Der Bieter muss mindestens die Referenzen 1-3 benennen; die benannten Referenzen müssen jeweils alle geforderten Mindestbedingungen erfüllen; bei Nichterfüllung einer Mindestbedingung führt dies zum Ausschluss des Angebots.
Ein Projekt kann nicht mehrfach als Referenz genannt werden, selbst wenn es sämtliche Mindestanforderungen erfüllt.
1. Referenzprojekt
Die Referenz muss folgende Mindestkriterien erfüllen:
1) Lph 3-8 gem. § 55 HOAI selbst erbracht und in dem Referenzzeitraum 2017 - bis Ende der Angebotsfrist abgeschlossen
2) mind. Honorarzone II gemäß § 55 HOAI
3) Ein Umbauprojekt bei laufendem Betrieb, Bauwerkskosten der KG 400 nach DIN 276 mind. 1 Mio. Euro netto
4) Selbst erbrachte Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 + 8 gem. § 55 HOAI
2. Referenzprojekt
1) Lph 3-8 gem. § 55 HOAI selbst erbracht und in dem Referenzzeitraum 2017 - bis Ende der Angebotsfrist abgeschlossen
2) mind. Honorarzone II gemäß § 55 HOAI
3) Ein Umbauprojekt, Bauwerkskosten der KG 400 nach DIN 276 mind. 1 Mio. Euro netto
5) Selbst erbrachte Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 + 8 gem. § 55 HOAI
3. Referenzprojekt
1) Lph 3-8 gem. § 51 HOAI selbst erbracht und in dem Referenzzeitraum 2017 - bis Ende der Angebotsfrist abgeschlossen
2) mind. Honorarzone II gemäß § 55 HOAI
3) Ein Umbauprojekt, Bauwerkskosten der KG 400 nach DIN 276 mind. 1 Mio. Euro netto
4) Selbst erbrachte Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 + 8 gem. § 55 HOAI
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Die Referenzen sind in der "Liste geeigneter Referenzen" als Anlage zum Bewerberbogen darzustellen.
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Für jede Referenz wird darüber hinaus folgende Angaben erwartet: Kontaktdaten des Auftraggebers mit Namen des Ansprechpartners, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail; Beschreibung der erbrachten Leistung; Wert der erbrachten Leistung und Angaben zu den erbrachten Leistungsphasen Zudem ist anzugeben, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Unternehmen erbracht wurden, sowie die Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
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Eine Leistungsphase gilt dann als im Referenzzeitraum erbracht, wenn sie innerhalb des Referenzzeitraums abgeschlossen worden ist. Der Beginn der Leistungsphase kann hingegen auch schon vor diesem Zeitraum liegen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Vorlage von mindestens drei Referenzen, welche die oben genannten Mindestkriterien erfüllen muss. Erfüllt ein Bieter diesen Mindeststandard nicht, wird er mangels Eignung vom Verfahren
ausgeschlossen.