Das Areal der Sielmanns Naturlandschaft (SNL) Döberitzer Heide umfasst weite Teile des ehemaligen Truppenübungsplatzes
"Döberitz", der eine Nutzungsgeschichte von ca. 300 Jahren aufweist und einer der ältesten Truppenübungsplätze Deutschlands
ist. Hier hat die militärische Nutzung v.a. des letzten Jahrhunderts die ökologische Ausstattung des Gebietes entscheidend
beeinflusst. In diesem heute als Naturschutzgebiet geschützten Areal gehören im zentralen Bereich neben offenen Heideflächen
auch vermoorte Rinnen, Hohlformen und Feuchtgebiete.
Mit dem FFH- und Vogelschutzgebiet "Döberitzer Heide" ist das Gebiet Bestandteil des euro-päischen Schutzgebietssystems
Natura 2000. Das ehemalige FFH-Gebiet "Ferbitzer Bruch" ist in dem neuen FFH- und Vogelschutzgebiet aufgegangen. Große
Teile des ehemaligen Trup-penübungsplatzes "Döberitz" werden von den Naturschutzgebieten (NSG) "Döberitzer Heide" und
"Ferbitzer Bruch" eingenommen. Das Gebiet befindet sich zusätzlich im Landschafts-schutzgebiet "Königswald mit Havelseen und
Seeburger Agrarlandschaft".
Das Areal stellt eine europaweit einmalige Kombination landschaftsökologischer, biologischer und geographischer Besonderheiten dar, wobei das NSG Döberitzer Heide ein kleinteiliges Mosaik aus höher gelegenen, trockneren und vermoorten, feuchteren
Flächen bildet. Viele seltene Biotope und Arten sind geschützt und werden seit Jahren durch gezielte Maß-nahmen der Landschaftspflege und des Naturschutzes bewahrt. Die Feuchtgebiete und vermoorten Rinnen in der Kernzone werden überwiegend durch die Großherbivoren, wie Wisent, Rothirsch und Przewalski-Pferde offengehalten.
Der Anlass für das Projekt ist der Rückgang der Artenvielfalt, insbesondere durch den Verlust von geeigneten Habitatstrukturen
als Fortpflanzungsstätten für geschützte Tierarten der wechselfeuchten und Gewässer-Lebensräume. Die Realisierung des
Vorhabens erfolgt in Erfüllung der Verpflichtung des Landes Brandenburg zum Erhalt der Arten gemäß FFH-RL sowie Anhang I der Vogelschutzrichtlinie.
In den Jahren 2022 bis 2024 wurde bzw. wird bereits der erste Teil dieses ambitionierten Projekts mit Fördermitteln des ELERFonds
durchgeführt. Dabei ist vorrangig die Unterhaltung vorhandener Bauwerke, der Rückbau unnötiger Verbauung und teils
Maßnahmen des Wasser-rückhalts zu realisieren. Außerdem werden in der Niederung sowie den Randbereichen spezielle
Artenschutzmaßnahmen für einige Vogelarten und Fledermäuse umgesetzt.
Das Projektziel im zweiten Teil ist wiederum die Wiederherstellung und Aufwertung sowie die Renaturierung von Feuchtgebieten
und Auen als Fortpflanzungsstätten, Nist- und Brutstätten sowie Nahrungshabitaten für geschützte Tier- und Pflanzenarten.
Dabei wird jetzt insbesondere die Regulierung der Wasserversorgung von Feuchtgebieten sowie die Voraussetzungen für
eine naturschutzgerechte Pflege berücksichtigt. Daher wurden Fördermittel im passenden Richtlinienteil D 1.1.3 der Richtlinie
"Natürliches Erbe und Umweltbewusstsein" beantragt.
Richtlinienteil D 1.1.3: Vorhaben zur Renaturierung und Revitalisierung von Feuchtgebieten, Auen, Gewässern und feuchten
Waldflächen zur Schaffung, Wiederherstellung und Entwick-lung von Lebensräumen, Biotopen und Habitaten mit hoher
naturschutzfachlicher Bedeutung Projektbeschreibung zum Fördermittelantrag - Große Grabenniederung Teil 2 August 24
Mit der hier ausgeschriebenen Planung des 2. Teilvorhabens (TV) wird das ursprünglich vollständig in einer Ausführungsplanung und Leistungsbeschreibung erfasste Gesamtvorhaben mit teilweisen Anpassungen und Modifizierungen zu 100 % umgesetzt.
Das erste Teilvorhaben umfasste die folgenden Teilmaßnahmen des Gesamtvorhabens:
- Umbau des BW I (stillgelegtes Schöpfwerk Krampnitz) zu einem Stau- und Regulierungsbauwerk,
- Errichtung eines temporären Provisoriums am Standort des BW III - Wehr Wasserscheide
- Errichtung des BW VII.1 - Klappenwehr am Ferbitzer Bruch mit zugehöriger Verwallung
- Gewässerunterhaltungsmaßnahmen in Form von Grundräumungen und Durchlassspülungen im erforderlichen Umfang auf dem Fließweg vom Ferbitzer Bruch bis zum Krampnitzsee
Im Folgenden werden die erforderlichen Leistungen des 2. TV beschrieben. Es umfasst die Maßnahmen:
- Neubau BW II - Wehr Speckdammbrücke (einschl. geringer Ergänzungsmaßnahmen am BW I),
- Neubau BW III - Wehr Wasserscheide mit zugehöriger Verwallung,
- Neubau BW VII.2 - Rohrschöpfwerk mit Energieversorgung
Die hier nicht aufgeführten BW IV, V und VI waren Bestandteil der Entwurfs- und Genehmigungsplanung, kommen aber - zumindest vorerst - nicht mehr zur Ausführung.
An allen Bauwerksstandorten und der Mehrheit der Zuwegungen ist die vorhandene Kampfmit-telbelastung zu berücksichtigen. Die entsprechenden Leistungen der Kampfmittelräumung sind mit auszuschreiben. Im Rahmen des 1. TV wurden in Teilbereichen bereits Flächen freigegeben.
Die Leistungen der kampfmitteltechnischen Baubegleitung sowie der ökologischen Baubegleitung werden unabhängig von der Ausschreibung dieser Planungsleistungen vergeben.
Nähere Angaben sind den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung sowie dem Planervertragsentwurf zu entnehmen.