Geplant ist die umfangreiche Sanierung des gesamten Gebäudekomplexes Kalk-Karrees. Dies beinhaltet zum einen architektonische und technische Maßnahmen, die den Bauunterhalt des Gebäudes sicherstellen. Zum anderen soll das Objekt energetisch saniert werden, um CO2- und Treibhausgasemissionen zu reduzieren und die Energieeffizienz des Gebäudes zu steigern.Es haben bereits umfassende Bestandsaufnahmen stattgefunden, die den Sanierungsbedarf aufzeigen. Zudem wurde ein Klimaschutzfahrplan für das Gebäudeensemble erstellt. Im Zuge dessen wurde die energetische Situation bewertet und entsprechende technische und bauliche Maßnahmen erarbeitet. Der TGA-Planer hat die Aufgabe, die aufgeführten Sanierungsvarianten zu prüfen, zu bewerten und eine Empfehlung für die wirtschaftlichste und nachhaltigste Lösung auszusprechen.
Das Gebäude befindet sich an der Ecke Dillenburger Str. / Ottmar-Pohl-Platz im Stadtteil Köln Kalk. Der Gebäudekomplex wurde 2003 erbaut und besteht aus einem Haupt- und einem Nebengebäude. Zudem gehört zu dem Komplex ein separates 6-geschossiges Parkhaus, das sich auf der gegenüberliegenden Seite der Dillenburger Str. befindet.Das Hauptgebäude besteht aus 7 Obergeschossen sowie einem Kellergeschoss mit Tiefgarage. Das Nebengebäude verfügt über 6 Oberschosse sowie ein Kellergeschoss und ist über einen Brückengang mit dem Hauptgebäude verbunden. Im gesamten Gebäudekomplex befinden sich hauptsächlich Büro- und Technikflächen sowie eine Kantine, ein Callcenter und ein Atrium. Der Innenhof im Hauptgebäude wird als Garten genutzt. Im Nebengebäude steht der Innenhof für Parkmöglichkeiten zur Verfügung zu prüfen. Bei den Maßnahmen der TGA ist nach Beauftragung durch den Fachplaner zu prüfen, welche der oben aufgeführten Maßnahmen tatsächlich zur Ausführung kommen können. Die entsprechenden Ergebnisse sind dem Bauherren als Entscheidungsgrundlage vorzulegen.
Die nachstehenden Kriterien:Qualitätskriterium - Name: Leistungserbringung
Preis. Gesamtsumme des Angebotes
Beschreibung der Optionen:es ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen beabsichtigt.
Der Auftraggeber hat jederzeit die Möglichkeit, das Planungsverfahren zu beenden, ohne dass daraus ein Anspruch auf weitere Beauftragung oder sonstige vertragliche Verpflichtungen für den Auftraggeber entstehen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Fragen zum Verfahren und zu den Vergabeunterlagen können bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform gestellt werden. Danach eingehende Fragen werden aus Gründen der Bietergleichbehandlung und Chancengleichheit nicht mehr beantwortet. Die Beantwortung erfolgt nach § 20Abs. 3 Nr. 1 spätestens 4 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform.Grundsätzlich hat jegliche Kommunikation zwischen Bewerbern und Vergabestelle über die elektronische Vergabeplattform zu erfolgen. Telefonische Anfragen oder Anfragen per E-Mail sind unzulässig und werden nicht beantwortet.Der Auftraggeber ist ein fachkundiger Bauherr, der Projektsteuerungsleistungen und Teilleistungen der HOAI selbst erbringen kann.Die Vergabestelle behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise Dritter von den Bietern, die nach der Wertung in der engeren Wahl sind, belegen zu lassen. Die Vergabestelle behält sich außerdem vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene oder fehlende Nachweise, Erklärungen odersonstige Angaben der Bieter nachzufordern. Darüber hinaus behält sich die Vergabestelle vor, weitergehende Nachweise, insbesondere zur Eignung der Bieter oder der Unterauftragnehmer nachzufordern, sofern sie Hinweise auf eine fehlende Eignung hat.Bewerber, die ihren Sitz nicht in Deutschland haben, können die abgeforderten Nachweise, Erklärungen und Qualifikationen für natürliche und juristische Personen in vergleichbarer Form nach den Erfordernissen ihres Herkunftslandes nachweisen. Der Nachweis hat in deutscher Sprache zu erfolgen, ggf. sind Dokumente zu übersetzen. Die Übersetzung ist zu beglaubigen.Die Angaben zu Umsatz und Personal von Mitgliedern einer Bietergemeinschaft und von Unterauftragnehmern im Falle von Eignungsleihe können addiert werden.
Bayerische VersorgungskammerArabellastraße 3381925 München
Es sind keine Bieter zugelassen
Die Vergabestelle behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise Dritter von den Bietern, die nach der Wertung in der engeren Wahl sind, belegen zu lassen. Die Vergabestelle behält sich außerdem vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene oder fehlende Nachweise, Erklärungen odersonstige Angaben der Bieter nachzufordern. Darüber hinaus behält sich die Vergabestelle vor, weitergehende Nachweise, insbesondere zur Eignung der Bieter oder der Unterauftragnehmer nachzufordern, sofern sie Hinweise auf eine fehlende Eignung hat.
Nichtvorliegen von AusschlussgründenEigenerklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:a) Umsätze (mittels Eigenerklärung vorzulegen):Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters während der letzten 3 Geschäftsjahre, sowie des Umsatzes für,mit der ausgeschriebenen Leistung, vergleichbare Leistungen in diesem Zeitraum.b) Berufshaftpflichtversicherung (mittels Dritterklärung vorzulegen):Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Der Auftraggeber fordert eine Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU mit folgenden Mindestdeckungssummen (Mindeststandard je Schadensfall):Personenschäden 3 000 000 EUR, 2-fach/Jahr.Sach- und Vermögensschäden 1 000 000 EUR, 2-fach/JahrSchlüsselverlustschäden inclusive
a) Erklärung über geeignete Referenzen über vergleichbare ausgeführte Leistungen im Innenausbau im Leistungsbild Objektplanung Gebäude u. Innenräume in mind. Honorarzone III oder höher aus den letzten 5Jahren mit Angabe des Wertes, des Gesamtbauvolumens, des Zeitraums der Leistungserbringung sowie desöffentlichen oder privaten Auftraggebers.b) Studien- und Ausbildungsnachweise für benannte Fachkräfte sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens;c) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren und aktuell ersichtlich ist;Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge an Nachunternehmer oder bedingt durch Eignungsleihe zu vergeben beabsichtigt.
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehaltenVerweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Architekten und Ingenieure oder Bewerbergemeinschaften aus Architekten und Ingenieuren, die nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrechtberechtigt sind, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschlandentsprechend tätig zu werden. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie einen für die Durchführung der Aufgabe verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß § 75 VgV Absatz 1 oder 2 benennen.Der Auftraggeber behält sich vor, sich entsprechende Eigenerklärungen/Nachweise auch von Nachunternehmern vorlegen zu lassen, die nicht zur Herstellung der Eignung herangezogen werden.