Infrastrukturelle Gebäudedienstleistungen mit Hausmeisterleistungen allgemein und Bedienen technischer Anlagen, technisches Gebäudemanagement zur Erhaltung der Funktions- und Betriebsfähigkeit sowie Sicherheit des Objektes einschließlich Betriebsführung, Gewährleistungs- und Mängelverfolgung, Reinigungsleistungen, Dokumentation, Berichtswesen und laufendes Controlling für den Auftraggeber, Sicherheitsdienstleistungen
Die Bayerische Apothekerversorgung gesetzlich vertreten durch die Bayerische Versorgungskammer, Kapitalanlagen schreibt die technischen und infrastrukturellen Dienstleistungen für die Objekte Diskontopassage Saarbrücken (Objekt-Nr. 5080 und 5081) in Saarbrücken neu aus.Die Diskontopassage Saarbrücken liegt zwischen dem Rathaus Saarbrücken und der Galeria Saarbrücken am St. Johanner Mark, nur wenige Gehminuten vom Rathausplatz entfernt. Die Diskontopassage Saarbrücken ist ein Mixed Use-Retail & Office mit einer Nutzfläche im Objekt: 5080 von 4.927m² und Objekt: 5081 mit einer Nutzfläche von ca. 2.110 m² und der unterirdischen Diskonto-Fußgängerpassage (Einkaufspassage). Das repräsentative fünfgeschossige Verwaltungs- und Geschäftshaus wurde im Oktober 1998 eröffnet.
Verlängerung um ein weiteres Jahr
Wirtschaftlichkeit des Angebotes
Qualitätskonzept
Vertragsverlängerung um ein weiteres Jahr
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantragist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
München Arabellastraße 33
Die Vergabestelle behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise Dritter von den Bietern, die nach der Wertung in der engeren Wahl sind, belegen zu lassen. Die Vergabestelle behält sich außerdem vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene oder fehlende Nachweise, Erklärungen odersonstige Angaben der Bieter nachzufordern. Darüber hinaus behält sich die Vergabestelle vor, weitergehende Nachweise, insbesondere zur Eignung der Bieter oder der Unterauftragnehmer nachzufordern, sofern sie Hinweise auf eine fehlende Eignung hat.
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB.Eigenerklärung zum Nichtvorliegen fakultativer Ausschlussgründe nach § 124 GWB.
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie jedes Unternehmen, auf dessen Ressourcen der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung nach § 47 VgV (Eignungsleihe) verweist, müssen folgende Eigenerklärungen abgeben und die nachstehenden Nachweise erbringen:Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters während der letzten 3 Geschäftsjahre, sowie des Umsatzes für, mit der ausgeschriebenen Leistung, vergleichbare Leistungen in diesem Zeitraum.
Eigenerklärung, dass der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft über eine ausreichende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügt oder eine Haftpflichtversicherung mit marktüblichen Haftpflichtdeckungssummen im Falle der Auftragserteilung abgeschlossen wird.Zum Nachweis ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, aus der hervorgeht, dass eine Haftpflichtversicherung mit den entsprechenden Haftpflichtdeckungssummen besteht oder dass der Versicherer dazu bereit ist, die Haftpflichtdeckungssummen im Auftragsfall entsprechend anzupassen.In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt. Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei der Bildung einer Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz auf die Arbeitsgemeinschaft ausgestellt sein. Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Der Auftraggeber fordert eine Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU mit folgenden Mindestdeckungssummen (Mindeststandard je Schadensfall):Personenschäden- und Sachschäden in Höhe von mindestens EUR 10.000.000Vermögensschäden in Höhe von mindestens EUR 5.000.000Bearbeitungsschäden in Höhe von mindestens EUR 5.000.000Umweltschäden in Höhe von mindestens EUR 5.000.000Schlüsselverlustschäden in Höhe von mindestens 100.000 EUR
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie jedes Unternehmen, auf dessen Ressourcen der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung nach § 47 VgV (Eignungsleihe) verweist, müssen folgende Eigenerklärungen abgeben und die nachstehenden Nachweise erbringen:Benennung von Referenzprojekten, die in den letzten drei Jahren erbracht wurden und mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Als Mindestanforderung sind mindestens 3 vergleichbare Leistungen nachzuweisen. Die Referenzen beinhalten die Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes und des Auftraggebers. Der Auftraggeber behält sich bei Bietern bzw.Bietergemeinschaften, deren Angebot in die engere Wahl kommt vor, die Referenzen bei den genannten Ansprechpartnern zu überprüfen.Erklärung zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl in den letzten drei Jahre
Erklärung zu technischen Fachkräften, die im Auftragsfall eingesetzt werden sollen sowie Benennung deren QualifikationErklärung zum verwendeten und im Auftragsfall eingesetzten QualitätsmanagementsystemsErklärung zum geplanten Umfang und zur Art der Unterauftragsvergabe im AuftragsfallDer Auftraggeber behält sich bei Bietern bzw. Bietergemeinschaften, deren Angebot in die engere Wahl kommt, die Nachforderung entsprechender Nachweise vor.Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Objektleiter: Mindestens 4 Jahre Berufserfahrung in der Instandhaltung und dem Betrieb gebäudetechnischer Anlagen, mindestens 1 Jahr Betriebszugehörigkeit im Unternehmen des Bieters, mindestens 2 Jahre Berufserfahrung in der vorgesehenen Position im Technischen Gebäudemanagement in vergleichbaren ObjektenHaustechniker, Wartungspersonal: Mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in vergleichbarer Position, mindestens 1 Jahr Betriebszugehörigkeit im Unternehmen des BietersEinsatzleiter Gebäude-/ Werkschutz: Mindestens IHK-Fachwirt mit langjähriger Berufserfahrung und ermittlungsdienstlicher Ausbildung.Pfortentätigkeit: Mindestens eine Unterrichtung für Bewachungspersonal nach § 34aGewORevier-/Streifendienst: Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft, EDV-Grundkenntnisse, ein Führerschein der Klasse B, eine Ersthelferausbildung und BrandschutzschulungEmpfangsdienst: Abgeschlossene Berufsausbildung (z.B. Hotelfachkraft) oder mehrjährige Erfahrung in vergleichbarer Tätigkeit, EDV-Grundkenntnisse und eine Ersthelferausbildung
Siehe Vergabe- und Vertragsunterlagen
Nichtvorliegen von AusschlussgründenEigenerklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB.Eigenerklärung zum Nichtvorliegen fakultativer Ausschlussgründe nach § 124 GWB.Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV. Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit der Eigenerklärungen des Bieters durch die Einholung entsprechender Bescheinigungen nach § 48 Abs. 4 und 5 VgV zu überprüfen.Der Auftraggeber fordert für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, auf dessen/ deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (sofern Beitragspflicht besteht) und des Finanzamtes vorzulegen