Das Prüferteam muss in der Zusammensetzung aus mindestens einem Prüfungsleiter (m/w/d), einem erfahrenen Prüfer (m/w/d) und drei weiteren für die Leistungserbringung geeigneten Prüfern (m/w/d) bestehen.
Prüfungsleiter (m/w/d), erfahrene Prüfer (m/w/d) und alle weiteren Prüfer (m/w/d) des für die Leistungserbringung konkret benannten Prüferteams verfügen über ebenso gute Kenntnisse der deutschen Sprache wie auch fachbezogen gute Kenntnisse der englischen Sprache in Wort und Schrift - es wird für beide Sprachen mindestens die Sprachniveaustufe B2 gemäß des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens vorausgesetzt.
Prüfungsleiter (m/w/d), erfahrene Prüfer (m/w/d) und mindestens zwei weitere der für den Auftrag vorgesehenen Prüfer (m/w/d) verfügen über rechtliche Kenntnisse im Bereich der Verordnung (EU) 909/2014 (CSDR) i.V. mit der Delegierten Verordnung (EU) 2017/392 und der damit verbundenen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation eines Institutes sowie dessen Compliance-Funktion.
Darüber hinaus gelten nachfolgende Eignungsanforderungen für das zur Leistungserbringung eingesetzte Personal je nach zugewiesener Rolle im Prüfungsteam:
Prüfungsleiter (m/w/d)
Der Bieter bestimmt in § 8 des Vertrages einen Prüfungsleiter und ggf. einen stellvertretenden Prüfungsleiter. Der/Die für den Auftrag vorgesehenen Prüfungsleiter verfügen über rechtliche Kenntnisse im Bereich der Verordnung (EU) 909/2014 (CSDR) i.V. mit der Delegierten Verordnung (EU) 2017/392 und der damit verbundenen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation eines Institutes sowie dessen Compliance-Funktion.
Die als Prüfungsleiter eingesetzte(n) Person(en) verfügt/en über mindestens fünf Jahre Berufserfahrung bei der gesamten Planung und Durchführung von Prüfungen gem. § 44 Abs. 1 KWG und eine als Prüfungsleiter eingesetzte Person hat idealerweise bereits die Karrierestufe "Partner" erreicht.
Die als Prüfungsleiter eingesetzten Person(en) gibt/geben jeweils mindestens drei Prüfungen im Zeitraum nach dem 01.01.2022 als Referenz an, bei denen sie die Planung und Durchführung der Prüfungen gem. § 44 Abs. 1 KWG verantwortet haben.
Erfahrene Prüfer (m/w/d)
Für die Leistungserbringung vorgesehene erfahrene Prüfer (m/w/d) verfügen über Kenntnisse im Bereich der Verordnung (EU) 909/2014 (CSDR) i.V. mit der Delegierten Verordnung (EU) 2017/392 und der damit verbundenen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation eines Institutes sowie dessen Compliance-Funktion.
Die als erfahrene Prüfer eingesetzte(n) Person(en) verfügen über mehr als zwei Jahre Berufserfahrung bei der Durchführung von Prüfungen gem. § 44 Abs. 1 KWG.
Die als erfahrenen Prüfer eingesetzte(n) Person(en) gibt/geben jeweils mindestens eine Prüfung im Zeitraum nach dem 01.01.2022 als Referenz an.
Prüfer (m/w/d)
Die für die Leistungserbringung vorgesehenen Prüfer (m/w/d) verfügen über mindestens zwei Jahre Prüfungserfahrung und haben bereits mindestens an einer Prüfung gem. § 44 Abs. 1 KWG teilgenommen.
Die als Prüfer eingesetzten Personen geben jeweils mindestens eine Prüfung im Zeitraum nach dem 01.01.2022 als Referenz an.
Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.