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Verfahrensangaben

Stadt Garbsen - Bau- und Betriebsvertrag KITA Im Hespe

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
10.04.2026
24.04.2026 14:00 Uhr
24.04.2026 14:01 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Garbsen
DE401108777
Rathausplatz 1
31823
Garbsen
Deutschland
DE922
vergabestelle@goehmann.de
05113027746

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen
t:04131153308
21339
21339
Lüneburg
Deutschland
DE922
vergabekammer@mw.niedersachsen.de

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

85312100-0
85312110-3
45210000-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Stadt Garbsen sucht für den Bau und den Betrieb einer Kindestagesstätte einen Investor und Betreiber. Das Grundstück verbleibt in städtischer Hand. Der Investor kann die KITA selbst betreiben oder geht mit einem Träger für Kindestagesstätten eine Bietergemeinschaft ein. Die Einrichtung soll insgesamt acht Gruppen, aufgeteilt auf zwei separate Gebäude, vorsehen.
Im ersten Gebäude ist die Einrichtung einer Kindertagesstätte mit fünf Gruppen vorgesehen, davon eine integrative Krippengruppe für Kinder unter drei Jahren sowie vier Kindergartengruppen - hiervon zwei Integrationsgruppen - für Kinder ab drei Jahren.
Im zweiten Gebäude soll eine Kindertagesstätte mit drei Gruppen entstehen, darunter eine integrative Krippengruppe für Kinder unter drei Jahren sowie zwei Kindergartengruppen - hiervon eine Integrationsgruppe - für Kinder ab drei Jahren.
Ein freier Träger, der die Einrichtung später betreibt, kann zugleich als Investor beziehungsweise Bauherr auftreten.
Ziel ist die schlüsselfertige Errichtung zweier moderner, nachhaltiger und bedarfsgerechter Gebäude, die den aktuellen gesetzlichen Vorgaben für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen entsprechen. Nach Fertigstellung sollen die Projekte an einen freien Träger mit ausgewiesener Erfahrung im Betrieb heilpädagogischer Kindertagesstätten übergeben beziehungsweise im Rahmen eines Mietmodells mit einer Laufzeit von 25 Jahren zur Nutzung bereitgestellt werden. Im Anschluss daran gehen die Gebäude in das Eigentum der Stadt Garbsen über.
Vor Aufnahme des Betriebs der dreigruppigen Einrichtung hat der Träger Rücksprache mit dem Fachdienst Eingliederungshilfe - 52.10 der Region Hannover hinsichtlich des Betriebs als heilpädagogische Kindertagesstätte zu halten.
Sofern seitens der Region Hannover keine Zusage für den Betrieb der drei Gruppen als heilpädagogische Einrichtung erteilt wird, erfolgt der Betrieb im Rahmen der oben genannten Gruppenkonstellation.
Nach 25 Jahre der Nutzung soll die Einrichtung im Anschluss in das Eigentum der Stadt Garbsen übergehen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Stadt Garbsen sucht für den Bau und den Betrieb einer Kindestagesstätte einen Investor und Betreiber. Das Grundstück verbleibt in städtischer Hand. Der Investor kann die KITA selbst betreiben oder geht mit einem Träger für Kindestagesstätten eine Bietergemeinschaft ein. Die Einrichtung soll insgesamt acht Gruppen, aufgeteilt auf zwei separate Gebäude, vorsehen.
Im ersten Gebäude ist die Einrichtung einer Kindertagesstätte mit fünf Gruppen vorgesehen, davon eine integrative Krippengruppe für Kinder unter drei Jahren sowie vier Kindergartengruppen - hiervon zwei Integrationsgruppen - für Kinder ab drei Jahren.
Im zweiten Gebäude soll eine Kindertagesstätte mit drei Gruppen entstehen, darunter eine integrative Krippengruppe für Kinder unter drei Jahren sowie zwei Kindergartengruppen - hiervon eine Integrationsgruppe - für Kinder ab drei Jahren.
Ein freier Träger, der die Einrichtung später betreibt, kann zugleich als Investor beziehungsweise Bauherr auftreten.
Ziel ist die schlüsselfertige Errichtung zweier moderner, nachhaltiger und bedarfsgerechter Gebäude, die den aktuellen gesetzlichen Vorgaben für den Betrieb von Kindertageseinrichtungen entsprechen. Nach Fertigstellung sollen die Projekte an einen freien Träger mit ausgewiesener Erfahrung im Betrieb heilpädagogischer Kindertagesstätten übergeben beziehungsweise im Rahmen eines Mietmodells mit einer Laufzeit von 25 Jahren zur Nutzung bereitgestellt werden. Im Anschluss daran gehen die Gebäude in das Eigentum der Stadt Garbsen über.
Vor Aufnahme des Betriebs der dreigruppigen Einrichtung hat der Träger Rücksprache mit dem Fachdienst Eingliederungshilfe - 52.10 der Region Hannover hinsichtlich des Betriebs als heilpädagogische Kindertagesstätte zu halten.
Sofern seitens der Region Hannover keine Zusage für den Betrieb der drei Gruppen als heilpädagogische Einrichtung erteilt wird, erfolgt der Betrieb im Rahmen der oben genannten Gruppenkonstellation.
Nach 25 Jahre der Nutzung soll die Einrichtung im Anschluss in das Eigentum der Stadt Garbsen übergehen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
25
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Stadt Garbsen
31823
Garbsen
Deutschland
DE922

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preis

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Leistung

Leistung

Gewichtung
70,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Der Auftraggeber behält sich schließlich vor, das vorstehende Verfahren bei Vorliegen wichtiger Gründe jederzeit zu ändern und den tatsächlichen Entwicklungen anzupassen oder zu beenden.
Der Auftraggeber behält sich zudem vor, das Vergabeverfahren zu jedem Zeitpunkt aufzuheben, wenn im Hinblick auf die Förderung und Finanzierung des Vorhabens der niedrigste angebotene nominale Zahlungsstrom über 25 Jahre einen Betrag von EUR 15.336.000 netto übersteigt (Preisobergrenze, Aufhebungsvorbehalt).

In diesen Fällen sind Ansprüche gleich welcher Rechtsgrundlage gegen den Auftraggeber ausgeschlossen.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Der Auftraggeber behält sich schließlich vor, das vorstehende Verfahren bei Vorliegen wichtiger Gründe jederzeit zu ändern und den tatsächlichen Entwicklungen anzupassen oder zu beenden.
Der Auftraggeber behält sich zudem vor, das Vergabeverfahren zu jedem Zeitpunkt aufzuheben, wenn im Hinblick auf die Förderung und Finanzierung des Vorhabens der niedrigste angebotene nominale Zahlungsstrom über 25 Jahre einen Betrag von EUR 15.336.000 netto übersteigt (Preisobergrenze, Aufhebungsvorbehalt).

In diesen Fällen sind Ansprüche gleich welcher Rechtsgrundlage gegen den Auftraggeber ausgeschlossen.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y4BM01G

Einlegung von Rechtsbehelfen

Es gilt deutsches Recht. Auf die Vorschriften des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und die VOB/A bzw. VgV wird nachdrücklich verwiesen.
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bewerber- und bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren. Sieht sich ein Bewerber in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Teilt der Auftraggeber dem Bewerber mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Bewerber ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden. Ein eventueller Antrag auf Nachprüfung ist spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, schriftlich an die zuständige Stelle zu richten.

Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten.
Nach § 165 GWB haben die Verfahrensbeteiligten unter Umständen Anspruch auf Akteneinsicht und können sich gegebenenfalls Ausfertigungen, Auszüge oder Abschriften erteilen lassen. Die Vergabekammer hat die Einsicht nach § 165 GWB zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist. Nach § 165 GWB hat jeder Beteiligte mit der Übersendung seiner Akten oder Stellungnahmen auf die Wahrung der Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse hinzuweisen und diese in den Unterlagen deutlich kenntlich zu machen.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Der Auftraggeber behält sich schließlich vor, das vorstehende Verfahren bei Vorliegen wichtiger Gründe jederzeit zu ändern und den tatsächlichen Entwicklungen anzupassen oder zu beenden.
Der Auftraggeber behält sich zudem vor, das Vergabeverfahren zu jedem Zeitpunkt aufzuheben, wenn im Hinblick auf die Förderung und Finanzierung des Vorhabens der niedrigste angebotene nominale Zahlungsstrom über 25 Jahre einen Betrag von EUR 15.336.000 netto übersteigt (Preisobergrenze, Aufhebungsvorbehalt).

In diesen Fällen sind Ansprüche gleich welcher Rechtsgrundlage gegen den Auftraggeber ausgeschlossen.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

71
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Entfällt - eVergabe. Aufgrund dem Erfordernis zur Einholung diverser Gremienbeschlüsse überschreitet die Bindefrist 60 Kalendertage.

Entfällt - eVergabe

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Keine

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

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Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Nachweis über die Errichtung mindestens einer Kindertagesstätte in den letzten 5 Jahren (Fertigstellung zwischen 2020-2025)

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Nachweis über den Betrieb mindestens einer Kindertagesstätte in den letzten 5 Jahren (2020 - 2025)

Eignungskriterium

Durchschnittlicher Jahresumsatz

Durchschnittlicher Jahresumsatz von mindestens 10.000.000 EUR (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Nachweis über mindestens 2-3 festangestellte Mitarbeiter mit Qualifikation im Bereich Bau/Projektmanagement/Betrieb von Kitas

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Erklärung zu einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens: - Personenschäden: 5.000.000 EUR pro Schadensfall - Sach- und Vermögensschäden: 2.500.000 EUR pro Schadensfall

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Nachweis der Eintragung im Handelsregister oder vergleichbarem Register

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen (z. B. Insolvenz, schwere Verfehlungen, Korruption)

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Nachweis über Betreuung einer heilpädagogischen Einrichtung (zwischen 2020-2025)

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Noch nicht bekannt

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung