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Laboranforderungsportal
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
06.10.2025
13.10.2025 12:00 Uhr
13.10.2025 13:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Universitätsklinikum des Saarlandes
DE234776341
Kirrberger Straße 100
66424
Homburg
Deutschland
DEC05
Dezernat III - Wirtschaft
vergabestelle@uks.eu
+49 68411621-161
+49 68411621122

Angaben zum Auftraggeber

Anstalten des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
10000000-00108010000001-47
Franz-Josef-Röder-Straße 17
66119
Saarbrücken
Deutschland
DEC05
vergabekammern@wirtschaft.saarland.de
+49 6815014994
+49 6815013506
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
10000000-00108010000001-47
Franz-Josef-Röder-Straße 17
66119
Saarbrücken
Deutschland
DEC05
vergabekammern@wirtschaft.saarland.de
+49 6815014994
+49 6815013506

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
10000000-00108010000001-47
Franz-Josef-Röder-Straße 17
66119
Saarbrücken
Deutschland
DEC05
vergabekammern@wirtschaft.saarland.de
+49 6815014994
+49 6815013506

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Vergabekammern des Saarlandes beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
10000000-00108010000001-47
Franz-Josef-Röder-Straße 17
66119
Saarbrücken
Deutschland
DEC05
vergabekammern@wirtschaft.saarland.de
+49 6815014994
+49 6815013506

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

48000000-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Am Universitätsklinikum des Saarlandes ist der Aufbau eines einheitlichen Order-Entry Systems für Laboranforderungen mit Integration in das vorhandene ERP-System SAP und das
Klinikinformationssystem (KIS) IS-H/i.s.h.med geplant. Das ausgeschriebene System soll im klinischen Bereich sowohl die Laboranforderung als auch den Laborbefund zentralisieren.
Dabei soll die Anwendung mit den unterschiedlichen Laborinformationssystemen (LIS) in den drei Abteilungen kooperieren und als zentrale Plattform die für diesen Zweck bisher genutzten Produkte ablösen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Am Universitätsklinikum des Saarlandes ist der Aufbau eines einheitlichen Order-Entry Systems für Laboranforderungen mit Integration in das vorhandene ERP-System SAP und das Klinikinformationssystem (KIS) IS-H/i.s.h.med geplant. Das ausgeschriebene System soll im klinischen Bereich sowohl die Laboranforderung als auch den Laborbefund zentralisieren. Dabei soll die Anwendung mit den unterschiedlichen Laborinformationssystemen (LIS) in den
drei Abteilungen kooperieren und als zentrale Plattform die für diesen Zweck bisher genutzten Produkte ablösen.

Verifizierende Teststellung
Vor Zuschlag muss auf Wunsch des Auftraggebers innerhalb von 2 Wochen nach Aufforderung ein Demo Zugang oder eine Testinstallation kostenfrei für 2 Wochen zur Verfügung gestellt werden.

Umfang der Auftragsvergabe

0,01
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Kirrberger Straße 100
66424
Homburg
Deutschland
DEC05

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Das Zuschlagskriterium Preis hat für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes eine Gewichtung von 30%. Für die Bewertung wird der angebotene Bruttoauftragswert unter Berücksichtigung von ggf. gewährten Preisnachlässen zu Grunde gelegt.
Es werden die im Preisblatt anzugebenden Preise zu einer zu bewertenden Summe addiert.

Bewertet wird eine TCO-Betrachtung über 5 Jahre, bei der alle Kosten (Einmalzahlungen für Lizenzen, Dienstleistungen etc. sowie laufende Kosten für Wartung, Pay-per-use, jährliche Lizenzgebühren, Miete etc.) für 5 Jahre als Angebotspreis zusammenaddiert werden. Zusätzlich werden als Eventualposition pro Vertragsjahr 5 Dienstleistungs-Personentage in die TCO-Betrachtung mit einbezogen, die extra im Preisblatt auszuweisen sind. Da der im Laufe der Zeit notwendige Anpassungsbedarf z.B. durch Prozess- oder Organisationsänderungen des Auftraggebers im Vorfeld nicht abzuschätzen ist, wird die Beauftragung dieser Eventualposition auch in Ihrer Quantität abhängig von der sich ergebenden Notwendigkeit erfolgen.

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Qualität

Das Zuschlagskriterium "Qualität" hat für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes eine Gewichtung von insgesamt 70%.
Insgesamt können 730 Punkte erreicht werden.
Bewertet werden die Leistungsmerkmale laut Leistungsverzeichnis sowie die in der Leistungsbeschreibung geforderten Konzepte B.1 Datenschutz und Informationssicherheit und B.2 Einführung und Schulung.

Es erfolgt eine Summierung der Leistungspunkte aus dem Leistungsverzeichnis. Dieses ist elektronisch auszufüllen.

Kriterium Zu erreichende Punkte
1.Projektzusammenarbeit 5
2.Anforderungen an Hardware und Basissoftware 110
3.Zusätzliche Kosten -
4.Anforderungen an die Anwendungssoftware 575
Konzept B.1 Datenschutz und Informationssicherheit 20
Konzept B.2 Einführung und Schulung 20

Gewichtung
70,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Das Universitätsklinikum des Saarlandes (UKS) führt das gesamte Vergabeverfahren ausschließlich in elektronischer Form über die Vergabeplattform DTVP durch.

- Elektronische Angebotsabgabe:
die Einreichung von Angeboten erfolgt ausschließlich elektronisch über den Projektraum des jeweiligen Verfahrens.
Bitte nutzen Sie für die Angebotsabgabe ausschließlich das dafür vorgesehene Bietertool im elektronischen Vergabeportal. Eine Übermittlung per Nachricht über das Kommunikationstool ist nicht zulässig und kann zum unmittelbaren Ausschluss Ihres Angebots führen. Das Risiko der fristgerechten Übermittlung trägt der Bieter.

- Bereitstellung der Vergabeunterlagen:
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich über das Online-Vergabeportal DTVP (www.dtvp.de) zur Verfügung.
Es wird empfohlen, sich für das Verfahren unter folgendem Link zu registrieren : https://dtvp.de/bieter/registrierung/?method=step1.
Es genügt die kostenfreie "BASIC EDITION"-Registrierung.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://support.cosinex.de/unternehmen/

- Elektronische Kommunikation:
Der Austausch zwischen dem Auftraggeber und den Bietern erfolgt ausschließlich über den Projektraum des Verfahrens.
WICHTIG: Bitte prüfen Sie beim Herunterladen der Vergabeunterlagen auch den Bereich "Kommunikation". Dort finden Sie bereits versendete Nachsendungen und Änderungsmitteilungen zur Ausschreibung. Um automatisch per E-Mail über zukünftige Änderungen informiert zu werden, ist eine Registrierung erforderlich

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4L5VX0

Einlegung von Rechtsbehelfen

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

2
Monate

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Die Öffnung der Angebote erfolgt nach § 55 Abs. 2 S. 1 VgV. Bieter sind gemäß § 55 Abs. 2 S. 2 VgV zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Gemäß der gesetzlichen Regelung § 56 VgV.
Der AG behält sich vor im gesetzlich erlaubten Umfang Unterlagen unter Setzung einer angemessenen Frist nachzufordern. Werden die Unterlagen nicht binnen der gesetzten Frist nachgereicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots aus dem Verfahren.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Es ist eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 GWB und zu etwaigen Selbstreinigungsmaßnahmen abzugeben.

nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB : Zwingende Ausschlussgründe

Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
-§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)

nach § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB : Zwingende Ausschlussgründe

Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
-§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)

nach § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 GWB: Zwingende Ausschlussgründe

Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
-§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
-§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),

nach § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 GWB: Zwingende Ausschlussgründe

Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
-§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
-§ 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,

nach § 123 Abs. 6, 7, 8 und 9 GWB : Zwingende Ausschlussgründe

Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
-§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
-§ 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern)
-den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
-Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)

nach § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB: Zwingende Ausschlussgründe

Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
-den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)

nach § 123 Abs. 4 GWB : Zwingende Ausschlussgründe

Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn
1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.

Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.

nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB : Fakultative Ausschlussgründe

Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
-das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat
nach § 123 Abs. 4 GWB : Zwingende Ausschlussgründe

Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn
1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.

Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.

nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB: Fakultative Ausschlussgründe

Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
-das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat

nach § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB : Fakultative Ausschlussgründe

Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
-das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat

nach § 124 Abs. 2 GWB : Fakultative Ausschlussgründe

Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen wegen eines Verstoßes nach:
§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes

nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB : Fakultative Ausschlussgründe

Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
-das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,

nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB : Fakultative Ausschlussgründe

Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
- das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,

nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB: Fakultative Ausschlussgründe

Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
-das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat

nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB : Fakultative Ausschlussgründe

Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
- das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,

nach § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB : Fakultative Ausschlussgründe

Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
-das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden

nach § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Fakultative Ausschlussgründe

Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
-eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann
nach § 124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 1 GWB: Fakultative Ausschlussgründe

Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
-der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken

nach § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB : Fakultative Ausschlussgründe

Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
-ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann

nach § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB: Fakultative Ausschlussgründe

Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
-eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann

nach § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB: Fakultative Ausschlussgründe

Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
-das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat

nach § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 GWB : Fakultative Ausschlussgründe

Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn
-das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln
-das Unternehmen
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Siehe dazu Anlage 5 "Eignungskriterien", welche vollständig auszufüllen ist:

- Basisinformation zum Unternehmen des Bieters (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. zu den an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) (soweit zutreffend)
**********************

- Eigenerklärung des Bieters, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind, siehe Anlage A

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

Siehe dazu Anlage 5 "Eignungskriterien", welche vollständig auszufüllen ist:
2.2.2. Gesamtumsatz und Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages der letzten drei Geschäftsjahre
Der Jahresumsatz aus den letzten drei Geschäftsjahren (2024,2023,2022) sowie der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Laboranforderung und Onlinebefund) sind anzugeben.
Es ist kein Mindestumsatz erforderlich.

Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr anzugeben.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Mindestanforderung:
Nachweis über eine gültige Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 500.000 EUR, jeweils 2-fach maximiert im Versicherungsjahr
oder
Bestätigung des Bieters/des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft, dass im Auftragsfall eine solche Versicherung abgeschlossen

Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, später im Verfahren und vor Zuschlagserteilung den Versicherungsnachweis von den Bietern zu fordern.
Die Haftpflichtversicherung muss bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer abgeschlossen worden sein. Die Haftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragslaufzeit
ohne Deckungslücken aufrechterhalten und auf jeweilige Anforderung nachgewiesen werden.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Siehe dazu Anlage 5 "Eignungskriterien", welche vollständig auszufüllen ist:

Mindestanforderung
Angabe von mindestens 3 Referenzen, die aktuell im Routinebetrieb laufen. Die Referenzen müssen sich auf Aufträge beziehen, die nach Art und Umfang dem ausgeschriebenen Auftrag inhaltlich entsprechen.

Um eine Vergleichbarkeit herstellen zu können, müssen die 3 angegebenen Referenzen jeweils mindestens eine der folgenden Anforderungen erfüllen:
- Anbindung an GLIMS, [M/Lab] oder [X/Lab]
- Campus- oder Kliniklizenz an einem Klinikum

Zu jeder benannten Referenz sind der Name und Anschrift des Auftraggebers, der Ansprechpartner mit Kontaktdaten, der Ort der Leistungserbringung und der Leistungszeitraum anzugeben. Zudem
ist anzugeben, ob eine Anbindung an GLIMS, [M/Lab] oder [X/Lab] besteht oder als Campus- bzw. Kliniklizenz an einem Klinikum. Darüber hinaus hat der Bieter anzugeben, ob er die Leistung als
Hauptauftragnehmer, als Mitglied einer Bietergemeinschaft oder als Nachauftragnehmer erbracht hat. Schließlich hat der Bieter die im eigenen Betrieb erbrachten Leistungen mit Angabe des Umfangs zu bezeichnen.

Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet.

Der Auftraggeber behält sich vor, diese Angaben zu prüfen.
Werden die o.g. Mindestanforderungen nicht erfüllt, wird der Bieter von dem Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Siehe dazu Anlage 5 "Eignungskriterien", welche vollständig auszufüllen ist:
Angaben zur Anzahl der Mitarbeiter (2024,2023,2022)
unterteilt:
-Mitarbeiter gesamt
-Mitarbeiter in Deutschland
-deutschsprachige Mitarbeiter
-Mitarbeiter im Bereich Entwicklung für das angebotene Produkt
-Mitarbeiter für den Service vor Ort für das angebotene Produkt

Eignungskriterium

Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards

Mindestanforderung
Der Bieter muss nachweisen, dass er zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über folgende gültige Zertifizierungen verfügt:
- Zertifizierung nach DIN ISO 27001 (ist einzureichen)
oder der Bieter reicht eine Eigenerklärung ein, aus der hervorgeht dass er über eine entsprechende Zertifizierung verfügt.

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

Siehe dazu Anlage 5 "Eignungskriterien", welche auch vollständig auszufüllen ist:

Angaben zu Bietergemeinschaften/Unterauftragnehmern/ Eignungsleihe

*Das Angebot wird von einer Bietergemeinschaft eingereicht:
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
-Ausgefüllte Anlage A - Eigenerklärung Ausschlussgründe: es ist nur ein Formblatt von der Bietergemeinschaft auszufüllen. Die Erklärungen im Formblatt gelten damit als von allen Mitgliedern der
Bietergemeinschaft abgegeben.
-Ausgefüllte Anlage B - Bewerber - Bietergemeinschaftserklärung.

*Der Bieter beabsichtigt, Unterauftragnehmer einzusetzen:
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
-Ausgefüllte Anlage A - Eigenerklärung Ausschlussgründe (nach gesonderter Aufforderung und je
Unterauftragnehmer)
-Ausgefüllte Anlage C - Erklärung Unteraufträge Eignungsleihe.
-Ausgefüllte Anlage D - Verpflichtungserklärung (nach gesonderter Aufforderung und je Unterauftragnehmer)

*Der Bieter beabsichtigt, im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie
technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. eignungsverleihende Unternehmen) in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe)
Folgende Unterlagen sind einzureichen:
-Ausgefüllte Anlage A - Eigenerklärung Ausschlussgründe (nach gesonderter Aufforderung und je
eignungsverleihende Unternehmen)
-Ausgefüllte Anlage C - Erklärung Unteraufträge Eignungsleihe.
-Ausgefüllte Anlage D- Verpflichtungserklärung (nach gesonderter Aufforderung und je eignungsverleihende Unternehmen)

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Anlage "Eigenerklärung Bezug Russland" ist auszufüllen

Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

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Angaben zur Sicherheitsüberprüfung