SiGeKo
VO: UVgO Vergabeart:   Ex post Veröffentlichung (§ 30 Abs. 1) Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Handwerkskammer Dortmund
Ardeystraße 93
44139
Dortmund
Deutschland
info@hwk-do.de

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Die Handwerkskammer Dortmund und Lünen baut an zwei Standorten Gebäude für die Berufsausbildung. Es werden die SiGeKo-Leistungen für diese Maßnahmen ausgeschrieben:

Bildungszentrum Ardeystraße (Ardeystraße 93, 44139 Dortmund):
Haus 1, Neubau KFZ-Werkstätten
BGF 1.566,56 m², BRI 8.974,19 m²
Bauphase / Leistungsphase 8: Juni 2025 bis November 2027

Haus 3, Neubau Bildungsgebäude mit Werkstätten
BGF 6.420,02 m², BRI 33.075,95 m²
Bauphase / Leistungsphase 8: Juni 2025 bis November 2027

Bildungszentrum Hansemann (Barbarastraße 7, 44357 Dortmund)
Haus 7, Neubau Bildungsgebäude mit Werkstätten
BGF 784,41 m², BRI 3.992,86 m²
Bauphase / Leistungsphase 8: Juli 2025 bis Dezember 2028

Durchgeführt wird eine Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb (einstufiges Verfahren) im Rahmen der Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO).

Haupterfüllungsort

Handwerkskammer Dortmund
Ardeystraße 93
44139
Dortmund

Weitere Erfüllungsorte

Handwerkskammer Dortmund
Barbarastraße 7
44357
Dortmund

Ausführungsfristen

Verfahren

Beschreibung

Verfahrensart

Verhandlungsvergabe

Vergebene Aufträge

Auftragsvergabe

Wirtschaftsteilnehmer

IB Stelzner
44534
44534 Lünen
Deutschland

Sonstige Angaben

VE745

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Eine Erstattung der Kosten für die Erstellung des Angebots und die Teilnahme am Verhandlungsgespräch findet nicht statt.
Das alleinige Zuschlagskriterium ist der Preis.
Die öffentliche Auftraggeberin behält sich das Recht vor, den Auftrag auf Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
Wir behalten uns vor, den vorstehenden Verfahrensablauf unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze der Gleichbehandlung und Transparenz abzuändern (z.B. ein zweites überarbeitetes Angebot einzufordern), soweit dies nach dem Stand des Verfahrens sinnvoll erscheint.
Die Angebotsbewertung bzw. Entscheidung über die Auftragsvergabe erfolgt auf der Grundlage der geforderten schriftlichen Angebotsbestandteile.

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