Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen zu Versicherungsdienstleistungen (E&O und D&O)
Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss von Verträgen zu Versicherungsdienstleistungen (E&O und D&O)- E&O: Die E&O ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für die von der BVK vertretenen Versorgungseinrichtungen, sowie deren Mitarbeiter, einschließlich die für die Bayerische Versorgungskammer tätigen Beamten und die Organe, wie Vorstand, Kammerrat, Verwaltungsrat bzw. Landesausschuss sowie Geschäftsführung der Tochterunternehmen. - D&O: Die D&O deckt die gesetzliche Haftung der Organe, wie Vorstand, Kammerrat, Verwaltungsrat bzw. Landesausschuss sowie Geschäftsführung der Tochterunternehmen (soweit Personenidentität mit den Organmitgliedern besteht) ab.
Die weiteren Details der zu erbringenden Leistungen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Kriterium Preis
Die Teilnahmefrist wird gem. § 16 Abs. 3 VgV wegen des nahenden Endes bestehender Versicherungsverträge verkürzt.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 134 GWB bleibt unberührt.
Fehlende Unterlagen können im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften insbesondere §56 VgV nachgefordert werden.
Der Bewerber erklärt, dass er im Auftragsfall über eine Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung in angemessener und marktüblicher Höhe verfügt oder derartige Risiken selbst durch entsprechende Rücklagen bzw. ausreichendes Eigenkapital gedeckt sind.Eine entsprechende Zusicherung der Versicherung bzw. einen entsprechenden Nachweis wird der Bewerber auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle übersenden.
Bitte siehe Formular "0.1.4_Eigenerklärung zur Eignung"
Angabe geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Versicherungs- Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens fünf Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben beim angegebenen Referenzkunden zu prüfen.Die Angaben zu Referenzen können auf eigener Anlage gemacht werden. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich der Auftraggeber eine Überprüfung der Referenzen beim je-weiligen Vertragspartner/Ansprechpartner vor.Es sind drei Referenzen anzugeben.Der Auftraggeber-Name kann anonymisiert angegeben werden, sofern keine Erlaubnis für eine namentliche Nennung vorliegt.Die einzelne Referenz kann entweder eine D&O oder eine E&O-Versicherung sein.Die Mindestversicherungssumme je Referenz hat mindestens 5. Mio. EUR zu betragen.
Der Bewerber erklärt, dass ihm die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Fachkräfte zur Verfügung stehen.
Der Bewerber erklärt, dass er über eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 oder über ein gleichwertiges Qualitätsmanagementsystem verfügt.