Die Stadt Garbsen beabsichtigt den Neu- und Umbau von Mensen zur Ganztagsversorgung an 8 Grundschulstandorten. In diesem Zuge sind am Grundschulstandort Osterberg erweiterte Flächen für die Mittagsverpflegung herzustellen. Diese sind als temporäre Interimslösung zu errichten. Die Stadt Garbsen plant die Anlage für einen Zeitraum von 4 Jahren zu mieten. Eine Verlängerung des Mietzeitraums behält sich die Stadt Garbsen als Option ausdrücklich vor. Die Vorhaltung über den Mietzeitraum von 4 Jahrenist Bestandteil der vom Auftragnehmer geschuldeten Leistung. Die Baumaßnahmen sind im laufenden Schulbetrieb vorgesehen.
Der temporäre Interimsbau soll in modularer, systematischer Bauweise schlüsselfertig hergestellt werden.
Der Interimsbau am Grundschulstandort Osterberg konzentriert sich auf die Funktion einer Mensa und umfasst folgende Nutzungen:
- Speiseraum/Essenseinnahmefläche für bis zu 348 Verpflegungsteilnehmer:Innen (VT),
- Aufwärmküche inkl. Ausgabe und Vorbereitung,
- Sanitär-, Technik- und sonstige Nebenflächen.
Die Essenseinnahme erfolgt im Schichtsystem (bis zu 3 Schichten zu je 130 VT).
Der spätere Auftragnehmer ist für die Durchführung aller Planungs- und Baumaßnahmen sowie die Bereitstel-lung der geforderten Nutzflächen und Funktionen verantwortlich.
Optional werden als Bedarfsleistungen ausgeschrieben:
- Erstellung einer PV-Anlage
- Wiederaufbau der Interimsmensa.
Einzelheiten hierzu, auch zur Wertung der Optionen finden sich in den Vergabeunterlagen.
Sollte der Bewerber/Bieter erkennen, dass zur vollständigen Leistungserbringung weitere Leistungen bzw. Teilleistungen zu erbringen sind, die nicht in den Ausschreibungsunterlagen explizit erwähnt sind, hat der Bewerber/Bieter grundsätzlich davon auszugehen, dass er diese Leistungen auszuführen hat. Derartige Leistungen sind im Rahmen des Angebots gesondert aufzuführen, entsprechen-de Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen und mit Kosten auszuweisen.
Der Auftragnehmer trägt für Planung und Bau der Gesamtmaßnahme auf der Grundlage der geltenden gesetzlichen Bestimmungen das volle Genehmigungsrisiko. Er hat sich somit schon in der Angebots- und Planungsphase mit der zuständigen Aufsichtsbehörde über die Genehmigungs-fähigkeit seiner Planung (insbesondere Baurecht/ Brandschutz) zu informieren.
Als Kalkulationsgrundlagen werden den Bewerbern/Bietern alle vorhandenen Unterlagen und Gutachten zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus werden umfassende Angaben zum Umfang der notwendigen Baumaßnahmen mitgeteilt.
Die Baumaßnahmen sind schnellstmöglich umzusetzen.
Die Ausführung richtet sich nach dem als Anlage den Bewerbungsunterlagen beigefügten Projektvertrag und seinen Anlagen.