Gegenstand der Ausschreibung sind die im Rahmen des geplanten Umbaus einer Flüchtlingsunterkunft in Wohnungen erforderlichen Trockenbauarbeiten, die auch ergänzende Estricharbeiten umfassen.
Das Leistungsverzeichnis enthält im Wesentlichen:- Gipskartonwände, Vorsatzschalen und Gipskartondecken, teilweise mit besonderen Brandschutzanforderungen,- sämtliche Innentürelemente in den Gipskartonwänden,- die Ausführung eines zweilagigen Trockenestrichs
Die Maßnahme erfolgt unter beengten innerstädtischen Verhältnissen mit eingeschränkter Andienung und begrenzten Lagermöglichkeiten.Die Ausführung erfordert daher eine besonders sorgfältige Baustellenlogistik und Koordination.
Die Beauftragung ist für Ende Oktober 2025 vorgesehen.
Die Ausführung ist voraussichtlich wie folgt terminiert:
- Promatverkleidungen Steigschächte KW 47/48 2025,- Vorleistungen bis KW 51/2025,- Hauptarbeiten Trockenbau KW 03-24/2026.
GK-Wände in unterschiedlichen Wandstärken: ca. 1.150 m2GK-Vorsatzschalen in unterschiedlichen Ausführungen: ca. 425 m2GK-Plattendecken in unterschiedlichen Abhanghöhen: ca. 550 m2GK-Plattendecken mit Brandschutzanforderung: ca. 450 m2Dachschrägenbekleidung inkl. OSB-Plattenlage als Dampfsperre: ca. 550 m2Innentürelemente, Stahl-Umfassungszargen mit Holztürblätter, liefern und montieren: ca. 81 StückZweilagiger Trockenestrich mit F90-Anforderung: ca. 1.700 m²
Preis
Das Angebot - einschließlich aller Anlagen - ist ausschließlich in elektronischer Form über die dafür vorgesehene Funktion des Vergabeportals einzureichen. Angebote, die in Papierform oder auf anderem elektronischen Wege, wie z.B. per Mail oder Fax, eingereicht werden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.Tutorials für die Anwendung und Nutzung der Vergabeplattform, einschließlich des Bietertools finden Sie unterhttps://support.cosinex.de/unternehmen/.Maßgeblich für den rechtzeitigen Eingang der Angebote ist der Zeitstempel des Vergabeportals. Angebote, die nicht rechtzeitig eingegangen sind, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen, es sei denn, der verspätete Eingang ist auf Umstände zurückzuführen, die nicht vom Bieter zu vertreten sind. Bieter sind gehalten, die Angebote mit einem ausreichenden zeitlichen Vorlauf über die Vergabeplattform einzureichen, um einen fristgerechten Eingang der Teilnahmeanträge zu gewährleisten. Zwar nicht Bedingung, aber zu empfehlen ist dabei ein zeitlicher Vorlauf von einem Tag. Sollte die Vergabeplattfom nicht funktionsfähig sein, ist die Vergabestelle unverzüglich darüber zu informieren.Der Plattformanbieter stellt zudem eine kostenpflichtige Hotline unter der Service-Telefonnummer:0900-1-267463(1,49 EUR pro Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkkosten können abweichen). Die Servicezeiten der Hotline sind Montag bis Freitag jeweils von 7.00 bis 17.00 Uhr.Oder E-Mail-support an: support@cosinex.de oder https://support.cosinex.de/unternehmen/display/company/Supportanfrage/
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Unterlagen werden gem. § 16a EU VOB/A nachgefordert.
A) Vorlage mit dem Angebot:(a) Erklärung zu bestehenden Eintragungen im Handelsregister, in die Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer (b) Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von § 6e EU VOB/A und zu ggf. ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne von § 6f EU Abs. 1 VOB/A.--B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw.bei der Industrie- und Handelskammer (soweit zutreffend) Allgemeine Hinweise: Die Erklärungen gem. A) sind entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben.Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. B) entfällt für präqualifizierte Unternehmen. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er die Erklärungen gem. A) und die Unterlagen gem. B) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen vorzulegen.
A) Vorlage mit dem Angebot:(a) Angabe des Umsatzes, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind(b) Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation(c) Erklärung zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung(d) Erklärung zur Mitgliedschaft bei der zuständigen Berufsgenossenschaft--B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist:(a) Rechtskräftig bestätigterInsolvenzplan (sofern zutreffend)(b) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit das Unternehmen beitragspflichtig ist)(c) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt)(d) Freistellungsbescheinigungnach § 48b EStG(e) Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft mit Angabe der Lohnsummen--Allgemeine Hinweise: Die Erklärungen gem. A) sind entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben. Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. B) entfällt für präqualifizierte Unternehmen. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er die Erklärungen gem. A) und die Unterlagen gem. B) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen vorzulegen.
A) Vorlage mit dem Angebot: (a) Erklärung, in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt zu haben (b) Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen (c) Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt -- B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist:(a) Drei Referenznachweise zu A) (a) mit Angaben zu Ansprechpartner, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, eingesetzten Arbeitnehmern, Art/Umfang/Besonderheiten der Leistung, Art der Baumaßnahme, vertragliche Bindung sowie Bestätigung der vertragsgemäßen Ausführung durch den Referenzgeber (Auftraggeber) (b) Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal (c) Stützt sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, hat er ihre verpflichtende Zusage, ihm die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung zu stellen, vorzulegen --Allgemeine Hinweise: Die Erklärungengem. A) (a) und (b) sind entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben. Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. B) (a) und (b) entfällt für präqualifizierte Unternehmen, mit Ausnahme von Referenznachweisen, soweit die im PQ-Verzeichnis abrufbaren Referenznachweise nicht ausreichend sind. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er die Erklärungen gem. A) und die Unterlagen gem. B) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen vorzulegen
Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5% der Auftragssumme, sofern die Auftragssumme mindestens 250 000 EUR netto übersteigt. Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3 % der Auftragssumme einschließlich erteilter Nachträge. Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und /oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: gem. aktueller Fassung der VOB; Die Fristfür die Schlusszahlung gemäß §16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B und für die Abschlagszahlungen gemäß § 16 Abs.1 Nr. 3 und den Eintritt des Verzuges gemäß § 16 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B wird verlängert auf 60 Kalendertage.