1) Referenzen:
Der Bieter hat durch mindestens zwei Referenzen nachzuweisen, dass er Erfahrungen mit der Durchführung von Online-Erhebungen hat. Eine dieser Referenzen muss belegen, dass der Bieter Erfahrung in der Zusammenarbeit mit öffentlichen Auftraggebern hat, d. h. mindestens eine Online-Erhebung (von zweien) für einen öffentlichen Auftraggeber durchgeführt hat.
Als Nachweis ist eine Eigenerklärung (Formblatt B_04) zu mindestens zwei vergleichbaren Referenzen aus den vergangenen drei Jahren (09/2023 bis 08/2026) mit folgenden Angaben abzugeben:
- Name und Anschrift des Referenzgebers sowie Ansprechpartner mit Telefonnummer
- Leistungsart/-gegenstand (Kurzbezeichnung)
- Auftragsvolumen in Euro netto
- Leistungszeitraum
- Beschreibung des Leistungsgegenstands, welche die Vergleichbarkeit der Referenz belegt (max. eine Seite DIN A4, Schrifttyp Arial, Schriftgröße 11)
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn der Leistungsgegenstand
- eine Online-Erhebung auf dem Gebiet der Finanzforschung betrifft sowie
- die Planung, Durchführung und Auswertung der Online-Erhebung umfasst und
- die Online-Erhebung mit einer Nettostichprobengröße von n=1.000 und mindestens 5 Minuten Befragungsdauer durchgeführt wurde.
Das Formblatt B_04 kann vom Bieter bei Bedarf "kopiert" und mehrfach eingereicht werden.
Es besteht die Möglichkeit, dass die Bafin Auskünfte über den Verlauf der Aufträge einholt.
2) Eigenerklärung "Eigenes Panel"
Der Bieter muss über ein eigenes Panel für Online-Erhebungen mit mindestens 30.000 Teilnehmer*innen verfügen.
Dieses Eignungskriterium ist durch Eigenerklärung mittels des vollständig ausgefüllten Formblatts B_05 nachzuweisen.
3) Eigenerklärung "Einhaltung der Richtlinie für Online-Befragungen"
Der Bieter erklärt, dass er die "Richtlinie für Online-Befragungen", herausgegeben vom ADM Arbeitskreis Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute e.V., von der ASI Arbeitsgemeinschaft Sozialwissenschaftlicher Institute e.V., vom BVM Berufsverband Deutscher Markt- und Sozialforscher e.V. und von der DGOF Deutsche Gesellschaft für Online-Forschung e.V. (in der aktuell gültigen Fassung) einhält. Die Richtlinie ist auf der Internetseite des ADM abrufbar: adm-ev.de/wp-content/uploads/2024/09/RL-Online-Befragung.pdf
Dieses Eignungskriterium ist ebenfalls durch Eigenerklärung mittels des vollständig ausgefüllten Formblatts B_05 nachzuweisen.