Verfahrensangaben

Wettbewerbsbetreuung

VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
12.12.2025
22.12.2025 12:00 Uhr
19.01.2026

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Rheingoldhalle GmbH & Co. KG
Amtsgericht Mainz HRA 4364
Hechtsheimer Straße 37
55131
Mainz
Deutschland
DEB35
KNH Rechtsanwälte
vongehlen@knh-frankfurt.de
+49 6990556990

Angaben zum Auftraggeber

Öffentliches Unternehmen
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland-Pfalz
+49 6131 62234
Stiftstr. 9
55116
Mainz
Deutschland
DEB35
vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de
+49 6131 62234
+49 6131 62234

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71230000-9
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Wettbewerbsbetreuung der Sanierung/Neugestaltung Jockel-Fuchs-Platz & Freitreppe

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Mit dem Mainzer Rathaus wurde auch das Parkhaus Rathaus erstellt. Das Parkhaus wurde auf dem damaligen "Halleplatz" errichtet. Auf dem "Dach" des Parkhauses entstand der neue "Halleplatz", der am 6. März 2003 nach Jakob "Jockel" Fuchs in "Jockel-Fuchs-Platz" umbenannt wurde.

Die Platzgestaltung stammt, wie auch das Rathaus, aus der Feder des Architekten Arne Jacobsen. Der Jockel-Fuchs-Platz wurde Teil der Denkmalzone am Rathaus.

Die Gestaltung des Jockel-Fuchs-Platzes wurde in verschiedenen Wettbewerben der jüngeren Zeit mitbetrachtet:
Ideenwettbewerbe im Zuge Rathaussanierung, Planung Freitreppe im Zuge Erweiterung Rhein-goldhalle (aus Kostengründen nicht ausgeführt), Ideenwettbewerb Rathausbrücke (Finanz- und Bauministerium Rheinland-Pfalz).
Auf Grund der zentralen und repräsentativen Lage direkt am Rathaus, wurde 2024/25 eine Bürger-beteiligung zur Neugestaltung des Jockel-Fuchs-Platzes durchgeführt. Hier wurden gemeinsam von Bürgern und Fachbeteiligten Zielbilder herausgearbeitet, die für die Planung des Platzes berück-sichtigt werden sollen. Der Jockel-Fuchs-Platz soll ein klimafreundlicher und sozial gerechter Treff-punkt werden, der die Landeshauptstadt Mainz repräsentiert.

Um die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung und alle technischen und fachlichen Auflagen, die für den Platz bestehen in eine qualitative, nachhaltige Planung umzusetzen, sollen die erarbeiteten Punkte in einem Planungswettbewerb betrachtet werden, der der Beauftragung eines Bieters zur best-möglichen Umsetzung der Maßnahme dient.
Um diesen Wettbewerb durchzuführen wird eine Wettbewerbsbetreuung ausgeschrieben.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbegrenzt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Jockel-Fuchs-Platz 1
55116
Mainz
Deutschland
DEB35

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
Fachliche Qualität und Methodik

s. Ausschreibungsunterlagen

Gewichtung
35,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Projektorganisation und Ressourcen

s. Ausschreibungsunterlagen

Gewichtung
20,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Schriftliches Grobkonzept

s. Ausschreibungsunterlagen

Gewichtung
20,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Mündliche Präsentation

s. Ausschreibungsunterlagen

Gewichtung
5,00

Zuschlagskriterium

Preis
Honorar

s. Ausschreibungsunterlagen

Gewichtung
20,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y49MRBV

Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer richtet sich unter anderem nach der Regelung des § 160 GWB. Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 2 GWB ist antragsbefugt jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Die Nachforderung bestimmt sich nach dem gesetzlichen Rahmen gem. § 56 VgV.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Konkurs: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vergleichsverfahren: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
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Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
§§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§
123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
§§ 123 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen
vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative
Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Zwingende bzw.
fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach
§§ 123 bis 126 GWB
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123
bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis
126 GWB
Entrichtung von Steuern: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende
bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Berufserfahrung / Einschlägige Vita (Persönliche Referenzen)

Darlegung eines entsprechenden Lebenslaufs sowie persönlicher Referenzen mit Erfahrungen in der Organisation und Durchführung von Architektenwettbewerben nach § 2 Abs. 5 RPW innerhalb der letzten 5 Jahre

Mindestkriterium: 3 Berufsjahre in der Organisation/Durchführung von Architektenwettbewerben oder Vergabeverfahren

- 3 Jahre Erfahrung = 6 Punkte
- 5 Jahre Erfahrung = 8 Punkte
- ab 7 Jahre Erfahrung = 10 Punkte

Die Anzahl der vom Bieter maximal einzureichenden Lebensläufe beträgt "1"
Maximal 10 Punkte
Gewichtung: 50 %

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (dezimal, genau)
0,50

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Referenzen vergleichbarer Art (Bereich Betreuung von Architektenwettbewerben) der letzten 3-5 Jahre

Mindestkriterium: 2 Referenzen aus den letzten 3-5 Jahren, bei denen die Wettbewerbsbetreuung eigenständig wahrgenommen wurde.

Referenz bzgl. Betreuung einfacher Architektenwettbewerbe = 1,5 Punkte
Referenz bzgl. Betreuung Architektenwettbewerbe mit mittlerer Komplexität gemäß RPW = 2 Punkte
Referenz bzgl. Betreuung komplexer Architektenwettbewerbe gemäß RPW betreffend Platzgestaltung/öffentlicher Raum (Landschafts- und Objektplanung) = 2,5 Punkte

Max. 4 Referenzen
Maximal 10 Punkte
Gewichtung 50%

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Gewichtung (dezimal, genau)
0,50

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Abschluss (und Aufrechterhaltung während der Ausführung des Auftrages) einer Berufshaftpflichtversicherung für das Bewerberunternehmen mit den Mindestdeckungssummen von EUR 500.000 für Vermögensschäden durch den Bewerber/ Auftragnehmer für den Fall der Auftragserteilung, wobei diese Mindestdeckungssumme im Jahr mindestens zweifach zur Verfügung stehen muss.
Der Nachweis ist zu führen:
Entweder: durch Vorlage einer Versicherungspolice und eine Eigenerklärung, im Falle der Auftragserteilung, den geforderten Versicherungsumfang über die gesamte Laufzeit des Auftrages aufrecht zu erhalten;
Oder: durch Vorlage der Bestätigung eines Versicherers, über dessen Bereitschaft, im Fall der Zuschlagserteilung eine solche Versicherung mit dem Bewerber mit den geforderten Deckungssummen abzuschließen und über die gesamte Laufzeit des Auftrages aufrecht zu erhalten. Hierbei handelt es sich um eine Mindestbedingung.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Mitarbeiteranzahl in den letzten 3 Jahren im Bereich der Wettbewerbsbetreuung

Mindestkriterium: 2,0 Mitarbeiter im Bereich der Wettbewerbsbetreuung

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Eintragung in ein relevantes Berufsregister

Ich/Wir sind in der Architekten-/Ingenieurkammer eingetragen (DE) oder
Gleichwertiger EU-/EWR-Nachweis (z. B. Berufsregister, Gewerbeberechtigung) oder Bescheinigung über Berufsanerkennung (Richtlinie 2005/36/EG)
Bei juristischen Personen: Benennung der verantwortlichen Person. Bei juristischen Personen: Benennung der für die Durchführung verantwortlichen Person mit entsprechender Qualifikation (mit Angaben zu Person, Qualifikation / Berufsabschluss, Aufgabe im Projekt, Nachweis der beruflichen Befähigung)

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Aktuelle fachliche Weiterbildungen im Bereich Vergabe und/oder Wettbewerbsbetreuung durch mindestens 16 Unterrichtseinheiten oder gleichwertigen Fortbildungsmethoden in den letzten zwei Jahren.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für den Teilnahmeantrag

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung