Verfahrensangaben

SAP S/4HANA Transformation

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
03.07.2026
13.07.2026 12:00 Uhr
13.07.2026 13:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Universitätsklinikum des Saarlandes
DE234776341
Kirrberger Straße 100
66424
Homburg
Deutschland
DEC05
Dezernat III - Beschaffung und Logistik
vergabestelle@uks.eu
+49 68411621-161

Angaben zum Auftraggeber

Anstalten des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
10000000-00108010000001-47
Franz-Josef-Röder-Straße 17
66119
Saarbrücken
Deutschland
DEC05
vergabekammern@wirtschaft.saarland.de
+49 6815014994
+49 6815013506

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

72263000-6
72200000-7
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenstand des Vorhabens ist die Transformation des bestehenden SAP-ECC-Systems auf die zukunftsfähige SAP-S/4HANA-Plattform sowie die grundlegende Neugestaltung der betriebswirtschaftlichen Kernprozesse. Ziel ist es, eine moderne, wartbare und leistungsfähige SAP-Systemlandschaft zu schaffen, die die fachlichen Anforderungen des Uniklinikums nachhaltig unterstützt, regulatorischen Vorgaben entspricht und gleichzeitig die strategische Ausrichtung an SAP-Standards und -Innovationen sicherstellt.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Das Universitätsklinikum Homburg steht vor einem entscheidenden technologischen und organisatorischen Wandel. Die Strategie einer steigenden Digitalisierung sieht die Modernisierung der SAP ERP-Landschaft nicht nur als technisches Erfordernis, sondern ist eine zentrale Grundlage für Wettbewerbsfähigkeit/Produktivität, Arbeitgeberattraktivität und Prozesssicherheit. Die bestehende SAP ECC-Landschaft nähert sich dem Ende ihres Lebenszyklus (Wartungsende 2027/2030). Die durchgängige Digitalisierung und effiziente Steuerung sind heute technologisch limitiert. Das seit über 30 Jahre bestehende SAP-System und die zugehörigen organisatorische Abläufe leisten zwar die grundlegende Abbildung der kaufmännischen und administrativen Prozesse, sind jedoch technisch nicht auf dem neusten Stand und das Potenzial, auch zur Prozessautomatisierung, ist unzureichend genutzt.

In einem Transformationsprojekt soll das heutige ERP-System SAP ECC durch SAP S/4HANA abgelöst werden. Die heutigen Funktionalitäten in den SAP Modulen FI inkl. FI-AA, CO, HR, MM-IM, MM-PUR, PM, SD (Eigenentwicklung) sollen im Greenfield Ansatz neu konzipiert und umgesetzt werden. Die Zielarchitektur folgt dem SAP S/4HANA Clean-Core-Ansatz: Die Prozesse orientieren sich strikt am SAP-Standard, idealerweise an den SAP Best Practices.

Umfang der Auftragsvergabe

3.825.000,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
3
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Kirrberger Straße 100
66424
Homburg
Deutschland
DEC05

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Das Zuschlagskriterium "Preis" hat für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes eine Gewichtung von 40%. Für die Punktverteilung wird das anhand der Angaben des Bieters im Preisblatt berechnete Wertungsgesamtpreis in Euro brutto inkl. optionale Leistungen verwendet.

- Für das Wertungskriterium "Preis" wird die Wertungspunktzahl wie folgt ermittelt:
Angebotspreis des preisgünstigsten Angebotes * 400

Angebotspreis des zu bewertenden Angebotes

Alle Angebote, die über die Preisobergrenze (3.825.000,00 EUR brutto) liegen, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen (Ausschlusskriterium).

Das Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält also dabei beim Zuschlagskriterium Preis 400 Wertungspunkte. Die Preise der übrigen Bieter werden sodann nach der benannten Formel in Relation zum günstigsten vorliegenden Wertungspreis gesetzt und erhalten dementsprechend weniger Punkte.

Gewichtung
40,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Projektumsetzungskonzept

Ausgangspunkt für die Wertung des Konzepts ist das schriftliche Konzept des Bieters, welches mit 45 % gewichtet wird.

Gewertet werden die konzeptionellen Ausführungen, die von den Bietern mit dem Angebot abgegeben werden. Bieter sollen möglichst konkret erläutern, mit welchen Methoden bzw. welcher Herangehensweise sie die Erwartungen des Auftraggebers erfüllen wollen. Die konzeptionellen Ausführungen der Bieter werden unabhängig voneinander gewertet nach dem zu erwartenden Erfüllungsgrad der Ausführungen der Bieter bewertet.

Als Konzept zur Wertung ist ein (1) Dokument als pdf-Dokument zum Ausdruck auf maximal zehn (10) DIN A4-Seiten, Arial, Schriftgröße 11 einzureichen. Erfolgt die Darstellung auf mehr als 10 Seiten, so bleiben alle Inhalte nach Ende der zehnten (10.) Seite unberücksichtigt und der Wertung werden nur die ersten 10 Seiten zugrunde gelegt. Angaben außerhalb des Konzept-Dokuments bleiben ebenfalls unberücksichtigt.

Für den Inhalt des Konzepts und die Bewertung der Vollständigkeit des Konzepts erwartet der Auftraggeber insbesondere eine Auseinandersetzung mit den folgenden Aspekten bezogen auf den konkreten Auftragsgegenstand und die in der Leistungsbeschreibung dargestellten Ziele und Charakteristika der hier zu erbringenden Leistung.

Die konzeptionellen Inhalte der folgenden Punkte sind detailliert zu beschreiben:
- Migrationskonzept / Testkonzept / Schulungskonzept

Der Auftraggeber erwartet eine konzeptionelle Ausarbeitung, die erkennen lässt, dass der Bieter im Auftragsfall die Besonderheiten der ausgeschriebenen Leistung berücksichtigt und durch seinen Ansatz und die konkrete methodische Herangehensweise eine vertragsgerechte Leistungserbringung entsprechend den Anforderungen der Vergabeunterlagen sicherstellt.

Der Auftraggeber wird das Konzept nach diesen Gesichtspunkten auf einer Punkteskala von 0 bis 10 Punkte bewerten. Die erreichte Punktstufe richtet sich danach, inwieweit die vom Bieter vorgelegte Antwort in der prognostischen Bewertung (qualitätsvolle Ausführung des Auftrags mit Blick auf den Leistungsgegenstand) dem in der folgenden Wertungstabelle angegebenen Punktekorridor entspricht.

Gewichtung
45,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Personalkonzept

Das Zuschlagskriterium "Personalkonzept" hat für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes eine Gewichtung von 15%.

Die Bieter haben ein Personalkonzept zu erstellen und mit ihrem Angebot einzureichen (selbst zu erstellende Unterlage). Im Personalkonzept ist das für die Auftragsausführung vorgesehene Projektteam verbindlich anzugeben und Angaben zur Qualifikation und Erfahrung der benannten Projektteammitglieder zu machen.

Das Personalkonzept muss folgende Angaben enthalten:
- Darstellung des Projektteams, Größe, Zusammensetzung, Organisation (Personalorganisation)
- Qualifikation und Erfahrung des angegebenen Projektleiters: Darstellung der beruflichen Befähigung und der Ausbildung, kurzer Lebenslauf, persönliche Referenzen für vergleichbare Projekte
- Qualifikation und Erfahrung des übrigen Projektteams: Darstellung der beruflichen Befähigung und der Ausbildung, kurzer Lebenslauf, persönliche Referenzen (max. 3 pro Person) für vergleichbare Projekte

Das Personalkonzept ist auf maximal 15 Seiten DIN A4 (Hochformat, Arial, Schriftgröße 11) zu beschreiben. Erfolgt die Darstellung auf mehr als 15 Seiten, so bleiben alle Inhalte nach Ende der fünfzehnten (15.) Seite unberücksichtigt und der Wertung werden nur die ersten 15 Seiten zugrunde gelegt.

Das eingereichte Personalkonzept wird bewertet und mit einer Punktzahl versehen. Dabei bewertet der Auftraggeber im Rahmen des ihm zustehenden Beurteilungsspielraums, wer von den Bietern auf Grundlage der beschriebenen Qualifikation und Erfahrung des mit der Auftragsdurchführung betrauten Personals inkl. Projekt- und Teilprojektleiter, sowie der Personalorganisation, am ehesten die Gewähr für eine qualitativ hochwertige, rasche und erfolgversprechende Umsetzung der ausgeschriebenen Aufgaben bietet.

Bewertet werden insbesondere Erfahrungsschwerpunkte des eingesetzten Personals (Projekt- und Teilprojektleiter) mit Bezug zum ausgeschriebenen Projekt. Dabei wird berücksichtigt, ob das bei der Leistungsausführung konkret eingesetzte Personal bereits in der Vergangenheit vergleichbare Leistungen erbracht hat. Dazu sind in dem Personalkonzept für jedes Mitglied des Projektteams persönliche Referenzprojekte (max. 3 Stück pro Person) mit Erläuterungen anzugeben.
Für die Qualifikation des Personals werden die absolvierte Berufsausbildung sowie durchgeführte Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen des Personals bewertet. Hierzu sind ebenfalls entsprechende Angaben im Personalkonzept zu machen.

Bei der Personalorganisation wird bewertet, ob die Leistung mit dem eingeplanten Personal und der vorgesehenen Organisation ordnungsgemäß erfüllt werden kann und keine Risiken für die Vertragslaufzeit bestehen. Insbesondere betrifft dies die geplante Aufgabenverteilung, die Teamstruktur, die Aufstellung eines qualitatives Ausfall-/Vertretungskonzepts, sowie die Größe des Projektteams. Es sind mindestens fünf Teilprojektleiter (FI/CO, MM, PM, EWM und Technologie/Basis) zu nennen. Dazu sind in dem Personalkonzept entsprechende Angaben zu machen.

Maximal kann ein Bieter je Kriterium 10 Punkte erreichen.
Zunächst werden die Gesamtpunkte für das Personalkonzept errechnet, indem die Punkte je Unterkriterium gewichtet, addiert und sodann auf die Skala 1-10 Punkte normiert werden.
Für die Berechnung der Wertungspunkte wird die insgesamt erreichte Punktzahl des Personalkonzepts mit dem Gewichtungsfaktor 15 multipliziert. Der Bieter kann für das Personalkonzept insgesamt maximal 150 Wertungspunkte (= Punkte Personalkonzept) erreichen.

Gewichtung
15,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Folgende Aktivitäten sollen vom Implementierungspartner optional angeboten werden:
- Unterstützung beim Data-Cleansing, Datenharmonisierung (Business Partner)
- Change Management + Schulungskoordination
- Erstellung Betriebshandbuch

Zusätzliche Angaben

Das Universitätsklinikum des Saarlandes behält sich vor, gleichartige Leistungen gemäß den Voraussetzungen des § 14 Abs. 4 Nr. 9 VgV im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb an den Auftragnehmer zu vergeben.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Das Universitätsklinikum des Saarlandes (UKS) führt das gesamte Vergabeverfahren ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform DTVP durch.

- Elektronische Angebotsabgabe:
die Einreichung von Angeboten erfolgt ausschließlich elektronisch über den Projektraum des jeweiligen Verfahrens.
Bitte nutzen Sie für die Angebotsabgabe ausschließlich das dafür vorgesehene Bietertool im elektronischen Vergabeportal. Eine Übermittlung per Nachricht über das Kommunikationstool ist nicht zulässig und kann zum unmittelbaren Ausschluss Ihres Angebots führen. Das Risiko der fristgerechten Übermittlung trägt der Bieter.

- Bereitstellung der Vergabeunterlagen:
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich über das Online-Vergabeportal DTVP (www.dtvp.de) zur Verfügung.
Es wird empfohlen, sich für das Verfahren unter folgendem Link zu registrieren : https://dtvp.de/bieter/registrierung/?method=step1.
Es genügt die kostenfreie "BASIC EDITION"-Registrierung.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://support.cosinex.de/unternehmen/

- Elektronische Kommunikation:
Der Austausch zwischen dem Auftraggeber und den Bietern erfolgt ausschließlich über den Projektraum des Verfahrens.
WICHTIG: Bitte prüfen Sie beim Herunterladen der Vergabeunterlagen auch den Bereich "Kommunikation". Dort finden Sie bereits versendete Nachsendungen und Änderungsmitteilungen zur Ausschreibung. Um automatisch per E-Mail über zukünftige Änderungen informiert zu werden, ist eine Registrierung erforderlich.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang der Angebotsunterlagen liegt beim Bieter. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Angebote sind zwingend verschlüsselt über das Vergabeportal dtvp zu übermitteln.
Auf postalischem Wege sowie per E-Mail, per Telefax oder auch über die Bieterkommunikation des Vergabeportals übermittelte Angebote sind nicht zugelassen.

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4LMSAL

Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

60
Monate

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Die Öffnung der Angebote erfolgt nach § 55 Abs. 2 S. 1 VgV. Bieter sind gemäß § 55 Abs. 2 S. 2 VgV zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Gemäß der gesetzlichen Regelung § 56 VgV.
Der AG behält sich vor im gesetzlich erlaubten Umfang Unterlagen unter Setzung einer angemessenen Frist nachzufordern. Werden die Unterlagen nicht binnen der gesetzten Frist nachgereicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots aus dem Verfahren.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Es ist eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 GWB und zu etwaigen Selbstreinigungsmaßnahmen abzugeben.

nach § 123 Abs. 1 GWB: Zwingende Ausschlussgründe

Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
- § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen)

nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB : Zwingende Ausschlussgründe

Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
-§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)

nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB: Zwingende Ausschlussgründe

Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
-§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
-§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),

nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB: Zwingende Ausschlussgründe

Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
-§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
-§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

nach § 123 Abs. 6, 7, 8 und 9 GWB : Zwingende Ausschlussgründe

Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
-§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
-§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern)
-den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
-Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)

nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: Zwingende Ausschlussgründe

Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
-den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)

nach § 123 Abs. 4 GWB : Zwingende Ausschlussgründe

Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn
1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.

Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.

nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Fakultative Ausschlussgründe

Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
-das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat

nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB : Fakultative Ausschlussgründe

Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
-das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat

nach § 124 Abs. 2 GWB : Fakultative Ausschlussgründe

Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen wegen eines Verstoßes nach:
§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB : Fakultative Ausschlussgründe

Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
-das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,

nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB : Fakultative Ausschlussgründe

Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
- das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB : Fakultative Ausschlussgründe

Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
-das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,

nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Fakultative Ausschlussgründe

Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
-das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat

nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB : Fakultative Ausschlussgründe

Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
- das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,

nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB : Fakultative Ausschlussgründe

Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
-das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden

nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 1 GWB: Fakultative Ausschlussgründe

Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
-der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken

nach § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB : Fakultative Ausschlussgründe

Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
-ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann

nach § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Fakultative Ausschlussgründe

Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
-eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann

nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: Fakultative Ausschlussgründe

Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
-das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat

nach § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB : Fakultative Ausschlussgründe

Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
-das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln
-das Unternehmen
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Angaben zum Jahresumsatz der letzten drei Geschäftsjahre (2025, 2024, 2023)
(Mindestanforderung)
Der Jahresumsatz aus den letzten drei Geschäftsjahren (2025, 2024, 2023) sowie der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (IT und SAP Prozessberatung und Transformation sowie Organisa-tionsentwicklung und Prozessoptimierung) sind anzugeben.
Der durchschnittliche Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags beträgt mindestens 25 Millionen EURO.
Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr anzugeben. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrages.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Erklärung zur Berufshaftplicht-/Betriebshaftpflichtversicherung
(Zutreffendes bitte ankreuzen)
(Mindestanforderung)
- Nachweis über eine gültige Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von:
- mindestens 10.000.000 EUR für Personenschäden
- mindestens 5.000.000 EUR für Sach- und Vermögensschäden und
- mindestens 5.000.000 EUR für IT-bezogne Schäden (z.B. Schäden aus unberechtigtem Zugriff auf IT-Systeme)
, jeweils 2-fach maximiert im Versicherungsjahr
? Ein entsprechender Nachweis ist beigefügt.
oder
- Bestätigung des Bieters/des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft, dass im Auftragsfall eine solche Versicherung abgeschlossen wird.
Eine Eigenerklärung des Bieters ist beigefügt.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, später im Verfahren und vor Zuschlagserteilung den Versicherungsnachweis von den Bietern zu fordern.
Die Haftpflichtversicherung muss bei einem in der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Haftpflichtversicherer abgeschlossen worden sein. Die Haftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragslaufzeit ohne Deckungslücken aufrechterhalten und auf jeweilige Anforderung nachgewiesen werden.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Referenzen (Mindestanforderung)
Der Bieter hat zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mindestens elf (11) vergleichbare Referenzen gemäß den nachfolgenden Anforderungen vorzulegen. Die Referenzen müssen Leistungen betreffen, die im Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum Ablauf der Angebotsfrist erbracht wurden, und die nachfolgenden Anforderungen erfüllen.
a) Mindestens erforderlich sind zehn (10) Referenzprojekte aus dem Bereich der öffentlichen Auftraggeber, im Rahmen derer der Bieter eine Strategie und Konzeption für die Transformation von SAP S/4HANA entwickelt hat oder sich aktuell in einem SAP S/4HANA-Projekt in der Kon-zeptionsphase befindet aus der DACH-Region.
b) Von den unter lit. a) genannten Referenzprojekten müssen mindestens drei (3) abgeschlossene Referenzprojekte aus der DACH-Region, benannt werden, im Rahmen derer der Bieter die Im-plementierung von SAP S/4HANA bei einem öffentlichen Auftraggeber mit einer Mitarbeiterzahl von mehr als 500 Beschäftigten durchgeführt hat. Der Leistungsumfang des Bieters muss jeweils mindestens 1.500 Projekttagen betragen haben. Zudem muss es sich jeweils um Greenfield-Implementierungen gehandelt haben.
c) Zusätzlich zu den Referenzprojekten nach lit. a) und b) hat der Bieter ein (1) weiteres Referenzprojekt vorzulegen, das die Unterstützung bei der Migration zu SAP S/4 Hana bei einem Univer-sitätsklinikum bzw. Maximalversorger in Deutschland zum Gegenstand hatte. Diese Referenz darf nicht identisch mit den unter a) oder b) genannten Referenzprojekten sein.
Bitte beachten Sie, dass das Universitätsklinikum des Saarlandes nicht als Referenzgeber angegeben werden kann.
Zu jeder benannten Referenz sind Bezeichnung des Referenzprojekts, Name und Anschrift des Auftraggebers, Ansprechpartner mit Kontaktdaten (Email und Telefonnummer), Angabe, ob das Projekt in der DACH-Region durchgeführt wurde, ggf. Angabe der Mitarbeiterzahl des Auftraggebers (sofern gefordert), ggf. Angabe, ob es sich um ein Greenfield-Projekt handelte (sofern gefordert), ggf. Angabe, ob es sich um ein abgeschlossenes Projekt handelt, kurze Projektbeschreibung, Betriebsszenario (Cloud / On-Premise), eingesetzte SAP-Module, Beschreibung der Vorgehens-weise, Projektzeitraum, Projektvolumen in Euro und Projektumfang in Projekttagen (PT) in den unten stehenden Tabellen anzugeben. Darüber hinaus hat der Bieter anzugeben, ob er die Leistung als Hauptauftragnehmer, als Mitglied einer Bietergemeinschaft oder als Unterauftragnehmer er-bracht hat. Schließlich hat der Bieter die im eigenen Betrieb erbrachten Leistungen mit Angabe des Umfangs zu bezeichnen.
Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet.
Der Auftraggeber behält sich vor, diese Angaben zu prüfen.
Werden die o.g. Mindestanforderungen nicht erfüllt, wird der Bieter von dem Vergabeverfahren ausgeschlossen

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Sie erklären, dass wir die folgende Anzahl an Mitarbeiter (VK - Vollzeitäquivalente) für die aufgeführten Aufgaben haben:
Mitarbeiter gesamt
Mitarbeiter in der DACH-Region
Mitarbeiter im Bereich Kundenbetreuung (Projektleitung, Support, Hotline) in der DACH-Region
Mitarbeiter für den Service vor Ort
Mindestanforderung:
Zudem erklären Sie, dass Sie über mindestens 250 festangestelte Mitarbeiter verfügen.

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards

Der Bieter muss nachweisen, dass er zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über folgende gültige Zertifizierungen verfügt
- Eine Zertifizierung nach ISO 27001 oder ein gleichwertiges Informationssicherheitssystem
Die Gleichwertigkeit der Bescheinigungen ist von dem Bieter nachzuweisen, der sich auf sie beruft.
- Zertifizierung SAP-Partnerschaft
Der Bieter verfügt mindestens über einen gültigen SAP-Partnerstatus Gold (oder höher). Der Nachweis ist durch ein offizielles, vom Hersteller ausgestellten Dokument zu erbringen.

Die entsprechenden Zertifikate sind beigefügt.
oder
Eine Eigenerklärung des Bieters ist beigefügt.
Über das Vorliegen solcher Zertifizierungen dürfen die Bieter zunächst eine Eigenerklärung abgeben.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, später im Verfahren und vor Zuschlagserteilung den Nachweis des tatsächlichen Vorliegens der Zertifizierungen von den Bietern zu fordern.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Anlage D - Eigenerklärung Bezug Russland ist auszufüllen
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung