Die Auftraggeberin ist die zuständige nationale Abwicklungsbehörde für den deutschen Finanzmarkt. In dieser Funktion beabsichtigt sie, gemäß § 4 Abs. 3 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes (FinDAG) Unternehmen mit der Unterstützung bei bzw. Durchführung von vorläufigen oder finalen Bewertungen nach SAG/SRM-VO/CCPRRR, Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung von zukünftigen Abwicklungsmaßnahmen bzw. Anwendung struktureller Abwicklungsinstrumente zu beauftragen. Ausgeschrieben wird hier der Abschluss von entsprechenden Rahmenvereinbarungen; diese begründen keinen Anspruch des Auftragnehmers auf die Erteilung von Einzelaufträgen (keine Abnahmepflicht der Auftraggeberin).
Die Einzelheiten sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Die Beschaffung ist in vier Lose aufgeteilt:Los 1: Durchführung von Bewertungen nach § 69 I Nr. 1 SAG i.V.m. §§ 71-73, 75 SAG (Art. 20 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 - SRM-VO) - bzw. Durchführung bzw. Unterstützung bei vorläufigen Bewertungen nach § 69 I Nr. 2 SAG i.V.m. § 74 SAG (Art. 20 Abs. 10 SRM-VO). Das Los umfasst zudem die Durchführung von Bewertungen nach § 146 SAG (Art. 20 Abs. 16 SRM-VO).Los 2: Durchführung von Bewertungen bzw. Durchführung bzw. Unterstützung bei vorläufigen Bewertungen einer zentralen Gegenpartei unter Berücksichtigung der Sondervorschriften des Teils 5 des SAG (§§ 152a ff SAG) bzw. Art. 24 ff. bzw. 61 der Verordnung (EU) 2021/23 (CCPRRR) sowie der Delegierten Verordnung (EU) 2023/1616. Los 3: Betriebswirtschaftliche Beratung und operative Unterstützungsleistungen im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung von Abwicklungsmaßnahmen gem. § 77 ff. SAG bzw. der Verordnung (EU) 2021/23 (CCPRRR) sowie der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 (SRM-VO).Los 4: Transaktionsberatung und Unterstützung bei der Transaktionsdurchführung im Rahmen der Anwendung struktureller Abwicklungsinstrumente gem. §§ 107ff. SAG bzw. der Verordnung (EU) 2021/23 (CCPRRR) sowie der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 (SRM-VO).
Der Ort der Leistungserbringung bestimmt sich in der Regel nach den innerbetrieblichen Vorgaben des Auftragnehmers (z.B. in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers oder im Home Office), kann - je nach Einzelauftrag - aber auch zumindest in Teilen bei dem betroffenen Institut / der Institutsgruppe und / oder der Auftraggeberin in Deutschland sein und erstreckt sich somit über das gesamte Bundesgebiet. Im Fall des Einsatzes von Fernkommunikationsmitteln gewährleistet der Auftragnehmer seinerseits die Einhaltung der in der Rahmenvereinbarung verankerten Verschwiegenheitsverpflichtung und des Datenschutzes. Die genaue Festlegung erfolgt mit Erteilung des konkreten Einzelauftrags (s. Vertragsanlage 5 - Muster Einzelauftrag).
Für das Zuschlagskriterium 1 "Wertungspreis" sind in der Vertragsanlage 3 (Preisblatt) zum jeweiligen Los die (Netto-)Tagessätze für die drei Senioritätsstufen Partner/Director, Principal/Senior Manager und Consultant/Senior Consultant einzutragen. Zusätzlich ist jeweils ein Bewertungspreis anzugeben, der auch die von der Auftraggeberin direkt oder indirekt zu tragende Umsatzsteuer beinhaltet - d.h. unabhängig von der Frage, wer Steuerschuldner ist.
Die Gewichtung und Bewertung der Tagessätze ergeben sich im Detail aus der Bewertungsmatrix zu Los 1, Tabellenblatt ZK 1_Preis. Der Wertungspreis wird im Rahmen der Bewertung mit 30% gewichtet. Es können maximal 30 Punkte bei der Bewertung erreicht werden.
Für das Zuschlagskriterium 2 "Fachkonzept" hat der Bieter eine je Los unterschiedliche Projektaufgabe zu bearbeiten.
Die Gewichtung und Bewertung des Zuschlagskriteriums 2 ergeben sich im Detail aus der Bewertungsmatrix zum jeweiligen Los, Tabellenblatt ZK 2 bis 4. Das Fachkonzept wird im Rahmen der Bewertung mit 20% gewichtet. Es können maximal 20 Punkte bei der Bewertung erreicht werden.
Wird die Aufgabe nicht mindestens mit der Hälfte der dafür maximal erreichbaren Punkte bewertet, wird das Angebot vom Verfahren ausgeschlossen.
Für das Zuschlagskriterium 3 "Qualifikation und Erfahrung der für die Rahmenvereinbarung vorgesehenen zwei Ansprechpersonen" sind die Lebensläufe der in den Rahmenvereinbarungen benannten Ansprechpersonen vorzulegen.
Die Gewichtung und Bewertung ergeben sich im Detail aus der Bewertungsmatrix zum jeweiligen Los, Tabellenblatt ZK 2 bis 4. Die Qualifikation und Erfahrung der für die Rahmenvereinbarung vorgesehenen zwei Ansprechpersonen werden im Rahmen der Bewertung mit 20% gewichtet. Es können für jede der beiden Ansprechpersonen max. 10 Punkte bei der Bewertung erreicht werden (zusammen max. 20 Punkte).
Für das Zuschlagskriterium 4 "Qualität der Referenzen" ist für die eingereichten Referenzen eine Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen sowie die Zusammenfassung der Projektergebnisse beizulegen unter Verwendung des in Anlage 5, Abschnitt c) dafür vorgesehenen Formblattes. Eine Identifikation des Auftraggebers bzw. Bewertungsobjekts ist hierzu nicht erforderlich. Die Auftraggeberin behält sich jedoch vor, von denjenigen Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, entweder den Namen des Auftraggebers nebst Kontaktperson und Angaben zum Bewertungsobjekt nachzufordern oder sich - nötigenfalls anonymisierte - Unterlagen des Referenzprojekts vorlegen zu lassen, die die Authentizität der Referenz hinreichend nachweisen.
Die Gewichtung und Bewertung ergeben sich im Detail aus der Bewertungsmatrix zum jeweiligen Los, Tabellenblatt ZK 2 bis 4. Die Qualität der Referenzen wird im Rahmen der Bewertung mit 30% gewichtet. Es können für jede der drei wertbaren Referenzen max. 10 Punkte bei der Bewertung erreicht werden (zusammen max. 30 Punkte).
Die in den Rahmenvereinbarungen je Los individuell festgelegten Obergrenzen können unter bestimmten Bedingungen bis zum maximalen Auftragswert erhöht werden (s. § 2 Abs. 2 der Rahmenvereinbarungen zu Losen 1-4).
Die Ausschreibung erfolgt unter Beachtung der Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge oberhalb der EU-Schwellenwerte - Vergabeverordnung (VgV). Die Rahmenvereinbarungen nach § 21 VgV werden gem. § 119 Abs. 1-3 GWB i.V.m. § 14 Abs. 1, 2 und § 15 VgV im Wege des Offenen Verfahrens vergeben.
Es ist beabsichtigt, die Rahmenvereinbarungen mit mehr als einem Unternehmen abzuschließen. Hierzu wird die Auftraggeberin pro Los bis zu neun Angeboten den Zuschlag erteilen. Der Abschluss einer Rahmenvereinbarung begründet keinen Anspruch des Auftragnehmers auf die Erteilung von Einzelaufträgen (keine Abnahmepflicht der Auftraggeberin). Die Einzelaufträge aus den Rahmenvereinbarungen werden gemäß § 21 Abs. 4 Nr. 2 VgV vergeben; weitere Regelungen zur Vergabe der Einzelaufträge sowie das in Aussicht genommene Auftragsvolumen gemäß § 21 Abs. 1 S. 2 VgV finden sich in den jeweiligen Verträgen für die einzelnen Lose.
Deutsches Vergabeportal (cosinex)
DTVP
Die Auftraggeberin behält sich gemäß § 56 Abs. 2 VgV vor, den Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung kurzfristig aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gemäß § 56 Abs. 3 VgV ausgeschlossen.
Es ist je Los nur eine Erklärung zu den Nettojahresumsätzen des Unternehmens (s. Anlage 4, Abschnitt a) abzugeben, mit der der Bieter/die Bietergemeinschaft die Summe der in den Bewerbungsbedingungen und in Anlage 4 aufgeführten (weltweiten) Nettojahresumsätze in EUR des Unternehmens (bzw. kumuliert der Mitglieder der Bietergemeinschaft), bezogen auf die Geschäftsjahre 2022, 2023, 2024, erklärt, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind. Bei vom Kalenderjahr abweichendem Geschäftsjahr bezieht sich die Erklärung auf die Summe der Geschäftsjahre, die in 2022, 2023 bzw. 2024 enden.
Die Bewertung der Nettojahresumsätze ist der Bewertungsmatrix des jeweiligen Loses zu entnehmen.
Es ist eine Erklärung (s. Anlage 4, Abschnitt b) hinsichtlich einer Berufshaftpflichtversicherung abzugeben. Die Mindestversicherungssumme für Vermögensschäden muss für jeden Versicherungsfall 5 Mio. EUR betragen.
Als Nachweis genügt die Vorlage der Kopie des Versicherungsscheins einer bestehenden Haftpflichtversicherung bzw. die Vorlage einer Eigenerklärung, eine bestehende Haftpflichtversicherung im Falle der Zuschlagserteilung an den geforderten Versicherungsumfang/an die geforderten Versicherungssummen anzupassen oder eine derartige Haftpflichtversicherung abzuschließen und der Auftraggeberin eine Kopie des Versicherungsscheins spätestens 14 Kalendertage nach Zuschlagserteilung vorzulegen (s. Anlage 4, Abschnitt b).
Wird dem Angebot bereits eine Kopie des Versicherungsscheins einer bestehenden Haftpflichtversicherung beigelegt, so müssen entweder aus der Kopie des Versicherungsscheins oder aus weiteren beigelegten Dokumenten die Angaben zur Laufzeit der Versicherung erkennbar sein.
Die Haftpflichtversicherung wird während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten.
Es ist je Los eine Erklärung zu der Anzahl der relevanten, prinzipiell verfügbaren Mitarbeitenden des Unternehmens (s. Anlage 5, Abschnitt b) abzugeben.
Die Bewertung der Anzahl ist der Bewertungsmatrix des jeweiligen Loses zu entnehmen. Die Anzahl ist für die in den Bewerbungsbedingungen und in Anlage 5 beschriebenen Senioritätsstufen anzugeben. Die geforderte Berufserfahrung dient der Einstufung der Mitarbeitenden zum Zwecke des Eignungsnachweises und ist unabhängig von den bei interessierten Unternehmen intern verwendeten Titeln / Positionsbezeichnungen. Sofern eine Person ausreichende Erfahrungen in mehr als einem der je Senioritätsstufe genannten Bereiche aufweist, ist sie trotzdem nur einmal zu zählen.
Es sind je Los drei wertbare Referenzen für Projekte mit Leistungserbringung nach dem 01.01.2014 in Europa (Europäischer Wirtschaftsraum und Vereinigtes Königreich von Großbritannien) im Kontext Abwicklung / Restrukturierung (Los 1, Los 2, Los 3) bzw. im Kontext M&A / Abwicklung / Restrukturierung (Los 4) von Unternehmen innerhalb der Finanzbranche i.S.d. § 1 Abs. 19 KWG sowie § 1 Abs. 3e KWG zu benennen. Die Prüfung von Jahres- oder Quartalsabschlüssen im regulären Geschäftsbetrieb genügt - mit Ausnahme von Leistungen im Rahmen von Asset Quality Reviews - nicht.Dieselbe Referenz kann, sofern relevant, auch für mehr als ein Los benannt werden. Ferner dürfen mehr, maximal jedoch fünf Referenzen je Los genannt werden (zur Bewertung s. Ziffer 21.2, Teilbereich Referenzen).
Die Referenzen müssen bestimmte Mindestinformationen enthalten und Mindestanforderungen erfüllen. Hinsichtlich des Auftraggebers und des Projektgegenstands ist eine Umschreibung verpflichtend, aber auch ausreichend.
Abgabe einer Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und einer Erklärung wegen Art. 5k EU-VO Nr. 833/2014 Sanktionen.
Weitere Informationen sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Bei Abgabe eines Angebotes für Los 2 ist eine Erklärung abzugeben (s. Anlage 5, Abschnitt d), dass der Bieter bzw. ein Mitglied der Bietergemeinschaft eine Prüfungsgesellschaft im Sinne des Artikels 2 Nummer 3 der Richtlinie 2006/43/EG ist oder über (mind. 1) Mitarbeitende(n) verfügt, der/die als Abschlussprüfer im Sinne des Artikels 2 Nummer 2 der Richtlinie 2006/43/EG zugelassen ist/sind.