Verfahrensangaben

Unterstützende Dienstleistungen zum Töten von Geflügel und Klauentieren im Tierseu...

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
15.01.2026 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit/Tierseuchenkasse
12-121092720202709-84
Am Seegraben 18
03051
Cottbus
Deutschland
DE402
MD Rechtsanwälte
katja.muehling@md-ra.de
0331 289990

Angaben zum Auftraggeber

Obere, mittlere und untere Landesbehörde
Gesundheit

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Landes Brandenburg
12-121096894457318-83
Heinrich-Mann-Allee 107
14473
Potsdam
Deutschland
DE404
vergabekammer@mwae.brandenburg.de
+49 331866-1617
+49 331866-1652

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

85200000-1
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Unterstützende Dienstleistungen zum Töten von Geflügel und Klauentieren im Tierseuchenfall

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Tierseuchenkasse des Landes Brandenburg ist ein nicht rechtsfähiges Sondervermögen des Landes. Es wird vom Landesamt unter der Bezeichnung "Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit - Tierseuchenkasse" verwaltet.
Die Tierseuchenkasse schreibt in Vertretung des Landes Brandenburg folgende Leistung aus:

a) das Vorhalten von geeigneten und einsatzfähigen materiell-technischen und personellen Kapazitäten zur Durchführung der Tötung von Geflügel, Schweinen, Rindern, Schafen und Ziegen nach amtlicher Tötungsanordnung im Tierseuchenfall unter Einhaltung der jeweils geltenden Regelungen des Tierseuchen-, Tierschutz-, Umwelt- und Entsorgungsrechts inklusive der Verladung getöteter/verendeter Tiere in Container der Tierkörperbeseitigungsanstalt und
b) die Durchführung der vorgenannten Maßnahmen unmittelbar nach Abruf der Leistung, durch die zuständige Behörde im Land Brandenburg (zuständiges Veterinäramt des Landkreises) spätestens jedoch 24 Stunden nach Abruf.
Die Tötungen sind zur Verhinderung der Weiterverbreitung der Tierseuche in kürzester Zeit durchzuführen. Auf Einhaltung der Verschwiegenheit wird ausdrücklich verwiesen. Die Auswahl der Tötungsmethoden und Reihenfolge der vorzunehmenden Tötungen erfolgt durch die zuständige Behörde. Der Auftragnehmer muss jederzeit in der Lage sein, alle im aktuell geltenden Tierschutzrecht festgelegten Methoden zur Tötung von Tieren sicher, schnell und tierschutzgerecht durchzuführen.
Zusätzlich hat der Auftragnehmer sicherzustellen, dass keine Tierseuchenerreger weder durch sein Personal noch durch den Tötungseinsatz in jeglicher Form weitergegeben werden. Hierzu zählen insbesondere:
- Wahl des Tötungsplatzes
- Personalhygiene
- Reinigung und Desinfektion der Tötungsgeräte und Tötungseinrichtungen, des Tötungsplatzes und der Fahrzeuge des Dienstleisters und der Entsorgungsfirma
- Entsorgung des Verbrauchsmaterials und der Schutzbekleidung
Unter dem Tötungsplatz wird ein im Betrieb in direkter Verbindung zu den zu tötenden Tieren befindlicher, befestigter Platz mit flüssigkeitsundurchlässigem Boden verstanden, zu dem die Tiere zur Tötung verbracht werden. Bei einer Tötung im Freiland (z.B. Weide) ist der Tötungsplatz auf die maximal nötige Fläche zu begrenzen. Je nach Lage und Anzahl der Ställe und der Anzahl der Tötungsmethoden können mehrere Tötungsplätze angelegt werden. Bei einer Stallbegasung gilt der Stall als Tötungsplatz. In diesem Fall zählt nur die erste Desinfektion der Tierkörper vor dem Verbringen aus dem Stall dazu. Der Auftragnehmer ist für eine sachgerechte Entsorgung seiner Verbrauchsmaterialien verantwortlich.

Die zu erbringende Leistung gliedert sich in folgende Phasen:

Phase 1: Der Auftragnehmer hält ständig ausreichend materiell-technische und personelle Kapazitäten vor, um im Abruffall sofort in Phase 2 übergehen zu können. Während dieser Zeit erfolgt die Teilnahme an Tierseuchenübungen im Land Brandenburg auf Anforderung der Tierseuchenkasse.

Phase 2: Die Verlegung des Personals und der Ausrüstung an den Einsatzort sowie die Herstellung der vollständigen Einsatzbereitschaft erfolgen nach Abruf durch die zuständige Behörde. Unmittelbar im An-schluss, spätestens 24 Stunden nach Abrufzeitpunkt mittels Dienstleistungsabruf durch das zuständige Veterinäramt, ist mit der Tötung zu beginnen. Zuvor sind neben den Standardarbeitsanweisungen auch die Menge an anfallenden Tierkadavern pro Zeiteinheit dem Veterinäramt mitzuteilen.

Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
24.04.2026
23.04.2030
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Ort im betreffenden Land
Deutschland

Land Brandenburg

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Der günstigste Bieter bekommt 100 Punkte. Das Angebot, welches fiktiv doppelt so hoch ist, wird mit 0 Punkten bewertet. Dazwischen wird interpoliert und auf zwei Kommastellen gerundet. Das Angebot (je Los) gliedert sich in den Preis für Phase 1 und Phase 2. Der vorgegebene Maximalpreis für Phase 1 darf nicht überschritten werden
Beide Phasen werden mit 50 % gewichtet. Sollten zwei oder mehrere Bieter gleichauf liegen, entscheidet der Preis in Phase 2. Sollten danach immer noch mehrere Bieter punktgleich liegen, entscheidet das Los über den Zuschlag.
Skonti werden in der Bewertung nicht berücksichtigt, gehen aber in die Rahmenvereinbarung ein und müssen später bei Phase 2 in der Rechnungserstellung durch den Auftragnehmer berücksichtigt werden.

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Der AG erhält Finanzhilfen der EU gem. Verordnung (EU) 2021/690 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28.04.2021 zur Aufstellung eines Programms für den Binnenmarkt, die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, einschließlich kleiner und mittlerer Unternehmen, den Bereich Pflanzen, Tiere, Lebensmittel
und Futtermittel sowie europäische Statistiken (Binnenmarktprogramm) und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr.99/2013, (EU) Nr. 1287/2013, (EU) Nr.254/2014 und (EU) Nr. 652/2014.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y455TEF

Einlegung von Rechtsbehelfen

§ 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nr. 2. §134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

12
Wochen

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

1. Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Formular 4.1 EU)
2. Erklärung zur Eignungsleihe (§ 47 VgV) (Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe, Formular 4.3 EU; Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen, Formular 4.4. EU)
3. Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 3 Monate)
4. Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3 EU)
5. Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunter- nehmer/Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmern oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.4 EU)
6. Bietergemeinschaften sind zugelassen. Es ist eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebene Erklärung vorzulegen, dass die Mitglieder der Bietergemeinschaft gesamtschuldnerisch haften. Darüber hinaus muss ein bevollmächtigter Vertreter benannt werden, der durch eine unterschriebene Erklärung aller Mitglieder der Bietergemeinschaft legitimiert ist, diese im Vergabeverfahren und darüber hinaus
zu vertreten (Formular 4.2 EU).
7. Soweit eine Beteiligung als Bietergemeinschaft vorgesehen ist, sind durch jedes Mitglied die unter Ziffer 1 bis 6 genannten Erklärungen und Nachweise vorzulegen.
8. Beabsichtigt der Bieter/die Bietergemeinschaft sich zum Nachweis der Eignung und zur Leistungserbringung der Fähigkeiten und Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen zu bedienen (sog. Eignungsleihe), sind auch von diesen namentlich zu benennenden Dritten/Nachunternehmern/
konzernverbundenen Unternehmen die vorgenannten Erklärungen und Nachweise nach den Ziffern 1 bis 6 vorzulegen. Von den Bietern/Bietergemeinschaften ist außerdem nachzuweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen (Verpflichtungserklärung).

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Nachweis des Gesamtumsatzes und des Umsatzes bei der ausgeschriebenen Leistung der letzten drei Jahre des Bieters

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

1. Übersicht der Qualifikationsnachweise für alle Mitarbeiter und Tierärzte, die vor Ort aktiv beteiligt sind
2. Übersicht der Auftragsliste von bisher durchgeführten Bestandstötungen im Bereich der Tötung landwirtschaftlicher Nutztiere
3. Sachkundenachweise nach § 4 Abs. 1a TierSchG i. V. m. Artikel 7 und 21 Abs. 2 der VO (EG) 1099/2009 und § 4 Abs. 3 TierSchlV für Mitarbeiter, bzw. die tierärztliche Approbation und der Nachweis der zugelassenen tierärztlichen Hausapotheke bei im Unternehmen beschäftigten Tierärzten bzw. durch das Unternehmen gebundene Tierärzte (zugehörig zur Übersicht der Qualifikation der Mitarbeiter)
4. Übersicht der vorhandenen Tötungstechnik mit Angabe der Standorte
5. Übersicht der vorgehaltenen Tötungsmethoden in Verbindung mit den zugehörigen Ersatzmethoden
6. Standardarbeitsanweisungen aller angebotenen Tötungsmethoden
7. Referenzen sonstiger Rahmenvertragspartner

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung

Lose

Angaben zu den Losen
3
3

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
Los 1 Geflügel (Hühner, Puten, Enten, Gänse)
01

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

85200000-1
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Elektronische Kataloge

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
Los 2 Schweine
02

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

85200000-1
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Elektronische Kataloge

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
Los 3 Rinder, Schafe, Ziegen
03

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

85200000-1
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Elektronische Kataloge

Bedingungen

Teilnahmebedingungen