Beschaffung zweier HPE Alletra 6050 zur Erweiterung der vorhandenen Alletra Infrastruktur für Hochverfügbarkeit.
Beschaffung zweier HPE Alletra 6050 zur Erweiterung der vorhandenen Alletra Infrastruktur für Hochverfügbarkeit. Mit dieser Beschaffung werden zwei Systeme für die Erhöhung zusätzliche Skalierungsoptionen für Kapazität und Workloads geschaffen. Für die Hardwarekomponenten gilt: Anzubieten sind Neuteile mit 3 Jahre Herstellergarantie. Storage-Systeme sind komplett montiert zu liefern (Fabrikeinbau).
Zufahrt für LKW über Ladehof Denninger Str. 39, 81925 München
Preis
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf
Die Vergabestelle behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Nachweise Dritter von den Bietern, die nach der Wertung in der engeren Wahl sind, belegen zu lassen. Die Vergabestelle behält sich außerdem vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene oder fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bieter nachzufordern. Darüber hinaus behält sich die Vergabestelle vor, weitergehende Nachweise, insbesondere zur Eignung der Bieter oder der Unterauftragnehmer nachzufordern, sofern sie Hinweise auf eine fehlende Eignung hat.
3 Stück der letzten 3 Jahre
Da die eingesetzten Hardware- / Speicher Systeme alles Produkte von HPE sind und die Integration in die vorhandene IT-Infrastruktur tiefgreifende Kenntnisse dieser Systeme bedarf, wird der HPE Partnerstatus "Platinum" und die HPE "Partner Ready" Spezialisierungen "Hybrid IT Specialist" und "Network Specialist" im Platinum Status vom Anbieter gefordert.
Der Standort der Techniker muss innerhalb eines Umkreises von 30 km des Standorts der Baye-rischen Versorgungskammer (Arabellastraße 33, 81925 München) liegen.
Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung zur Deckung von:Personenschäden (für die einzelne Person) in Höhe von mindestens1 000 000 EUR je Schadensereignis,Sachschäden in Höhe von mindestens 500 000 EUR je Schadensereignis,Vermögensschäden in Höhe von mind. 100 000 EUR je Schadensereignis.
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB.Eigenerklärung zum Nichtvorliegen fakultativer Ausschlussgründe nach § 124 GWB.Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Eigenerklärung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft oder einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV. Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit der Eigenerklärungen des Bieters durch die Einholung entsprechender Bescheinigungen nach § 48 Abs. 4 und 5 VgV zu überprüfen.Der Auftraggeber schließt Bieter bzw. Bietergemeinschaften vom Vergabeverfahren aus, wenn Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB vorliegen und keine erfolgreiche Selbstreinigung nach § 125 GWB nachgewiesen werden kann.