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Verfahrensangaben

Realisierungswettbewerb "An- und Umbau Weißes Haus zum neuen Schlosstheater" in Mo...

VO: VgV Vergabeart: Nicht offener Planungswettbewerb (Bewerbungsphase) Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
04.05.2026
10.05.2026 12:00 Uhr
12.06.2026

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Zentrales Gebäudemanagement der Stadt Moers
DE 81 ZGM 00 000 443 644
Wittfeldstr. 34
47441
Moers
Deutschland
DEA1F
christiane.gradel@moers.de
+49 2841-201-931

Angaben zum Auftraggeber

Kommunalbehörden
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

assmann GmbH
DE124727174
Baroper Str. 237
44227
Dortmund
Deutschland
DEA52
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
05515-03004-07
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+49 251-411-1691
+49 251-411-2165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71000000-8
71200000-0
71220000-6
71221000-3
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Stadt Moers beabsichtigt, in Verbindung mit der Sanierung des denkmalgeschützten Weißen Hauses, des Terheydenhauses und dem Abriss des baulich anschließenden parlamentarischen Traktes einen Anbau als neue Spielstätte für das Neue Schlosstheaters Moers zu realisieren. Das Weiße Haus ist ein Gebäude aus der Mitte des 19. Jahrhunderts, in dem ursprünglich eine "Nervenheilanstalt" untergebracht war. In den Jahren nach 1960 wurden zur Ergänzung des damaligen Kreishauses ein Sitzungssaal und Büros angebaut. Das Haus selbst steht seit 1991 unter Denkmalschutz. Das Weiße Haus liegt am Kastellplatz in Moers und bildet mit dem Moerser Schloss mit seinem baulichen Ursprung im Jahr 1200 und dem Terheydenhaus, welches in etwa Mitte des 19. Jahrhunderts erbaut wurde, eine erhaltenswerte und repräsentative Platzsituation. Das für den Um- und Neubau zur Verfügung stehende Grundstück beträgt in etwa 2.500 m². Derzeit liegt die bebaute Grundfläche bei etwa 800 m². Hinzu kommt die nutzbare Fläche des Terheydenhauses. Ziel des Wettbewerbs ist die Entwicklung eines architektonischen Entwurfs, der die funktionalen Anforderungen eines modernen Theaterbetriebs erfüllt und zugleich gestalterisch, ökologisch sowie städtebaulich überzeugt. Im Rahmen des Wettbewerbs soll ein Theaterraum mit rund 150 Zuschauerplätzen geschaffen werden, der den heutigen Ansprüchen gerecht wird. Zentraler Bestandteil der Aufgabe ist die Einbindung des neuen Schlosstheaters in die bestehende Kultur- und Bildungsmeile am Kastellplatz. Das Projekt soll als Impulsgeber für die Weiterentwicklung des Quartiers wirken und neue Synergien zwischen Kultur, Bildung und Stadtgesellschaft ermöglichen. Nicht zuletzt ist der denkmalgeschützte Bestand des "Weißen Hauses" sowie des Terheydenhauses umzubauen und in die neue Nutzung zu integrieren. Der respektvolle Umgang mit den historischen Gebäuden bildet dabei die Grundlage für eine gelungene Verbindung von Alt und Neu. Es wird beabsichtigt, das neue Theater nach BNB Vario im Silber-Standard zertifizieren zu lassen. Das Wettbewerbsgebiet am Kastellplatz im Zentrum von Moers liegt in unmittelbarer Nähe zum historischen Moerser Schloss und ist Teil der sogenannten Kultur- und Bildungsmeile, die sich entlang des Kastellplatzes entwickelt. Die Lage im Stadtzentrum bietet eine gute Anbindung an den öffentlichen Raum und ermöglicht eine stärkere Vernetzung mit kulturellen, sozialen und wissenschaftlichen Einrichtungen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Der Wettbewerb wird als einphasiger, nichtoffener Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Auswahlverfahren nach RPW 2013 und anschließendem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 (4) Pkt. 8 VgV ausgeschrieben. Das Wettbewerbsverfahren ist anonym. Für den Wettbewerb gelten außerdem die entsprechenden Bestimmungen der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV), insbesondere §§ 69 ff., §§ 78 ff. VgV, sowie das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), da der zu Beginn des Wettbewerbs geltende EU-Schwellenwert für Liefer- und Dienstleistungsaufträge von 216.000 EUR netto überschritten wird. Die Wettbewerbssprache ist deutsch. Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen sowie die Ingenieurkammer Bau NRW haben an der Vorbereitung des Wettbewerbs mitgewirkt und Kenntnis vom Inhalt der Auslobung und den Wettbewerbsbedingungen erhalten. Der Wettbewerb wird bis zum Versand der Auslobung bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen registriert. Die Ausloberin, die Preisgerichtsmitglieder, die Teilnehmenden, die Sachverständigen und Berater sowie die Vorprüfer erkennen durch die Teilnahme die Verfahrensbedingungen und -inhalte als verbindlich an.
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Weitere Informationen können auch dem Bewerbermemorandum (siehe Vergabeunterlagen) entnommen werden. Hier finden sich auch alle nötigen Informationen zu z.B. Beurteilungskriterien des Preisgerichts, Terminen, Preisgericht und Wettbewerbssumme, sofern diese in dieser Bekanntmachung nicht dargestellt werden.
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Der Wettbewerb richtet sich an Architekten oder Innenarchitekten (mit uneingeschränkter Bauvorlageberechtigung).
Hinweis: Den Teilnehmenden wird dringend empfohlen, sich durch Fachplaner für Technische Ausrüstung bzw. Bauphysik beraten zu lassen. Die Beratungsleistung ist bei der Preisgeldberechnung berücksichtigt worden.
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Im Anschluss an den Planungswettbewerb erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Pkt. 8 VgV. Die Ausloberin erklärt, soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrunde liegende Aufgabe realisiert wird, im Anwendungsbereich der VgV zu verhandeln.
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Teilnehmer am Verhandlungsverfahren ist zunächst der 1. Preisträger. Sollte mit dem 1. Preisträger keine Einigung erzielt werden, behält sich die Ausloberin Verhandlungen mit allen Preisträgern vor. Teilnehmer sind dann alle Preisträger, wie sie in der Verfassererklärung benannt wurden. Bei Bewerbergemeinschaften werden alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beauftragt.
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Im Rahmen des o.g. Verhandlungsverfahrens sollen die folgenden Leistungen vergeben werden:
a) Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI (Honorarzone IV).
Es werden mindestens die Planungsleistungen bis zum Abschluss der Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) vergeben, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht. Die auslobende Stelle behält sich die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen vor. Die Vergabe der Leistungen ist in Form eines Stufenvertrags vorgesehen (Stufe 1: Lph 1-3; Stufe 2: Lph 4-5; Stufe 3: Lph 6-8; Stufe 4: LP 9).

Die Ausloberin wird zu den Verhandlungen gemäß § 80 Abs. 1 VgV die Vorlage weiterer zum Nachweis der Eignung zur Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren und zur Ausführung des Planungsauftrags erforderlicher Unterlagen verlangen.

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

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Moers
Deutschland
DEA1F

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
Wettbewerbsergebnis

Insgesamt werden 100 Punkte vergeben. Die Preisträger*innen erhalten folgende Bepunktung: 1. Preis: 45 Punkte; 2. Preis: 30 Punkte; 3. Preis: 15 Punkte.

Gewichtung
45,00

Zuschlagskriterium

Qualität
weitere Qualitätskriterien

Auftragsbezogene Qualifikation des Projektleiters, Qualität des Konzepts zur Umsetzung der Aufgabenstellung (Kosten-, Termin-, Qualitätssicherung), Umgang mit Überarbeitungshinweisen. Die Ausloberin behält sich für dieses Kriterium eine Änderung der Gewichtung zum Verhandlungsverfahrens vor.

Gewichtung
45,00

Zuschlagskriterium

Preis
Honorarangebot

Die Ausloberin behält sich für dieses Kriterium eine Änderung der Gewichtung zum Verhandlungsverfahrens vor.

Gewichtung
10,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Nichtoffenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Der Wettbewerb wird als einphasiger, nichtoffener Realisierungswettbewerb mit 18 Teilnehmern mit vorgeschaltetem Auswahlverfahren nach RPW 2013 und anschließendem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV ausgeschrieben. Der Wettbewerb richtet sich an Architekten oder Innenarchitekten (mit uneingeschränkter Bauvorlageberechtigung). Innenarchitekten sind gleichermaßen wie Architekten teilnahmeberechtigt, sofern sie über eine uneingeschränkte Bauvorlageberechtigung verfügen. Innenarchitekten sind generell teilnahmeberechtigt im Team mit Architekten.

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zum Wettbewerb

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


Die Bewerbungsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei auf der Vergabeplattform www.dtvp.de zur Verfügung. Rückfragen im Rahmen der Bewerbungsphase sind ausschließlich über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform zu stellen. Sie werden dort fortlaufend anonymisiert allen Teilnehmern des Verfahrens beantwortet.

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y43MLU0

Einlegung von Rechtsbehelfen

Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter*innen und Bewerber*innen durch den öffentlichen Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Die eingereichten Wettbewerbsarbeiten werden anhand der folgenden Beurteilungskriterien bewertet (ohne Rangfolge): Städtebauliche und architektonische Qualität; Klimaneutralität und Nachhaltigkeit; Einhaltung des Raum- und Funktionsprogramms; Wirtschaftlichkeit in Bau und Betrieb.
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Das Preisgericht lässt alle Wettbewerbsarbeiten zur Beurteilung zu, die den formalen Bedingungen der Auslobung entsprechen, die als bindend bezeichneten Vorgaben der Auslobung erfüllen, in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang entsprechen, die termingerecht eingegangen sind sowie keinen absichtlichen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen. Weitere bindende Vorgaben, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss der Arbeit führen, werden nicht festgelegt. Über die Zulassung entscheidet das Preisgericht.
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Grundlage der Honorargestaltung im Falle eines Auftrages ist die derzeitige Fassung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2021). Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
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Im Anschluss an den Planungswettbewerb erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb. Teilnehmer am Verhandlungsverfahren ist zunächst nur der Gewinner (1. Preis) des Planungswettbewerbs. Sofern mit dem Gewinner keine Einigung erzielt werden kann, werden alle Preisträger zu Verhandlungen aufgefordert. Teilnehmer sind die Preisträger, wie sie in der Verfassererklärung benannt wurden. Bei Bewerbergemeinschaften werden alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beauftragt.
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Terminschiene: Bewerbungsschluss: 10.05.2026; Versand der Auslobungsunterlagen: 12.06.2026; Einführungskolloquium: 30.06.2026; Abgabe der Planunterlagen: 28.08.2026; Abgabe der Modelle: 11.09.2026; Preisgerichtssitzung: 09.10.2026; Verhandlungsgespräche: ca. Dezember 2026
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Das Preisgericht setzt sich aus den folgenden stimmberechtigten Personen zusammen: Sachpreisrichter: (1) Jacob Arnold, Intendanz, Schlosstheater Moers; (2) Klaus Brohl, Vorsitzender ABWL; (3) Mark Rosendahl, Vorsitzender Kulturausschuss, Stadt Moers; (4) Martin Samulski, Oberfinanzdirektion NRW-Bau; (5) Matthias Vollmer, Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen; (6) Julia Zupancic, Bürgermeisterin, Stadt Moers; Fachpreisrichter: (7) Sabine Djahanschah, Architektin, Osnabrück; (8) Heiner Farwick, Architekt und Stadtplaner, Ahaus; (9) Sabine Kasper-Wiesner, Architektin, Betriebsleitung Zentrales Gebäudemanagement, Stadt Moers; (10) Matthias Pfeifer, Gestaltungsbeirat der Stadt Moers, Architekt, Düsseldorf; (11) Prof. Johannes Schilling, Architekt, Köln; (12) Eckard Scholz, Architekt, Senden; (13) Oliver Wagner, Architekt, Leitung FM1 Zentrales Gebäudemanagement, Stadt Moers.
Hinweis: Stellvertreter, Sachverständige Berater und Vorprüfer werden in der Auslobung benannt.
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Für Preise und Anerkennungen stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von 152.000 Euro (brutto inkl.MwSt.) zur Verfügung.
Insgesamt wird eine Summe von 54.000 Euro für Aufwandsentschädigungen vorgesehen. Jedes Büro, dass eine wertbare Arbeit einreicht, erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 3.000 Euro, sofern alle 18 Teilnehmenden eine wertbare Arbeit einreichen. Als wertbare Arbeit werden Arbeiten angesehen, welche das Preisgericht zur Beurteilung zulässt. Sofern weniger Arbeiten eingereicht werden, wird die Gesamtsumme auf alle eingereichten Arbeiten zu gleichen Anteilen neu verteilt. Die Aufteilung der Preise ist wie folgt vorgesehen: 1. Preis: 39.000 Euro; 2. Preis: 24.500 Euro; 3. Preis: 14.500 Euro; 2 Anerkennungen à: 10.000 Euro

Die Preise und Anerkennungen werden nach Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluss des Rechtsweges zugeteilt. Eine Änderung der Anzahl und Höhe der Preise sowie der Teilung der Gesamtsumme auf Preise und Anerkennungen ist unter Ausschöpfung der gesamten Summe bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichtes möglich. Mit dieser Zahlung erlöschen alle Rechtsansprüche bezüglich Honorarforderungen der Teilnehmenden gegenüber dem Bauherrn für die in dem Wettbewerb zu erbringenden Leistungen. Ausländische Büros erhalten das Preisgeld und die Aufwandsentschädigung netto. Die Mehrwertsteuer wird von der Ausloberin in Deutschland abgeführt.

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Unterlagen unter Setzung einer angemessenen Frist von 6 Kalendertagen nachzufordern gemäß § 56 VgV.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

18
18

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Die Zahl der Teilnehmer ist auf 18 beschränkt. Es werden 18 Teilnehmende durch ein vorgeschaltetes Bewerbungsverfahren gemäß § 78 Abs. 2 Satz 1 VgV i.V.m. § 4 RPW 2013 im Rahmen der Teilnahmebedingungen (Kapitel 5.1.1)) ermittelt (Bewerbungsphase des RPW-Planungswettbewerbs).
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Teilnahmeberechtigt sind im Zulassungsbereich ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt" bzw. "Innenarchitekt" befugt sind. Der Zulassungsbereich umfasst die EWR-Mitgliedsstaaten und diejenigen Staaten, die Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA sind.

Zur Teilnahme berechtigt sind natürliche Personen, welche die folgenden Voraussetzungen erfüllen: a) Architekt: Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Architekt" entsprechend nach den Rechtsvorschriften ihres Herkunftsstaates. b) Innenarchitekt: Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Innenarchitekt" entsprechend nach den Rechtsvorschriften ihres Herkunftsstaates. c) UND Bauvorlageberechtigung nach § 67 BauO NRW.
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Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, die ihren Sitz im o.g. Zulassungsbereich haben und zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die ausgeschriebenen Leistungen gehören, wenn sie einen bevollmächtigten Vertreter sowie einen (personenidentischen oder personenverschiedenen) Verfasser der Wettbewerbsarbeit benennen und die so benannte(n) Person(en) die oben genannten Voraussetzungen für eine Teilnahmeberechtigung natürlicher Personen erfüllen.
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Für die Bewerbung ist zwingend das auf der Vergabeplattform zur Verfügung stehende Bewerbungsformular für die Teilnahme am Wettbewerb zu verwenden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verfahrenssprache Deutsch ist. Unterlagen in anderer Sprache als der Verfahrenssprache sind in Form einer Eigenerklärung vor der Einreichung zu übersetzen. Bei Bedarf ist eine von einem amtlich vereidigten Dolmetscher Übersetzung nachzureichen.
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Der Teilnahmeantrag muss folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise enthalten: (1) Name des Bewerbers (Büroname); (2) Kontaktdaten des Bewerbers; (3) Bestätigung, dass der Bewerber im Falle seiner Auswahl am Wettbewerb teilnehmen wird; (4) Bestätigung, dass sich kein Mitglied des Teams eigenständig bewirbt; (5) Eigenerklärung zur Anmeldung bei einer Berufsgenossenschaft; (6) Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Architekt" bzw. "Innenarchitekt" (Kammernachweis); sofern Innenarchitekten statt Architekten vorgesehen sind, ist auch ein Nachweis zur uneingeschränkten Bauvorlageberechtigung beizulegen; (7) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123-124 GWB, zur Unabhängigkeit von Lieferinteressen nach § 73 Abs. 3 VgV und zum Nichtvorliegen eines Teilnahmehindernisses nach § 4 Abs. 2 RPW 2013; (8) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe aufgrund der EU Verordnung 2022/576 (Russland-Sanktionen) vorliegen;(9) Eigenerklärung, dass die Hinweise zur ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung und die Hinweise zum anschließenden Verhandlungsverfahren verstanden wurden; (10) Nennung der natürlichen Person, welche die Bewerbung ausgefüllt hat; (11) Darstellung von Referenzen. Es werden sowohl Unternehmensreferenzen als auch personenbezogene Referenzen der Projektleitung
akzeptiert.
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An die Referenzen werden die folgenden Anforderungen gestellt:
a) Nachweis min. einer Referenz Objektplanung Gebäude vergleichbarer Größe, die die folgenden Mindestkriterien erfüllt:
i. Neubau oder Erweiterung (keine Sanierung),
ii. min. 1.700 m² BGF,
iii. min. Leistungsphasen 2-5 nach § 34 HOAI.

b) Nachweis min. einer Referenz Objektplanung Gebäude vergleich
barer Komplexität, die die folgenden Mindestkriterien erfüllt:
i. Neubau oder Erweiterung (keine Sanierung),
ii. min. Honorarzone IV,
iii. min. Leistungsphasen 2-5 nach § 34 HOAI

Als Fertigstellungszeitpunkt für die Referenzen gilt der Tag der Abnahme der Leistungsphase 5. Die eingereichten Referenzen müssen bis zum Tag der Bekanntmachung fertiggestellt sein. Je Referenzkategorie ist mindestens eine wertbare Referenz nachzuweisen.
Der Bewerber erhält die Möglichkeit, zum Nachweis der entsprechen den Eignungsanforderungen die Kapazitäten anderer Unternehmen (z.B. von Nachunternehmern) in Anspruch zu nehmen; er muss in diesem Fall nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (z.B. durch Vorlage einer entsprechenden Verpflichtungserklärung).
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Aus allen Bewerbungen werden 18 Teilnehmende und zehn Nachrückende ausgelost. Nach der Auslosung werden die ausgelosten Bewerbungen formal und inhaltlich geprüft. Nach Nachforderung noch immer unvollständige Bewerbungen werden ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen werden Teilnahmeanträge von Bewerbern, bei denen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder ein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB steht ein Ausschluss im Ermessen der auslobenden Stelle. Im Fall von Absagen geloster Teilnehmer werden die Nachrücker bis zum Tag vor dem Einführungskolloquium in der Reihenfolge der Losziehung zur Teilnahme aufgefordert. Aus Gleichbehandlungsgründen ist ein Nachrücken in den Teilnehmerkreis nur bis zum Tag vor dem Einführungskolloquium möglich.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Höchstanzahl erfolgreicher Angebote
18

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

EIGNUNGSKRITERIEN FÜR DIE TEILNAHME AM VERHANDLUNGSVERFAHREN NACH DEM PLANUNGSWETTBEWERB:
Die Ausloberin wird zu den Verhandlungen gemäß § 80 Abs. 1 VgV die Vorlage weiterer zum Nachweis der Eignung zur Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren und zur Ausführung des Planungsauftrags erforderlicher Unterlagen verlangen. Gemäß § 70 Abs. 2 VgV bereits jetzt bekannt gemachte Eignungsnachweise für das spätere Verhandlungsverfahren sind die Folgenden:
(1) Eigenerklärung zur Bieterform (Einzelbieter, Bietergemeinschaft oder mit Nachunternehmern); (2) Benennung des vollständigen Projektteams inkl. ggf. im Wettbewerb noch nicht beteiligter weiterer Teammitglieder. Die jetzt hinzuzufügenden Teammitglieder haben alle in Kapitel 5.1 genannten Eigenerklärungen zu erbringen; (3) Eigenerklärung, dass der Bieter / die Bietergemeinschaft über eine
ausreichende Berufshaftpflichtversicherung (Personen-, Sach-, Vermögensschäden jeweils 3 Mio. Euro, 2-fach maximiert) verfügt bzw. diese im Auftragsfall abschließen wird; (4) Verpflichtungserklärung (sofern sich der Bieter der Eignungsleihe bedient); (5) Nachweis des Gesamtumsatzes des Bieters / der Bietergemeinschaft der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (rein informativ, kein Mindestkriterium);
(6) Nachweis des Umsatzes des Bieters / der Bietergemeinschaft für das abgefragte Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (rein informativ, kein Mindestkriterium); (7) Nachweis der Mitarbeiterzahl des Bieters / der Bietergemeinschaft der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (rein informativ, kein Mindestkriterium)

Bereits im Rahmen des Wettbewerbs geprüfte Nachweise (§§ 123, 124 GWB bzw. Kammernachweis) können bei Bedarf erneut gefordert werden.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe