Zur allgemeinen Beratung der NLG
- in der Vorbereitung der ESG-Berichterstattung,
- der Festlegung der in diesem Zusammenhang für die NLG relevanten Nachhaltigkeitsindikatoren (Indikatorenset),
- Festlegung der Datenerhebungsmethoden bzw. -quellen,
- Festlegung der Struktur des Berichts und Mitarbeit bei der ersten Berichtserstellung
ist die Vergabe eines Beratungsvertrages beabsichtigt.