| VO: | VgV | Vergabeart: | Offenes Verfahren | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
es ist folgende Bieterfrage Nr. 01 vom 11.02.2026 bei uns eingegangen:
"Beispiel: 1.1.80. St B3, Belastbarkeit bis 200 kg
In der Leistungsbeschreibung ist für die Position 1.1.80 (Stuhl B3) eine Belastbarkeit bis 200 kg gefordert.
Wir bitten um Klarstellung, ob der Nachweis der Belastbarkeit zwingend durch eine entsprechende Prüfzertifizierung (z. B. nach einschlägiger DIN-/EN-Norm) über 200 kg zu erfolgen hat oder ob alternativ eine Herstellererklärung über die konstruktive Auslegung und dauerhafte Nutzbarkeit bis 200 kg als gleichwertiger Nachweis anerkannt wird."
Antwort der Vergabestelle:
Der Nachweis der geforderten Belastbarkeit kann auch durch entsprechende Herstellerangaben geführt werden.
Wir hoffen Ihre Frage ausreichend beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Dr. Hans von Gehlen - Vergabestelle
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