Anmietung einer Rechenzentrumsfläche, sowie Unterstützungsleistung im Rechenzentrum
Anmietung einer Rechenzentrumsfläche mind. VK3, sowie Unterstützungsleistung im Rechenzentrum
Standort des neuen Rechenzentrums
In der Angebotsphase ist das Verhältnis vom Preis 40%.
Leistungspunkte anhand der B-Kriterien mit Gewichtung 60 % (eine genauere Aufschlüsselung wird mit Angebotsaufforderung bekanntgegeben)
Option auf einen weiteren Rechenzentrumsstandort innerhalb Deutschlands (Eingrenzung auf innerhalb Deutschlands beruht auf der bestehenden Versicherung des Auftraggebers)
Option auf Entsorgung von Althardware (Festplattenentsorgung ect. nach ISO Norm)
Kurze Beschreibung des Verfahrens:Nach dem Teilnahmewettbewerb beabsichtigt der Auftraggeber, das Verhandlungsverfahren gemäß § 17 Abs. 12 VgV in verschiedenen aufeinanderfolgenden Phasen abzuwickeln, um die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien zu verringern (Abschichtung). Grundlage und Maßstab der Entscheidung zur Reduzierung des Bieterfeldes sind ausschließlich die in der Auftragsbekanntmachung bzw. den Vergabeunterlagen benannten Zuschlagskriterien, soweit die Angebote nicht bereits nach § 57 Abs. 1 Nr. 1-5 VgV ausgeschlossen werden. In der Schlussphase des Verfahrens werden so viele Angebote im Wettbewerb gelassen, dass ein angemessener Wettbewerb gewährleistet bleibt. Alle Bieter werden über jede Abschichtungsphase, die jeweils herangezogenen Zuschlagskriterien und die Zahl der verbleibenden Angebote in transparenter und diskriminierungsfreier Weise informiert; die Entscheidungen werden vergaberechtlich dokumentiert.
Phase 1: Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes/ Verhandlungen Die Bewerber, die im Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs als geeignet festgestellt werden, werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert (Verhandlungsverfahren).Nach Prüfung und Auswertung der Erstangebote mit allen aufgeforderten Bietern behält sich der Auftraggeber vor, die Zahl der Bieter auf die drei bestplatzierten Bieter zu reduzieren. Maßgeblich hierfür ist die Bewertung gemäß den bekanntgegebenen Zuschlagskriterien.
Sofern aufgrund identischer Bewertungsergebnisse mehr als drei Bieter den letzten zur Verhandlung berechtigenden Rang erreichen, werden sämtliche gleichplatzierten Bieter zur Verhandlung zugelassen.Die Verhandlungstermine sind vor Ort beim Auftraggeber vorgesehen. Genaue Informationen bezüglich des Ablaufs und Inhalts der jeweiligen Verhandlungsrunde erhalten die Bieter rechtzeitig durch entsprechende Einladungsschreiben.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantragist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Vergabestelle behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise Dritter von den Bewerber/Bietern, die nach der Wertung in der engeren Wahl sind, belegen zu lassen. Die Vergabestelle behält sich außerdem vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene oder fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bewerbern/Bieter nachzufordern. Darüber hinaus behält sich die Vergabestelle vor, weitergehende Nachweise, insbesondere zur Eignung der Bewerber/Bieter oder der Unterauftragnehmer nachzufordern, sofern sie Hinweise auf eine fehlende Eignung hat.
Der Auftraggeber (AG) stellt hohe Anforderungen an die Verfügbarkeit des Rechenzentrums des Auftragnehmers (AN). Um dies sicherzustellen, werden folgende Zertifizierungen des AN vom AG gefordert: - ISO 27001 "Informationssicherheit" - EN 50600 oder ISO/IEC 22237 "u. a. Verfügbarkeit, Energieeffizienz und Schutzklassen" Bitte benennen Sie, nach welchen der aufgelisteten Normen Sie zertifiziert, sind.
Verfügbarkeitsklasse:Das Rechenzentrum (RZ) des Auftragnehmers (AN) erfüllt mindestens die Verfügbarkeitsklasse VK3 ge-mäß BSI Hochverfügbarkeits-Kompendium. Ich/wir habe/n mindestens VK3.
Entfernung zum Auftraggeber (AG):Die Entfernung des Rechenzentrums 1 für die Colocation-Fläche richtet sich nach den Empfehlungen des BSI und den technischen Gegebenheiten. Demnach darf die gesuchte Fläche nicht im 5-km-Radius des Rechenzentrum 2 und des Bürostandorts liegen (siehe rote Kreise in nachfolgender Grafik), muss aber aufgrund der Latenzzeiten innerhalb des 15-km-Kreises (grüner Kreis) um das Rechenzentrum 2 liegen (alle Entfernungen Luftlinie). Dadurch soll gewährleistet werden, dass die deutlich längeren Leitungsverbindungen, besonders zwischen den beiden Rechenzentren 1 und 2, bei max. 30 km liegen und die eingesetzten Techniken zur Ausfallsicherheit (z. B. synchroner Datenbank-Sync) weiterhin funktionsfähig sind.