| VO: | VOB/A | Vergabeart: | Öffentliche Ausschreibung | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
anliegend erhalten Sie die Antwort auf eingegangene Bieterfragen mit der Bitte um Beachtung.
FRAGEN:
1. Frage
Wir gehen davon aus, dass uns die vollständigen Ausführungsunterlagen (Grundrisse, Ansichten, Schnitte sowie Detailzeichnungen der Toröffnungen inkl. Maßen/Toleranzen, Sturzhöhen, Wandaufbauten und Befestigungsuntergründe) gemäß den gültigen Vorgaben zur Verfügung gestellt werden. Ist diese Annahme korrekt?
2. Frage
Wir gehen davon aus, dass uns die vollständigen Ausführungsunterlagen einschließlich Koordinationspläne für relevanten Schnittstellen (Elektro, Lüftung, Abgasabsaugung) mindestens 21 Tage vor Ausführungsbeginn vorgelegt werden. Ist diese Annahme korrekt?
3. Frage
Wir gehen davon aus, dass das Leistungsverzeichnis gemäß den Vorgaben aus VOB/C DIN 18299 und den spezifischen ATVs insbesondere den Abrechnungseinheiten erstellt wurde. Ist diese Annahme korrekt?
4. Frage
Gemäß den Vorgaben aus der VOB/C gehen wir davon aus, dass geeignete Parkmöglichkeiten vorhanden sind und eine kontinuierliche Tormontage ohne besondere Arbeitsunterbrechungen oder Erschwernisse möglich sind. Ist diese Annahme korrekt?
ANTWORT:
Zu Frage 1:
Es liegen für alle Gebäude Ausführungspläne 1:50 sowie Ansichtsaussschnitte der Falttore in 1:20 vor. Diese sind den Veröffentlichungsunterlagen beigefügt und können von Ihnen bereits eingesehen werden. Diese werden, sollten sich Änderungen geben, in aktualisierter Form bei Auftragsvergabe noch einmal übergeben. Darüber hinaus wird es keine weiteren Unterlagen geben, die Werkplanung der Tore ist im Leistungsverzeichnis als Position abgefragt und Aufgabe des Auftragnehmers. Auch ersetzen die Pläne kein örtliches Aufmaß.
Zu Frage 2:
Wir sehen hier derzeit als Schnittstelle nur das Gewerk Elektro. Dazu zitiere ich aus den Vorbemerkungen:
"Teil der Leistung der AN Falt-Tor und Elektro sind die Abstimmung und Koordination sowie gemeinsame Inbetriebnahme [...]."
Zu Frage 3:
Das ist korrekt. Grundlage ist die VOB Teil C, insbesondere DIN 18299 und DIN 18360.
Zu Frage 4:
Grundsätzlich stehen Parkflächen (nicht direkt am Gebäude) zur Verfügung und die Anlieferung bis zur Einbaustelle ist möglich. Dazu ist auch ein Plan der Baustelleneinrichtung den Veröffentlichungsunterlagen beigefügt. Eine kontinuierliche Montage wird von Seiten der Bauleitung angestrebt, ist aber abhängig von den anderen Gewerken und bedarf der terminlichen Abstimmung. Je nach Baufortschritt ist es zudem möglich, dass eine zeitversetzte Montage Haus 3 und Haus 1b erfolgen muss.
Mit freundlichen Grüßen
asmann GmbH
Dateianhänge:
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