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HWK DO VE480 H7 Gebäudeautomation Haus 7
VO: VOB/A Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Handwerkskammer Dortmund
Ardeystraße 93
44139
Dortmund
Deutschland
info@hwk-do.de
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y43MNNM

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y43MNNM/documents

Auftragsgegenstand

Art des Auftrags
Ausführung von Bauleistungen
Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Die Handwerkskammer Dortmund beabsichtigt an ihrem Standort Barbarastraße 7 in Dortmund einen freistehenden Neubau zu errichten.

Lieferung und Montage der Gebäudeautomation für das Schulgebäude 7. Die Schaltschränke werden in den jeweiligen Technikräumen bzw. bei Dachgeräten in einer MSR-Leerkammer beigestellt und dienen der Aufnahme der Anlagentechnik für Lüftung (RLT- Anlagen bauseits) und Heizung, sowie die Integration der Raumautomation. Die Verkabelung zwischen den Schaltschränken und den Geräten wird durch das Gewerk Elektro geliefert. Die Stromversorgung der kleineren Geräte und Feldgeräte erfolgt aus den Schaltschränken der Gebäudeautomation. Die Raumsensoren werden über Modbus oder Einzelraumregler aufgenommen. Die Ansteuerung der Raumheizung/Kühlung und bedarfsgerechten Luftverteilung wird über Einzelraumregler oder I/O Modulen in den FBH-Verteilern sichergestellt.

Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden

Haupterfüllungsort

Handwerkskammer Dortmund
Babarastraße 7
44357
Dortmund

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Siehe Formblatt 214.

Laufzeit bzw. Dauer

171

Nebenangebote

Nein

Hauptangebote

Ja

Angaben zu den Losen

Nein

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bieters

Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Allgemeine Eignung
Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der baudurchführenden Ebene geprüft. Die projektspezifischen Anforderungen sind zu berücksichtigen. Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie der ggf. zusätzlich verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der baudurchführenden Ebene. Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen.
Bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb erfolgt die Eignungsprüfung nicht präqualifizierter Unternehmen im Rahmen der
Bewerberauswahl anhand der vorgelegten Eigenerklärungen und Referenzbescheinigungen. Vor der Aufforderung zur
Angebotsabgabe sind von den Bewerbern, die als geeignet eingestuft wurden und die zur Angebotsabgabe aufgefordert
werden sollen, die Bescheinigungen zu fordern und zu prüfen.
Nachunternehmen/andere Unternehmen
Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen
können die o.g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden.
Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen /
anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde.
Geforderte Eignungsnachweise:
- Gewerbeanmeldung
- Handelsregisterauszug
- Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer
- Referenznachweise mit den im Formblatt zur Eignung genannter Angaben
- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppe, mit extra ausgewiesenen Leitungspersonal
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Siehe Formblatt 214.

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Siehe Formblatt 214.

gegebenenfalls Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss

Verfahren

Verwaltungsangaben

Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

29.05.2026 13:00 Uhr

Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Nachforderung

Bindefrist des Angebots

29.06.2026

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

29.05.2026 13:00 Uhr

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

1. Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch unter der in Abschnitt I genannten Internetadresse
zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Bieteranfragen sowie mögliche Ergänzungen der Vergabeunterlagen
werden ausschließlich unter der genannten Internetadresse veröffentlicht. Die Bieter sind daher im eigenen
Interesse gehalten sich zu registrieren, um aktuelle Informationen automatisch zu erhalten.
2. Fragen zu den Ausschreibungsunterlagen werden bis zu max. 5 Werktage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet.
3. Eigene AGB der Bieter / Bewerber verlieren bei Nutzung des Angebotsschreibens Formblatt 213 ihre Gültigkeit.

Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

Name und Anschrift der Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann

Vergabekammer Westfalen
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
+49 251-411-1691
+49 251-411-2165
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
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