .
- Grundsätzlich verpflichtet sich jeder Bewerber/jede Bewerbergemeinschaft im Falle des Auftrages folgende Anforderungen an das einzusetzende Projektteam zu erfüllen: .
Hinsichtlich Leistungsbild Objektplanung Gebäude/Innenraum:
Projektleiter/in Hochbau - Der Projektleiter/die Projektleiterin hat mindestens ein abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Architektur und mind. 5 Jahre Berufserfahrung als Projektleiter/in im Bereich Objektplanung Gebäude/Innenraum (§ 34 HOAI) und Berufserfahrung mit vergleichbaren Projekten im Bereich Hochbau oder kein abgeschlossenes Studium, aber mindestens 10 Jahre Berufserfahrung als Projektleiter/in im Bereich Objektplanung Gebäude/Innenraum (§ 34 HOAI). .
Bauleiter/in Hochbau - Der Bauleiter/die Bauleiterin hat mindestens ein abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Architektur und/oder Bauingenieurwesen und mind. 5 Jahre
Berufserfahrung als Bauleiter/in im Bereich LPH 8 Objektplanung Gebäude/Innenraum (§ 34 HOAI), oder kein abgeschlossenes Studium, aber mindestens 8 Jahre Berufserfahrung als Bauleiter/in im Bereich Objektplanung Gebäude/Innenraum (§ 34 HOAI). .
Hinsichtlich Leistungsbild Tragwerksplanung:
Projektleiter/in Tragwerksplanung - Der Projektleiter/die Projektleiterin hat mindestens ein abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Bauingenieurwesen Fachrichtung Tragwerksplanung und mind. 5 Jahre Berufserfahrung als Projektleiter/in im Bereich Fachplanung Tragwerksplanung (§ 51 HOAI) und Berufserfahrung mit vergleichbaren Projekten im Bereich Tragwerksplanung oder kein abgeschlossenes Studium, aber mindestens 8 Jahre Berufserfahrung als Projektleiter/in im Bereich Fachplanung Tragwerksplanung (§ 51 HOAI). .
Hinsichtlich Leistungsbild Technische Ausrüstung HLS:
Projektleiter/in Technische Ausrüstung - Der Projektleiter/die Projektleiterin hat mindestens ein abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Bauingenieurwesen Fachrichtung Versorgungstechnik und mind. 5 Jahre Berufserfahrung als Projektleiter/in im Bereich Fachplanung Technische Ausrüstung (§ 55 HOAI) und Berufserfahrung mit vergleichbaren Projekten im Bereich Technische Ausrüstung oder kein abgeschlossenes Studium, aber mindestens 8 Jahre Berufserfahrung als Projektleiter/in im Bereich Fachplanung Technische Ausrüstung (§ 55 HOAI). .
Bauleiter/in Technische Ausrüstung - Der Bauleiter/die Bauleiterin hat mindestens ein abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Bauingenieurwesen Fachrichtung Versorgungstechnik und mind. 5 Jahre Berufserfahrung als Bauleiter/in im Bereich LPH 8 Technische Ausrüstung (§ 55 HOAI) oder kein abgeschlossenes Studium, aber mindestens 8 Jahre Berufserfahrung als Bauleiter/in im Bereich Fachplanung Technische Ausrüstung (§ 55 HOAI).
Hinsichtlich Leistungsbild Technische Ausrüstung ELT:
Projektleiter/in Technische Ausrüstung - Der Projektleiter/die Projektleiterin hat mindestens ein abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Bauingenieurwesen Fachrichtung Elektrotechnik und mind. 5 Jahre Berufserfahrung als Projektleiter/in im Bereich Fachplanung Technische Ausrüstung (§ 55 HOAI) und Berufserfahrung mit vergleichbaren Projekten im Bereich Technische Ausrüstung oder kein abgeschlossenes Studium, aber mindestens 8 Jahre Berufserfahrung als Projektleiter/in im Bereich Fachplanung Technische Ausrüstung (§ 55 HOAI). .
Bauleiter/in Technische Ausrüstung - Der Bauleiter/die Bauleiterin hat mindestens ein abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Bauingenieurwesen Fachrichtung Elektrotechnik und mind. 5 Jahre Berufserfahrung als Bauleiter/in im Bereich LPH 8 Technische Ausrüstung (§ 55 HOAI) oder kein abgeschlossenes Studium, aber mindestens 8 Jahre Berufserfahrung als Bauleiter/in im Bereich Fachplanung Technische Ausrüstung (§ 55 HOAI).
- Eigenerklärung, über das Verfügen über die notwendigen Geräte und technischen Ausstattungen nach heute üblichen Standards, entsprechende Schulung der Mitarbeiter/innen an diesen Geräten und den technischen Ausstattungen in der erforderlichen Tiefe. Die Angaben über notwendige Büroausstattung und Schulung der Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen sind als Eigenerklärung vorzulegen und unterliegen keinem geforderten Mindeststandard. .
- Angaben zur eingesetzten CAD- und AVA-Software:
Die Angaben zu CAD- und AVA-Software sind als Eigenerklärung vorzulegen und unterliegen keinem geforderten Mindeststandard. .
- Eigenerklärung, dass vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden. Der Nachweis von Referenzen erfolgt durch das Ausfüllen der Referenzabfragen in den Teilnahmeformularen. Die dort aufgeführten Referenzangaben müssen mit der zu vergebenen Leistungen hinsichtlich der planerischen Komplexität vergleichbar sein und dem Bewerber eindeutig zuzuordnen sein. .