Die eingereichten Wettbewerbsarbeiten werden anhand der folgenden Beurteilungskriterien bewertet (ohne Rangfolge): Städtebauliche und architektonische Qualität; Klimaneutralität und Nachhaltigkeit; Einhaltung des Raum- und Funktionsprogramms; Wirtschaftlichkeit in Bau und Betrieb.
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Das Preisgericht lässt alle Wettbewerbsarbeiten zur Beurteilung zu, die den formalen Bedingungen der Auslobung entsprechen, die als bindend bezeichneten Vorgaben der Auslobung erfüllen, in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang entsprechen, die termingerecht eingegangen sind sowie keinen absichtlichen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen. Weitere bindende Vorgaben, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss der Arbeit führen, werden nicht festgelegt. Über die Zulassung entscheidet das Preisgericht.
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Grundlage der Honorargestaltung im Falle eines Auftrages ist die derzeitige Fassung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2021). Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
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Im Anschluss an den Planungswettbewerb erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb. Teilnehmer am Verhandlungsverfahren ist zunächst nur der Gewinner (1. Preis) des Planungswettbewerbs. Sofern mit dem Gewinner keine Einigung erzielt werden kann, werden alle Preisträger zu Verhandlungen aufgefordert. Teilnehmer sind die Preisträger, wie sie in der Verfassererklärung benannt wurden. Bei Bewerbergemeinschaften werden alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beauftragt.
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Terminschiene: Bewerbungsschluss: 10.05.2026; Versand der Auslobungsunterlagen: 12.06.2026; Einführungskolloquium: 30.06.2026; Abgabe der Planunterlagen: 28.08.2026; Abgabe der Modelle: 11.09.2026; Preisgerichtssitzung: 09.10.2026; Verhandlungsgespräche: ca. Dezember 2026
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Das Preisgericht setzt sich aus den folgenden stimmberechtigten Personen zusammen: Sachpreisrichter: (1) Jacob Arnold, Intendanz, Schlosstheater Moers; (2) Klaus Brohl, Vorsitzender ABWL; (3) Mark Rosendahl, Vorsitzender Kulturausschuss, Stadt Moers; (4) Martin Samulski, Oberfinanzdirektion NRW-Bau; (5) Matthias Vollmer, Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen; (6) Julia Zupancic, Bürgermeisterin, Stadt Moers; Fachpreisrichter: (7) Sabine Djahanschah, Architektin, Osnabrück; (8) Heiner Farwick, Architekt und Stadtplaner, Ahaus; (9) Sabine Kasper-Wiesner, Architektin, Betriebsleitung Zentrales Gebäudemanagement, Stadt Moers; (10) Matthias Pfeifer, Gestaltungsbeirat der Stadt Moers, Architekt, Düsseldorf; (11) Prof. Johannes Schilling, Architekt, Köln; (12) Eckard Scholz, Architekt, Senden; (13) Oliver Wagner, Architekt, Leitung FM1 Zentrales Gebäudemanagement, Stadt Moers.
Hinweis: Stellvertreter, Sachverständige Berater und Vorprüfer werden in der Auslobung benannt.
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Für Preise und Anerkennungen stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Gesamtbetrag in Höhe von 152.000 Euro (brutto inkl.MwSt.) zur Verfügung.
Insgesamt wird eine Summe von 54.000 Euro für Aufwandsentschädigungen vorgesehen. Jedes Büro, dass eine wertbare Arbeit einreicht, erhält eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 3.000 Euro, sofern alle 18 Teilnehmenden eine wertbare Arbeit einreichen. Als wertbare Arbeit werden Arbeiten angesehen, welche das Preisgericht zur Beurteilung zulässt. Sofern weniger Arbeiten eingereicht werden, wird die Gesamtsumme auf alle eingereichten Arbeiten zu gleichen Anteilen neu verteilt. Die Aufteilung der Preise ist wie folgt vorgesehen: 1. Preis: 39.000 Euro; 2. Preis: 24.500 Euro; 3. Preis: 14.500 Euro; 2 Anerkennungen à: 10.000 Euro
Die Preise und Anerkennungen werden nach Entscheidung des Preisgerichts unter Ausschluss des Rechtsweges zugeteilt. Eine Änderung der Anzahl und Höhe der Preise sowie der Teilung der Gesamtsumme auf Preise und Anerkennungen ist unter Ausschöpfung der gesamten Summe bei einstimmigem Beschluss des Preisgerichtes möglich. Mit dieser Zahlung erlöschen alle Rechtsansprüche bezüglich Honorarforderungen der Teilnehmenden gegenüber dem Bauherrn für die in dem Wettbewerb zu erbringenden Leistungen. Ausländische Büros erhalten das Preisgeld und die Aufwandsentschädigung netto. Die Mehrwertsteuer wird von der Ausloberin in Deutschland abgeführt.